Zwei Gutachter und ein Jugendfreund sind am neunten Verhandlungstag im Kölner Landgericht zu Wort gekommen. Der Angeklagte soll seine Freundin getötet haben.
MordprozessGutachter hält Leverkusener Angeklagten für schwer psychisch gestört

Im Kölner Landgericht
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Der Prozesstag ist fast vorüber, da bittet der Angeklagte Christos F. (Name geändert) am Donnerstag im Landgericht Köln selbst ums Wort. Er habe, so führt er mehrfach aus, am Tattag nicht nur eine, wie üblich, sondern zwei Flaschen Wodka getrunken. Den Kauf der Flaschen belege ein Einkaufsbon. So sei es zu seinem „Ausraster“ gekommen. Er sagt es nicht ausdrücklich, aber für den Zuhörer liegt die mögliche Zielrichtung seiner etwas wirr wirkenden Äußerung nah. Es war der Alkohol, genauer: die zweite Flasche Wodka, weshalb die Freundin des Angeklagten jetzt tot ist. Christos F. hat sie am 21. November 2025 in seiner Opladener Wohnung getötet.
Ob gewollt oder ungewollt: Der 34-Jährige bestätigt damit einen wichtigen Aspekt der Ausführungen des Aachener Psychologen Hanns Jürgen Kunert vor dem Schwurgericht in Saal 7 des Landgerichts. Kunert hatte für den Prozess ein Gutachten zur Persönlichkeit und zur Intelligenz des Angeklagten erstellt. Kunert attestiert ihm Merkmale einer schizotypischen Persönlichkeitsstörung. Ausdruck einer solchen Schizotypie sind zum Beispiel „Wahrnehmungsverzerrungen und sonderbare Gedankengänge“, so Kunert. Er sieht den Mann „im Grenzbereich zu einer kombinierten Persönlichkeitsstörung“, denn außer den Wahrnehmungsverzerrungen, die bis zum gelegentlichen Einbilden von schemenhaft anwesenden Personen gehen, ist Cristos F. auch noch ausgeprägt narzisstisch, emotional instabil, zeigt Ansätze von Verfolgungswahn, ist ausgeprägt misstrauisch, hat andererseits aber auch ängstlich-depressive Zustände.
Reifungsstörungen in der Persönlichkeit
Diese sehr vielfältigen Ausprägungen seien typisch für Reifungsstörungen in der Persönlichkeit, also angelegt bereits in der Kindheit und Jugend des Angeklagten, führt Kunert aus. Mit Blick auf seinen Alltag und sein Sozial- und Beziehungsleben eine schwere Hypothek: Seinen Alltag bekommt er nämlich nicht geregelt, neigt zum Aufschieben von Aufgaben und bricht zum Beispiel seine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann im fränkischen Schweinfurt ab. Und das, obwohl der Mann ein überdurchschnittlich intellektuelles Leistungsvermögen und eine sehr hohe Analysefähigkeit habe, so Kunert.
Doch, die psychischen Probleme waren offenbar bereits damals für Freunde offensichtlich. Das bestätigt ein Jugendfreund des Angeklagten im Landgericht, der Christos F. als 17-/18-Jährigen in Franken kennenlernte, noch während er in seiner Ausbildung war. Er habe viel geweint und sei oft traurig gewesen, so der Zeuge. In Beziehungen zu Frauen sei er sehr eifersüchtig und kontrollierend gewesen. „Er war kein böser Mensch. Ich hab’ ihm damals schon mehrfach gesagt: Dir geht’s nicht gut. Lass’ dich behandeln.“ Doch dazu kam es nie.
Spuren von Drogen und Alkohol in den Haaren
Auch in seiner Jugend hatte Christos F. bereits einen Hang zum Alkohol. Und Alkohol, Drogen und Medikamente spielen auch in den Wochen vor der Tat in Opladen eine große Rolle in seinem Leben. In einer Haarprobe finden Gutachter Spuren von Kokain, Cannabis, Ecstasy, Alkohol und eines Antidepressivums, legt Hilke Andresen-Streichert, Leiterin der forensischen Toxikologie an der Uniklinik Köln, dem Gericht dar. Ein Beleg für einen exzessiven Alkoholkonsum des Angeklagten ist der gefundene Wert in den Haaren aber nicht.
Sein Alkohol- und Drogenkonsum, so Gutachter Kunert, „haben zur Akzentuierung von schon zuvor vorliegenden Persönlichkeitsstörungen geführt“. Dazu gehört auch eine gestörte Affektregulierung, also die Fähigkeit, die Dauer und Heftigkeit eigener Gefühlsregungen zu steuern. Mitte Juli, als die Tat selbst anhand von Bildern und Videos der Gerichtsmedizin im Mittelpunkt des Verhandlungstages stand, sagte Peter Koerfer, der Vorsitzende Richter der 5. Großen Strafkammer, er vermisse Aussagen des Angeklagten zur Tat selbst.
Die Wortmeldung von Christos F. über die Frage, ob er nun eine oder zwei Flaschen Wodka am Tattag intus hatte, wertet er offensichtlich nicht als solche. „Ich habe Ihre Äußerungen zur Kenntnis genommen“, sagt er in Richtung des Angeklagten, steht auf und verlässt den Gerichtssaal.
