Die beiden Männer waren der Polizei in Wiehl ins Netz gegangen. Das Kölner Landgericht schickt den Haupttäter dreieinhalb Jahre in Haft.
Landgericht KölnHaftstrafen für Trickbetrüger, die auch in Oberberg zugeschlugen

Einer der Angeklagten hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bereits am ersten Verhandlungstag gestanden.
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Das Kölner Landgericht hat zwei Trickbetrüger, deren Opfer Senioren waren, zu Haftstrafen verurteilt. Ein 37 Jahre alter Mann aus Siegen muss demnach für vier Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs – wobei es in einem Fall beim Versuch blieb – dreieinhalb Jahre in Haft. Sein Komplize (40) aus Mülheim an der Ruhr kam hingegen mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs davon.
Zur Urteilsverkündung, die eigentlich für Donnerstag geplant war, war es bereits am Montag gekommen, wie die Pressestelle des Landgerichts auf Nachfrage mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 37-Jährigen vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert, für den 40-Jährigen acht Monate auf Bewährung. Nach Überzeugung der 23. Großen Strafkammer am Landgericht hatte der jüngere Angeklagte im November 2025 für eine vermutlich im Ausland sitzenden Bande von Trickbetrügern den sogenannten Abholer gegeben.
Mit Masche „falscher Bankmitarbeiter am Telefon“ Senioren betrogen
Mit der Masche „falscher Bankmitarbeiter am Telefon“ hatten die Betrüger Senioren im Alter von 85 bis 89 Jahren im rheinland-pfälzischen Wissen sowie in Morsbach und Overath um ihre EC-Karten und zugehöriger PIN-Nummer gebracht, um anschließend Barabhebungen von den Konten vorzunehmen. Laut den Ermittlungen hatten die Betrüger ihren Opfern am Telefon vorgespielt, auf ihren Konten habe eine „verdächtige Geldbewegung“ stattgefunden, der man mit einer Laboruntersuchung der zugehörigen Karte auf den Grund gehen müsse.
Bei einem vierten Tatversuch am 25. November 2025 in Wiehl waren dann aber Polizeibeamte der Kreispolizei Oberberg von Kollegen aus Offenbach, die die Betrügerbande telefonisch überwachten, auf den Betrugsversuch an einem Senior in Wiehl aufmerksam gemacht worden (wir berichteten). Die Polizei konnte die beiden Angeklagten, die noch zu fliehen versuchten, schließlich nach kurzer Verfolgungsjagd dingfest machen. Insgesamt hatte der 37-Jährige mit den erbeuteten EC-Karten rund 5000 Euro abgehoben, wovon er den Großteil an einen Mittelsmann zu der Betrügerbande übergeben hatte. Nur einen geringen Teil der Beute hatte der Mann für sich vereinnahmt.
Der 37-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am ersten Verhandlungstag gestanden. Der 40-jährige Mitangeklagte hatte hingegen angegeben, dass er den 37-Jährigen zwar auf Autofahrten begleitet habe, er aber keine Kenntnis von den Betrugstaten gehabt habe. Somit habe er auch nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, Taten absichern können.
Dem stand die Aussage des 37-jährigen entgegen, der 40-Jährige habe sehr wohl gewusst, wozu die Autofahrten zu den Opfern gedient hätten. Er sei zur „psychologischen Unterstützung“ mitgefahren und habe auch Geldbeträge aus der Beute erhalten.

