Vor dem Landgericht Köln hat der Prozess gegen den 68-jährigen Rentner begonnen. Vier Verhandlungstage sind angesetzt.
Totschlag-Anklage So erklärt ein Frechener, warum er seiner Partnerin in den Mund geschossen hat

Mit einer Pistole schoss im April ein Rentner seiner Partnerin in den Mund. (Symbolbild)
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Der Mann auf der Anklagebank im Landgericht wirkt wie einer, der mit beiden Beinen im Leben steht. Er sitzt aufrecht, schaut dem Vorsitzenden Richter Alexander Fühling in die Augen. Der 68-Jährige ist angeklagt, seine Lebensgefährtin (58) am 22. April durch einen Pistolenschuss in den Mund getötet zu haben. Die Frau habe von ihm verlangt, sie zu töten, behauptet er. Doch laut Anklage muss dem Mann bewusst gewesen sein, dass sie aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht einwilligungsfähig war.
Die 21. Große Strafkammer macht dem Frechener deshalb den Prozess wegen Totschlags nach Paragraf 212 und nicht nach Paragraf 216, der die Sterbehilfe regelt. Vier Verhandlungstage sind angesetzt. Nach Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs ist Tötung auf Verlangen strikt verboten. Für aktive Sterbehilfe hat der Gesetzgeber einen Strafrahmen von mindestens sechs Monaten bis fünf Jahren festgelegt. Ist ein ausdrücklicher Wille nicht zu erkennen, droht eine Anklage wegen Totschlags – wie im Fall des Frecheners – oder Mordes. Jedoch dürfen Gerichte strafmildernd berücksichtigen, dass der Täter unter Umständen stark durch den Sterbewunsch des Opfers beeinflusst wurde.
Frechen: Rentner zahlte trotz Existenzängste Behandlungskosten, Kleidung und Essen für die Rumänin
Der Frechener und die Rumänin waren sich im Dezember 2025 zufällig an der KVB-Haltestelle Heumarkt begegnet. Er war nach der Trennung von seiner Ehefrau einsam, sie war angeblich von ihrem Mann aus dem Haus geworfen worden. Weil ihn die attraktive Frau beeindruckte, nahm er sie mit in seine Wohnung. „Ich hatte seit langer Zeit mal wieder einen sexuellen Kontakt“, sagte der Angeklagte. Obwohl der damals 67-Jährige Existenzängste hatte, zahlte er für die Frau Behandlungskosten, Kleidung, Essen und Fahrkarten. Er meldete sie auch in seiner Wohnung am Freiheitsring an. „Ich war froh, dass sie da war, sie gab mir Kraft.“
Ich spürte, wie verloren sie sich fühlte, denn ich kannte dieses Gefühl von mir selbst
Ein Vorfall am 21. Februar öffnete ihm die Augen, dass eine normale gesunde Partnerschaft nicht möglich ist. Die Frau soll Halluzinationen gehabt und im Wahn Sachen aus dem Fenster geworfen haben. Er war mit der Situation überfordert und rief die Polizei. „Mein Mandant dachte erstmals an eine Trennung, aber er hat es nicht übers Herz gebracht, den Kontakt abzubrechen“, fasste Verteidiger Carsten Göthel zusammen, was im weiteren Verlauf fatal enden sollte. Die Frau war bis 11. April in der LVR-Klinik in Düren untergebracht. Er holte sie aus Mitleid wieder zu sich, „damit sie nicht auf der Straße steht“. Er sorgte erneut für sie, und es schien aufwärts zu gehen.
Bis sie sich am 21. April weinend in seine Arme geworfen und ihn angefleht haben soll, sie von ihrem Leben zu erlösen. „Ich spürte, wie verloren sie sich fühlte, denn ich kannte dieses Gefühl von mir selbst.“ Die Frau soll vorgeschlagen haben, sie mit der Pistole zu erschießen, von der sie wusste, dass der Mann sie sich illegal beschafft hatte. „Ich habe mir die Pistole besorgt, weil ich selbst manchmal an Suizid dachte und mich erinnerte, dass mein Großvater sagte, ein Schuss durch den Mund ins Gehirn ist die sicherste Methode“, erklärte er.
Als er die Waffe bei seiner Freundin, die sich aufs Sofa gelegt hatte, ansetzte, will er sich trotzdem noch einmal vergewissert haben, ob sie ernsthaft sterben wolle. Nachdem sie genickt habe, feuerte er eine Kugel ab. Unmittelbar nach der Tat wählte der Mann den Notruf. Eintreffende Rettungskräfte fanden die Frau leblos vor. Der 68-Jährige wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Tat kann er sich inzwischen nicht mehr erklären.
