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Verteidiger des Brühler Angeklagten erkrankt

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Das Bild zeigt mehrere Geldscheine auf einem Tisch.

Um das Vermögen eines verurteilten Drogenhändlers aus Brühl geht es im Prozess. Der erste Verhandlungstag fiel kurzfristig aus.

Was passierte mit dem Vermögen von 170.000 Euro? Ein neuer Termion ist für den 10. September angesetzt. 

Der Prozess um die Einziehung von Vermögenswerten eines verurteilten Brühler Drogenhändlers ist am Dienstag (25. August) kurz nach Aufruf der Sache vor dem Kölner Landgericht geplatzt. Der Grund: Der Verteidiger des Angeklagten (46) hatte sich krankgemeldet. Der Prozess soll nun am 10. September fortgesetzt werden.

Hintergrund ist ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Der 46-Jährige war bereits 2021 wegen bandenmäßigen Drogenhandels sowie Waffenbesitzes – unter anderem eines Schießstifts – zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Über die sogenannte Einziehung von aus der Tat stammenden Vermögenswerten in Höhe von rund 170.000 Euro war im Oktober 2024 gesondert entschieden worden.

BGH bemängelte die Berechnung des Vermögens

Hiergegen hatte der Verurteilte Revision eingelegt – mit Erfolg. Der BGH bemängelte, die Berechnung der Summe sei nicht ausreichend begründet worden. Nun muss Köln neu entscheiden. Zwei Verhandlungstage sind angesetzt, die verhängte Haftstrafe selbst steht aber nicht zur Debatte.

Der Fall hatte 2020 großes Aufsehen erregt: Ein Großaufgebot der Polizei, unterstützt von einer SEK-Einheit, durchsuchte im Juni zahlreiche Wohnungen und Gebäude, darunter ein Café in Brühl. Vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen des Landeskriminalamts.

Festgenommen wurden damals drei Hauptverdächtige im Alter von 41, 42 und 43 Jahren. Der Staatsanwaltschaft zufolge sollen sie mit vier weiteren Tätern als Bande Marihuana, Amphetamine und Kokain in großen Mengen verkauft haben. Als Umschlagplatz soll der „Deutsch-Türkische Kulturverein“ in Brühl gedient haben. Neben dem nun erneut Angeklagten wurden zwei mutmaßliche Mittäter zu Haftstrafen von sieben Jahren neun Monaten und neun Jahren verurteilt.