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Erfolgreiche RevisionProzess um Vermögen eines Brühler Dealers wird neu aufgerollt

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Das Bild zeigt mehrere 100- und 50-Euro-Scheine.

Das Landgericht Köln hatte einen Dealer zu mehreren Jahren Haft verurteilt und wollte 170.000 Euro an Vermögenswerten einziehen. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden.

Warum der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Köln über das Vermögen eines Verurteilten aufhob.

Der Prozess um eine Brühler Drogenbande schien geklärt zu sein. Doch nach einem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs muss der Prozess am Dienstag (25. August) in einem Teilbereich neu aufgerollt werden. Das Landgericht Köln muss erneut darüber entscheiden, ob das Vermögen eines verurteilten Drogenhändlers im Wert von 170.000 Euro eingezogen werden darf.

Der Mann war bereits 2021 vom Gericht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, dass der Brühler Mitglied einer Bande war, die in großen Mengen mit Drogen gehandelt hatte. Außerdem verurteilte das Landgericht den Mann wegen des Besitzes von Schusswaffen, darunter einem Schießstift.

Brühl: Berechnung des Vermögens infrage gestellt

Die Frage, welches Vermögen dem Mann aus den Straftaten zuzurechnen ist, wurde damals vom eigentlichen Strafprozess getrennt behandelt. In einem weiteren Verfahren entschied das Landgericht im Oktober 2024, dass ein Betrag in Höhe von 170.000 Euro bei dem Verurteilten eingezogen werden soll.

Der verurteilte Dealer wehrte sich dagegen und legte über einen Anwalt Revision ein. Und das mit Erfolg. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass das Landgericht nicht ausreichend erklärt hatte, wie es die Summe beziehungsweise den Wert der sichergestellten Gegenstände berechnet hatte. Deshalb muss das Landgericht Köln nun erneut über die Einziehung des Vermögens entscheiden. Angesetzt sind zwei Prozesstage. Nicht verhandelt wird über die verhängte Gefängnisstrafe. 

Brühl: Umschlagplatz soll der „Deutsch Türkische Kulturverein“  gewesen sein

Damals hatte der Fall für großes Aufsehen gesorgt. Ein Großaufgebot an Polizei, das unterstützt wurde durch eine SEK-Einheit, durchsuchte im Juni 2020 zahlreiche Wohnungen und Gebäude. Darunter auch ein Café in der Schlossstadt. Montagelange Ermittlungen des Landeskriminalamts und von örtlichen Fahndern in der Drogenszene waren vorausgegangen.

Die Polizei nahm drei Hauptverdächtige im Alter von damals 41, 42 und 43 Jahren fest. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Männer sollen mit vier weiteren Tätern als Bande fungiert haben und Marihuana, Amphetamine und Kokain in größeren Mengen verkauft haben. Umschlagplatz soll der „Deutsch Türkische Kulturverein“ in Brühl gewesen sein, so die Ermittler damals.

Neben dem Mann, der nun wegen der Berechnung der Vermögenswerte erneut vor Gericht steht, wurden damals zwei weitere Bandenmitglieder zu Haftstrafen verurteilt. Ein 42-Jähriger wurde zu sieben Jahren und neun Monaten, ein dritter Mann (43) zu neun Jahren verurteilt.