Eifersucht und eine Wahnvorstellung trieben den 34-Jährigen zu einer folgenreichen Attacke auf den Vater seiner damaligen Freundin.
ProzessSchon zwei Jahre vor dem Mord prügelte Leverkusener einen Mann fast tot

Am 3. November 2023, also zwei Jahre vor dem Mord, attackierte Christos F. (Name geändert) den Vater seiner damaligen Freundin. Der überlebte nur mit Glück.
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Dass der Mann überhaupt noch auf freiem Fuß war, erscheint ungewöhnlich. Ziemlich genau zwei Jahre, bevor der Mord in seiner Opladener Einzimmerwohnung geschah, hatte Christos F. (Name geändert) den Vater einer früheren Freundin „halb tot geschlagen“. So beschreibt es das 44 Jahre alte Opfer am Freitag im Kölner Landgericht. Das ist offenkundig nicht übertrieben: Gegen Mittag kommt ein Mann in den Saal 7 gehumpelt, der am 3. November 2023 vor seiner Wohnung von Christos F. dermaßen brutal zusammengeschlagen worden war, dass er zwei Hirnblutungen erlitt, mehrfach reanimiert werden musste und drei Tage lang im Koma lag.
Die Folgen dieses Überfalls wird der Opladener wohl nicht mehr loswerden: „Ich bin schon ein paar Mal gestürzt und hatte Platzwunden am Kopf. Weil die Beine nicht mehr gehorchen wollen“, beschreibt er die Lage.
Dazu kämen Gedächtnisstörungen, und misstrauischer als früher sei er auch geworden. Das alles gibt der Mann erst auf Befragen des Vorsitzenden Richters Peter Koerfers preis – und in einem völlig unaufgeregten Ton. Groll gegen den Täter, der ihm wegen eines noch viel furchtbareren Deliktes schräg gegenüber sitzt, verspürt er nicht.
Sie riecht nach Sex, wenn sie bei Dir war
Anlass für die folgenschwere Attacke im Hausflur war ein offenkundiges Hirngespinst. Christos F. war fest überzeugt, dass der Mann seine leibliche Tochter täglich sexuell missbraucht. „Sie riecht nach Sex, wenn sie bei Dir war.“ Das habe F. ihm vorgehalten, und das sei absurd.
So bestätigt es auch die Tochter. Die heute 24-Jährige war eine der Frauen, die Christos F. nach eigener Darstellung abgöttisch liebte, mit der er Kinder haben wollte. Eine Familie gründen – das war offenbar immer der Lebenstraum des Mannes mit griechischen Wurzeln, der viele Jahre im Kinderheim verbracht, keinen Kontakt zum Vater und nur losen zu seinem Halbbruder und seiner Mutter hatte.
„Wir sind füreinander bestimmt“, das habe er ihr immer wieder geschrieben, erinnert sich die junge Frau. Diese Wahrnehmung traf die Sache allerdings nicht: Christos F. habe sie eines Abends an der Bushaltestelle Gerhard-Hauptmann-Straße angesprochen und um ihre Telefonnummer gebeten. Darauf sei sie eingegangen, aber schnell habe sie sich auch bedrängt gefühlt von dem Mann. Aus ihrer Sicht sollte die Sache eher locker laufen – auch ohne echten Sex.
Mit Wodka wurde er aggressiv
Den heute 34-Jährigen beschreibt sie ähnlich wie schon andere Zeugen in diesem Schwurgerichtsprozess. Nüchtern sei er „sehr zuvorkommend gewesen, ein Gentleman“. Das Problem: Meist war er nicht nüchtern. Ein bis zwei Flaschen Wodka habe er auch damals schon am Tag getrunken. Dazu kam Cannabis. In diesen Situationen sei er „aggressiv geworden. Ich habe mich bedroht gefühlt.“
Auch ihre vier Jahre jüngere Schwester beschreibt Christos F. als „generell eifersüchtig“ und übergriffig. Immer wieder sei er vor der Wohnung ihres Vaters aufgetaucht. Dabei habe man alles daran gesetzt, dass er nicht allzu viel erfährt. Und mehrmals die Polizei gerufen.
Bevor diese Tat von den beiden jungen Frauen und dem Vater beschrieben wird, stellt der Angeklagte seine Version der Geschichte dar. Darin kommen keine Nachstellungen vor – aber die beinahe tödliche Prügelattacke schon. Auch dieses Opfer hatte Christos F. fotografiert, als es stark blutend auf der Treppe lag. Das mit den Fotos, „das ist so’n Tick von mir“, erklärt er das, was er am 21. November 2025 auf die Spitze trieb: Nach mindestens zehn Schlägen mit einer Hantelstange und einem Tritt ins Gesicht filmte er seine damalige türkische Freundin. Es folgten weitere Misshandlungen. Die Frau überlebte nicht.
Für die Attacke zwei Jahre zuvor verurteilte ihn das Amtsgericht Leverkusen zu einer Bewährungsstrafe. Im nun laufenden Mordprozess hat die Staatsanwaltschaft Christos F. als „Gefahr für die Allgemeinheit“ eingestuft.
