Die Sparkasse habe seinen Kredit kündigen wollen, falls er nicht 9000 Euro aufbringen könne. Der Plan, seinen Arbeitgeber zu überfallen, wurde Realität.
Akute Geldprobleme als MotivFrechener Möbelhaus-Räuber stand mit dem Rücken zur Wand

In einem Altkleider-Container hat ein 61-jähriger Angeklagter Kleidung geworfen, die er am Tattag getragen hatte. Darin sollen sich 13.000 Euro der Beute befunden haben. (Symbolfoto)
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Einem 61-Jährigen, der im April 2026 seinen langjährigen Arbeitgeber überfallen und rund 40.000 Euro erbeutet hatte, wurde am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Köln in einem psychiatrischen Gutachten volle Schuldfähigkeit attestiert. „Der Angeklagte hatte eine völlig erhaltene Handlungskontrolle“, sagte der Sachverständige.
Weiter führte der Gutachter aus, dass der Angeklagte laut Aktenlage seit Herbst 2025 die Idee entwickelte, das Möbelhaus in Frechen – in dem er annähernd 30 Jahre angestellt war – zu überfallen. „Das Motiv bestand also schon eine geraume Zeit“, sagte der Psychiater. Mit einer für den Tattag am 2. April angekündigten Kreditkündigung durch die Sparkasse habe letztlich auch die Motivation, den Plan tatsächlich auszuführen, vorgelegen. „Er hat das ja so beschrieben: ‚Ich stand mit dem Rücken zur Wand, musste umgehend 9000 Euro bei der Sparkasse einzahlen‘“, sagte der Gutachter.
Frechen: 9000 Euro der Beute auf sein Konto eingezahlt
In der Tat scheint die drohende Kreditkündigung der Auslöser für den Raub gewesen zu sein: Direkt nach dem Überfall, bei dem er den Geschäftsführer und eine Auszubildende im Verwaltungstrakt des Betriebs mit einer Softair-Pistole bedroht und zur Öffnung des Tresors genötigt hatte, war der 61-Jährige mit seinem Auto zu einer Sparkassenfiliale in Hürth gefahren und hatte dort 9000 Euro eingezahlt, wie er in seinem Geständnis gesagt hatte.
Anschließend war er dann nach Hause nach Frechen gefahren, wobei ihm unterwegs ein dicker Fauxpas unterlief: Mit der bei der Tat getragenen Jacke will der Angeklagte auch rund 13.000 Euro der Beute in einem Altkleider-Container entsorgt haben. Das Geld habe er in der Aufregung in einer Jackentasche vergessen. Dass der Betrag fehlte, habe er aber erst tags darauf bemerkt. Ein Aufbrechen des Containers, der an einer stark befahrenen Straße lag, erschien dem 61-Jährigen aber „zu riskant“.

Die Richter am Landgericht Köln wollen möglicherweise schon am 22. September ihr Urteil sprechen.
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Zwei Tage nach dem Raubüberfall an Gründonnerstag war der Mann mit seiner Ehefrau (84) nach Bayern in Urlaub gefahren. Unmittelbar nach der Rückkehr zwei Wochen später stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür. Die Beamten stellten rund 14.000 Euro aus dem Raub sicher.
Aus Justizkreisen hieß es, dass der 61-Jährige schnell in den Fokus der Ermittlungen geraten war. Zum einen, weil er wiederholt um Gehaltsvorschüsse gebeten hatte, wobei er im Januar behauptete, Opfer eines Phishing-Betrugs geworden zu sein. Statt der von ihm erbetenen 4000 Euro waren ihm aber nur 600 Euro bewilligt worden. Zudem glaubten Kollegen, den 61-Jährigen während der Tat am Gang erkannt zu haben.
Nach der Hausdurchsuchung verdichteten sich die Hinweise auf die Täterschaft des 61-Jährigen weiter, was schließlich zu seiner Festnahme im Mai führte. Eine Auswertung seines Handys hatte Recherchen des Angeklagten zutage gefördert, wie Überwachungskameras in Geschäften ausgeschaltet werden können.
Als der 61-Jährige am Abend nach der Tat von einer Kollegin erfahren hatte, dass die überfallene Auszubildende ihre Jacke wegen möglicher DNA-Spuren des Täters an die Polizei übergeben hatte, recherchierte er im Internet, wie lange solche Spuren nachgewiesen werden können und wie sich DNA-Indizien entkräften ließen.
Der Prozess wird am 22. September mit den Plädoyers fortgesetzt. Möglicherweise folgt noch am selben Tag das Urteil.
