Ein 17-Jähriger steht vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung von vier Menschen. Prozess dürfte sich auch mit Straßensicherheitsproblem befassen.
Nach dem Tod von vier TeenagernProzess wirft neue Fragen zur Straßensicherheit im Dürschtal auf

Erst im letzten Moment wird beim Vorbeifahren das davor von einem Vorfahrtschild verdeckte Tempo-50-Schild sichtbar (rundes Foto). Wenige hundert Meter danach: die Landstraßen-Kurve ohne Außenschutzplanke, in der im August 2025 vier junge Menschen starben.
Copyright: Guido Wagner
Es ist ein lauer Sommerabend im August 2025. Eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener trifft sich zunächst in einem Garten. Sie verbringen den Abend zusammen, später steigen sie in das Auto der Mutter eines 16-Jährigen. Der Jugendliche sitzt am Steuer. Eine Fahrerlaubnis hat er noch nicht. Die Fahrt führt die Gruppe unter anderem zu einem Supermarkt. Dort steigen die jungen Leute noch einmal aus – und anschließend wieder gemeinsam in den Wagen ein. Wieder fährt der 16-Jährige. Anscheinend hat niemand Angst.

Schutzplanken fehlen an der Dürschtalstraße an mehreren Stellen: Auch in der Kurve, in der vor gut einem Jahr vier junge Menschen bei einem Unfall ums Leben kamen.
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Wenige Minuten später endet die gemeinsame Nacht in einer Katastrophe. Im Dürschtal verliert der Jugendliche in einer Linkskurve die Kontrolle über den Toyota. Der Wagen kommt von der Fahrbahn ab, prallt gegen einen Baum und überschlägt sich. Vier der jungen Insassen – zwei Mädchen im Alter von 14 und 16 Jahren sowie zwei 19-Jährige – sterben. Der Fahrer überlebt schwer verletzt.
Am Donnerstag, 3. September, beginnt der Prozess gegen den damals 16-jährigen Fahrer
Gut ein Jahr später soll nun vor dem Amtsgericht Bensberg geklärt werden, wie es zu der Tragödie kommen konnte – und welche strafrechtliche Verantwortung der junge Fahrer dafür trägt. Am Donnerstag, 3. September, beginnt der Prozess gegen den inzwischen 17-Jährigen. Hauptanklagepunkt ist fahrlässige Tötung.
Weil der Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls erst 16 Jahre alt war, wird nach Jugendstrafrecht verhandelt. Der Prozess dürfte daher vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Kurz vor Prozessbeginn tauchen neue Fragen zur Verkehrssichereheit auf
Kurz vor Prozessbeginn tauchen allerdings neue Fragen auf. Sie betreffen nicht nur die Fahrt selbst, sondern auch die Straße, auf der sie endete: die Dürschtalstraße zwischen Kürten-Dürscheid, Overath und Bergisch Gladbach. Die kurvenreiche Landstraße gilt seit Jahren als problematisch. Seit einer Sanierung 2021 fehlen an mehreren Stellen Schutzplanken. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde deshalb auf 50 Kilometer pro Stunde reduziert.
Doch wie deutlich wird einem Autofahrer diese Begrenzung tatsächlich vermittelt? Wer sich der späteren Unfallstelle aus derselben Richtung nähert wie der Toyota in jener Augustnacht, kann wenige hundert Meter vor der Unfallkurve eine auffällige Situation beobachten: Ein Tempo-50-Schild steht nahezu unmittelbar hinter einem Vorfahrtsschild. Aus größerer Entfernung verdeckt das davorstehende Vorfahrtszeichen die Geschwindigkeitsbegrenzung weitgehend. Erst kurz bevor man es passiert, wird das Tempo-50-Schild dahinter sichtbar.
Das Gefahrenpotenzial ist aus meiner Sicht nicht erkennbar.
Auf Anfrage der Redaktion bestätigt auch die Verteidigerin des Jugendlichen diesen Eindruck. Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Dr. Eva K. Günther, die in einer Kanzlei an der Bensberger Schloßstraße tätig ist, hat die Strecke bei Dunkelheit abgefahren und die Situation vom Beifahrersitz aus gefilmt. „Wenn ich dort normal entlangfahre, habe ich wenig Chance, das zweite 50-Schild zu entdecken, zu lesen und zu verstehen“, sagt sie. „Bei Dunkelheit schon gar nicht.“ Gleichzeitig stellt sie klar: „Das entschuldigt nicht allein die überhöhte Geschwindigkeit.“ Dass bei der juristischen Aufarbeitung vier junge Menschen im Mittelpunkt stehen, die ihr Leben verloren haben, will die Verteidigerin ausdrücklich nicht aus dem Blick verlieren. Die besondere Tragik des Falls werde keineswegs verkannt, sagt Günther. Es gebe aufseiten der Verteidigung großes Mitgefühl mit den Familien der Verstorbenen.
Zahlreiche gemeinsame Freunde trauern nach Informationen der Redaktion um die Verstorbenen, machen sich zugleich auch Sorgen um die Zukunft des angeklagten Unfallfahrers.
Schutzplanken fehlen an der Straße seit 2021 – auch in der Unfallkurve
Dass der 16-Jährige deutlich schneller als 50 km/h unterwegs war, stellt die Verteidigerin nicht in Abrede. Sie hält aber die Frage für relevant, ob Beschilderung und Gestaltung der Straße einem Fahrer ausreichend deutlich vermitteln, welche Gefahr wenige hundert Meter weiter auf ihn wartet.
Denn das verdeckte Tempo-50-Schild ist nicht der einzige Punkt. An der Strecke warnen Schilder vor „fehlenden Schutzeinrichtungen“. Nach Auffassung Günthers macht diese Formulierung einem Autofahrer aber kaum deutlich, dass in einer gefährlichen Kurve die Leitplanke fehlt. Auch die übrige Beschilderung vermittele nicht ausreichend, wie außergewöhnlich gefährlich die Situation sei.
Immer wieder bestätigen Kontrollen, dass im Tal zu schnell gefahren wird
„Das Gefahrenpotenzial ist aus meiner Sicht nicht erkennbar“, sagt die Strafverteidigerin.
Dass die Dürschtalstraße ein Problemfall ist, war lange vor dem tödlichen Unfall bekannt. Bereits seit 2021 beschäftigt das Fehlen der Schutzplanken, wie mehrfach berichtet, Behörden, Politik und Anwohner. Nach der Straßensanierung konnten die Sicherungseinrichtungen wegen im Boden verlegter Versorgungsleitungen nicht überall wieder montiert werden. Die zulässige Geschwindigkeit wurde deshalb auf 50 reduziert.
Messungen zeigten allerdings schon vor der Tragödie, dass zahlreiche Autofahrer dort deutlich schneller unterwegs waren. Genau das wirft eine weitere Frage auf: Liegt es ausschließlich an den Fahrern – oder trägt möglicherweise auch eine Beschilderung dazu bei, die den Charakter der Strecke und ihr besonderes Gefahrenpotenzial nicht ausreichend vermittelt?
Heute 17-Jähriger war vor dem Unfall strafrechtlich nicht aufgefallen
Wie schnell der Toyota in der Unfallnacht tatsächlich unterwegs war, wird ebenfalls Thema des Verfahrens sein. Günther wendet sich gegen den Eindruck, ihr Mandant sei mit mehr als 120 Stundenkilometern über die Dürschtalstraße gerast. Welche Geschwindigkeitswerte letztlich belastbar sind und welche Toleranzen dabei berücksichtigt werden müssen, müsse im Verfahren geklärt werden.
Der heute 17-Jährige war nach Angaben seiner Verteidigerin vor dem Unfall strafrechtlich nicht aufgefallen. Auch danach habe es keine entsprechenden Auffälligkeiten gegeben. Bereits vor dem Unfall hatte er eine Ausbildungsstelle zugesichert bekommen. Sein Arbeitgeber in spe reagierte auch nach dem schweren Unfall sehr besonnen. Der Jugendliche durfte seine Ausbildung antreten und führt sie auch aktuell fort.
Ab Donnerstag muss er sich nun vor Gericht verantworten. Hinter den voraussichtlich verschlossenen Türen des Bensberger Amtsgerichts dürfte es dabei nicht nur darum gehen, wie schnell der 16-Jährige in jener Nacht gefahren ist. Zu klären wird sein, welche Umstände zusammenkamen und wie sie strafrechtlich zu bewerten sind – bevor aus einem lauen Sommerabend unter Jugendlichen eine Katastrophe wurde, bei der vier junge Menschen ihr Leben verloren.

