Die Vorwürfe lauteten versuchte und vollendete Vergewaltigung an seiner Ehefrau. Der Verdacht zerschlug sich in der Hauptverhandlung völlig.
Wegen WidersprüchenAngeklagter aus Gummersbach vor Gericht von Vorwürfen freigesprochen

Der Prozess am Kölner Landgericht endete mit einem Freispruch.
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Mit einem Freispruch endete am Dienstag der Prozess gegen einen Gummersbacher (36) vor dem Kölner Landgericht wegen der Vorwürfe der versuchten und vollendeten Vergewaltigung an seiner Ehefrau. Damit entsprach die Kammer den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. An den Angeklagten gerichtet sagte der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck: „Sie saßen hier auf der Anklagebank und das war im Ergebnis falsch.“
Und weiter: „Das tut uns leid, da müssen wir uns entschuldigen“, so der Vorsitzende der auf Sexualverbrechen spezialisierten 13. Großen Strafkammer am Landgericht. Zwar habe aufgrund der Anzeige und Aussage seiner früheren Ehefrau (35) zunächst ein Anfangsverdacht bestanden, der nach Prüfung der Ermittlungsakte von der Kammer auch bejaht worden sei. Dieser Verdacht habe sich in der Hauptverhandlung jedoch völlig zerschlagen.
36-Jähriger aus Gummersbach war wegen fünf Vorfällen angeklagt
Angeklagt war der 36-Jährige wegen fünf Vorfällen, bei denen der Angeklagte seine schlafende Frau im widerstandsunfähigen Zustand wiederholt zum Sex gezwungen haben oder aber es versucht haben soll. Drei Vorfälle hatte die 35-Jährige, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, zeitlich nur grob im Jahr 2019 einordnen können. „In der Aussage bei der Polizei hieß es, der eine Vorfall habe vor der Schwangerschaft mit dem zweiten Kind stattgefunden. Hier sagte die Nebenklägerin dann, es sei im Sommer 2019 gewesen. Da ist sie aber bereits schwanger gewesen“, griff Roellenbleck eine Ungenauigkeit in der Aussage der 35-Jährigen heraus.
Zudem soll es laut Anklage im Italienurlaub 2021 zu einem weiteren Übergriff gekommen sein, für den es sogar eine Zeugin geben sollte. Doch zu der Aussage der Zeugin war es nach der von „Widersprüchen“, „Ungenauigkeiten“ und „Beliebigkeiten“ geprägten Einlassung der Nebenklägerin gar nicht mehr gekommen.
So habe man sich dann auch nicht um die Aufklärung eines pikanten Details kümmern müssen, wonach es laut der Zeugin in Italien zu einer vollendeten Vergewaltigung der 35-Jährigen durch ihren Mann gekommen sei, wohingegen die Nebenklägerin „nur“ von einem Vergewaltigungsversuch gesprochen habe: „Da muss die Zeugin wohl näher dran gewesen sein als die Geschädigte“, sagte der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck.
