An KVB-HaltestelleAngriff mit Bierflasche – Kölner erleidet schwere Verletzungen

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Lukas Pieplow beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Lukas Pieplow beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Angeklagte legte vor dem Kölner Landgericht ein Geständnis ab. Nur einen Vorwurf bestritt er.

Die KVB-Haltestelle Ostheim verwandelte sich im Mai 2025 binnen Sekunden in einen Schauplatz brutaler Gewalt: Mit einer abgebrochenen Glasflasche soll ein 43-jähriger Mann damals einen Bekannten niedergeschlagen und schwer verletzt haben. Nun hat das Kölner Landgericht das Urteil im Prozess gegen den Angeklagten gesprochen – zwei Jahre und vier Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm ursprünglich auch einen besonders schweren Raub vorgeworfen. Dieser Vorwurf bestätigte sich in der Hauptverhandlung jedoch nicht.

Köln: An KVB-Haltestelle mit Bierflasche zugeschlagen

Im Gerichtssaal schilderte der Angeklagte, dass sein Leben seit Jahren von Drogen bestimmt werde. Geboren in Sizilien, kam er als junger Mann nach Deutschland und arbeitete als Küchenhelfer in Pizzerien. Einen späteren Job als Bauhelfer mit Einsätzen in den Niederlanden habe er verloren, nachdem sein Chef wegen illegaler Beschäftigung verhaftet worden sei. Seit 2013 sei er arbeitslos und leide unter schweren Depressionen. Immer wieder konsumierte er Kokain. Trotz rund zehn stationärer Entgiftungen und zeitweisen Clean-Phasen habe ihn die Sucht immer wieder eingeholt.

Laut Anklageschrift geschah der Überfall an der Haltestelle völlig unvermittelt. Der Angeklagte soll das Opfer mehrfach und unkontrolliert mit einer Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen haben, um ihn im Anschluss zu Boden zu zerren. Die medizinischen Folgen waren verheerend: Der Geschädigte erlitt tiefe Schnittwunden am Kopf sowie schwere Abwehrverletzungen am rechten Handrücken. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass seine Handlungen zu lebensgefährlichen Verletzungen führen konnten. Einen versuchten Totschlag nahm die Staatsanwaltschaft aber nicht an.

Der Angeklagte legte ein weitgehendes Geständnis ab. Der 43-Jährige schilderte, dass er am Vorabend in einer „Dealerwohnung“ in Ostheim fünf Gramm Kokain für 200 Euro erworben habe. Dort habe sich auch der spätere Geschädigte aufgehalten, den er flüchtig gekannt und bei dem er früher gelegentlich übernachtet habe. Man habe gemeinsam konsumiert, dann habe der Bekannte ihm ein Beruhigungsmittel gegeben. Offenbar im Dämmerzustand sei ihm dann seine Bauchtasche samt vier Gramm Kokain, Ausweis und Schlüssel gestohlen worden. Der Verdacht fiel sofort auf den Bekannten.

Köln: Angeklagter erklärt Angriff mit purem Zorn

Er sei in eine Straßenbahn gestiegen, habe seine Haltestelle verpasst und sei schließlich wieder in Ostheim gelandet. Dort sei ihm der Bekannte zufällig wieder über den Weg gelaufen. Vor Gericht erklärte der Angeklagte die Eskalation mit purem Zorn: „Ich war wütend, der hat mich beklaut.“ Er habe den Mann zur Rede gestellt, der habe den Diebstahl bestritten. „Ich sagte: Gib mir wenigstens meinen Haustürschlüssel und meinen Ausweis.“ Doch dann verlor er offenbar die Beherrschung. Er habe sich eine Bierflasche gegriffen und zugeschlagen – „wohl zweimal“, räumte der Angeklagte ein.

Ob die Flasche dabei zerbrach und die Schnittwunden verursachte, konnte der Angeklagte auf Nachfrage des Gerichts nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten ursprünglich vorgeworfen, sein am Boden liegendes Opfer noch durchsucht und ihm 70 Euro aus der Geldbörse genommen zu haben – darauf fußte der Raubvorwurf. Der 43-Jährige stritt diesen Vorwurf ab. Sein Kontrahent habe auch gar nicht auf dem Boden gelegen. Nach dem Angriff sei er nach Hause gegangen. Seine Freundin habe ihm geöffnet. „Ich habe ihr alles erzählt, mit Blut an den Händen.“

Köln: Opfer bestätigt Raubvorwurf im Zeugenstand nicht

Der Geschädigte schilderte den Vorfall im Zeugenstand anders. Von einem vorausgegangenen Wortgefecht wollte er nichts wissen. „Das kam völlig von hinten“, sagte der Zeuge. Er habe plötzlich und ohne Vorwarnung den Schlag mit der Bierflasche auf den Kopf bekommen, sei fast bewusstlos gewesen und habe nur noch reflexartig die Hand schützend hochgerissen. Ob er sich das Motiv des Angreifers erklären könne, wollte der Vorsitzende Richter von dem Zeugen wissen. „Angeblich soll ich ihn beklaut haben, das stimmt aber nicht“, so die Antwort des Geschädigten.

Dass der Angeklagte ihn seinerseits bestohlen habe, konnte der Zeuge nicht sagen – das sprach gegen den Raubvorwurf. Bis heute leide er aber körperlich und seelisch schwer unter dem Geschehen. Der Mann schilderte, wie er am gesamten Kopf extrem blutete, im Krankenhaus genäht und getackert werden musste. Noch heute hat er an der rechten Hand eine markante Narbe. Den Mittelfinger könne er nicht mehr einzeln beugen, die Greiffunktion sei dauerhaft eingeschränkt. Hinzu kämen schwere psychische Folgeschäden: Er bekomme Panik, sobald ihm Menschen im Alltag zu nahekämen.