Das Kölner Landgericht will an fünf Verhandlungstagen die Vorfälle in der Ehe aufklären.
Vor GerichtGummersbacher werden fünf sexuelle Übergriffe auf die eigene Frau vorgeworfen

Ein Gummersbacher steht vor Gericht.
Copyright: dpa (Symbolfoto)
Mit einem Prozess um Vergewaltigung in der Ehe, muss sich seit Mittwoch die auf Sexualverbrechen spezialisierte 13. Große Strafkammer am Kölner Landgericht befassen. Fünf sexuelle Übergriffe zu Lasten seiner damaligen Ehefrau (35) listet die Anklage gegen einen Gummersbacher (36) auf. Ungewöhnlich: Im Fall einer versuchten Vergewaltigung während eines Urlaubs soll es eine Zeugin geben, die womöglich sogar Schlimmeres verhindert hat.
Vorfall im Familienurlaub im Jahr 2021
Laut Anklage soll sich der Fall im September 2021 im gemeinsamen Familienurlaub zugetragen haben. Demnach soll der Angeklagte sich eines nachts an seine Frau gekuschelt und „ihr von hinten die Hose“ heruntergezogen haben. Daraufhin habe die Frau, die als Nebenklägerin auftritt, ihn gebeten, dies zu unterlassen. Sie habe auf die lediglich angelehnte Zimmertür sowie auf eine sich im Nachbarzimmer aufhaltende Zeugin — eine gute Freundin der Nebenklägerin, wie diese Zeitung aus Justizkreisen erfuhr — hingewiesen.
„Der Angeklagte ließ indes dennoch nicht davon ab und versuchte erneut, in Kenntnis der Ablehnung seiner Frau, den Geschlechtsverkehr zu vollziehen“, hieß es in der Anklage weiter. Doch dann sei die Freundin eingeschritten, nachdem sie die mehrfache Ablehnung der Nebenklägerin durch die lediglich angelehnte Tür gehört habe. Laut Anklageschrift soll sie dem Angeklagten gesagt haben, dass er das „nein“ akzeptieren solle.
Die Vorwürfe der Fälle eins bis drei sollen sich hingegen zu nicht näher konkretisierten Zeitpunkten ab 2019 ereignet haben. In Fall eins und zwei soll der 36-Jährige jeweils seiner schlafenden Frau im gemeinsamen Ehebett Schlaf- und Unterhose heruntergezogen und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben, die die Staatsanwaltschaft als Vergewaltigungen wertet. Zur zeitlichen Einordnung der beiden Vorwürfe hieß es lediglich, dass sie vor der Schwangerschaft der Nebenklägerin mit ihrem zweiten Kind stattgefunden hätten. Das Alter der Kinder blieb jedoch zunächst unbekannt.
In Fall drei der Anklage soll der 36-Jährige erneut gegenüber seiner schlafenden Frau übergriffig geworden sein. Erneut soll das Ehebett der Tatort gewesen sein. Die Nebenklägerin sei jedoch erwacht, habe ihren Mann abgewiesen und ihm klar gemacht, dass sie keinen Sex wolle.
Fall fünf der Anklage soll sich im Februar 2025 zugetragen haben, kurz bevor sich die Nebenklägerin vom Angeklagten getrennt habe. Vor einem geplanten Konzertbesuch am Abend, habe sich das Paar am Nachmittag noch mal zum Mittagsschlaf hingelegt. Hierbei „kuschelte sich der Angeklagte an die Geschädigte, wobei er anschließend ihre Jogging- und Unterhose auszog, um den Geschlechtsverkehr zu vollziehen“, sagte der Staatsanwalt. Die Nebenklägerin sei aber wach geworden und habe ihren Mann abgewiesen. „Auch wenn sie seine Ehefrau sei, sei sie kein Sexobjekt“, habe die Nebenklägerin zu ihrem Mann gesagt, so der Staatsanwalt.
Verteidiger Markus Porzberg erklärte für seinen Mandanten, dass dieser sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Der Prozess soll bereits am Donnerstag fortgesetzt werden, allerdings nicht öffentlich: Laut dem Vorsitzenden Benjamin Roellenbleck ist dann die Vernehmung der Nebenklägerin vorgesehen. Der Prozess ist mit fünf Verhandlungstagen terminiert.
