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ProzessauftaktLeverkusener soll seine Freundin geschlagen, getreten und dann verbluten lassen haben

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Auftakt Mordprozess gegen 34-jährigen Leverkusener

Am Freitag, 19. Juni, hat vor dem Kölner Landgericht der Mordprozess gegen einen 34-jährigen Leverkusener begonnen. Zu seinem Verteidiger Robert Stach hat er bislang kein Vertrauen und hält Abstand.

Ein 34-Jähriger steht wegen Mordes vor dem Kölner Landgericht. Er ist alkohol- und drogensüchtig.

„Ein Albtraum“, entfährt es Chrístos F. (Name geändert), als er am Vormittag von zwei Wachtmeistern in den Saal 7 des Kölner Landgerichts geführt wird. Hier beginnt am Freitag der Mordprozess gegen den 34 Jahre alten Mann aus Opladen. Mit Arm und Kapuze schirmt er sich ab, um auf Fotos und Film nicht erkannt zu werden.

Schräg gegenüber sitzen vier Angehörige der Familie seiner früheren Lebensgefährtin mit ihrem Anwalt Tobias Westkamp. Die Mutter der Frau, die Chrístos F. nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft am Abend des 21. November vorigen Jahres grausamst immer weiter geschlagen, getreten, gefilmt und letztlich hat verbluten lassen, knetet die Hände, als die Anklage verlesen wird.

Ich will auch einen anderen Anwalt.
Der Angeklagte Chrístos F. (Name geändert)

Der Angeklagte lässt auch zwei Stühle Abstand zu seinem Verteidiger Robert Stach. Mehr geht fast nicht. „Ich will auch einen anderen Anwalt“, sagt er beim Rausgehen. Zuvor hat der Grieche gefordert, dass die Öffentlichkeit von diesem Prozess ausgeschlossen wird. Er wolle auch „eine neue Identität“, war ein weiterer Antrag an die 5. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts.

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Beidem wird die Kammer unter ihrem Vorsitzenden Peter Koerfers nicht stattgeben. Sie folgt einer Aussage des Staatsanwalts, nach der Chrístos F. den Anlass dafür, dass das furchtbare Geschehen in seiner Opladener Wohnung öffentlich erörtert wird, „selbst geschaffen hat“. Strafprozesse sind in Deutschland aus gutem Grund in aller Regel eine öffentliche Angelegenheit.

Die Kammer berät eine Viertelstunde, dann weist sie die Anträge des Angeklagten ab. Offenbar mit Blick auf das grausame Geschehen und den labilen Eindruck, den Chrístos F. macht, lässt es Richter Koerfers behutsam angehen. Das, was die Staatsanwaltschaft an Ermittlungsergebnissen in der Anklage vorträgt, ist aber auch schlimm genug.

Ankläger sieht eine geplante, grausame Tat

Am Abend des 16. November vorigen Jahres habe Chrístos F. seine Lebensgefährtin ins Gesicht geschlagen. Am Freitagabend darauf habe er „den Entschluss gefasst, seine Lebensgefährtin zu töten“. Das schließt die Staatsanwaltschaft aus dem, was nach 20.45 Uhr in der Wohnung unweit der Wupper passierte. „Mindestens zehnmal“ habe der zur Tatzeit unter Cannabis und Alkohol stehende Mann die Frau mit einer Hantelstange auf den Hinterkopf geschlagen. Ein weiterer Schlag mit einem stumpfen Gegenstand ging seitlich gegen ihren Kopf, dazu kam „mindestens ein Faustschlag ins Gesicht“.

Sodann habe er die stark blutende Frau ins Badezimmer geschleift, in die Badewanne gesetzt, abgeduscht und ein Video gemacht. Da sei seine Gefährtin, die längst sein Opfer geworden war, noch „bei vollem Bewusstsein“ gewesen, wurde ermittelt. Danach war das Martyrium aber noch längst nicht vorbei. Er schleifte die Frau ins Wohn- und Schlafzimmer, legte sie auf eine Matratze und verpasste ihr Schläge und Tritte – dabei ließ er die Schuhe an. Dann kam ein Messer zum Einsatz: Sieben Schnitte brachte der gebürtige Grieche seinem Opfer bei, Tritte gegen den Unterarm machten die Raserei komplett. Schließlich sei das Opfer in der Wohnung verblutet, so die Anklage.

Das ist kein Totschlag, sondern Mord, wegen der besonderen Grausamkeit.

Der Angeklagte ist für die Allgemeinheit gefährlich.
Der Staatsanwalt

Mit Blick auf seine Alkohol- und Drogensucht fordert die Staatsanwaltschaft, dass Chrístos F. bis auf Weiteres in der geschlossenen Psychiatrie bleibt. Er sei „für die Allgemeinheit gefährlich“. Im Moment ist der 34-Jährige in der Klinik Bedburg-Hau untergebracht. „Das ist die Hölle“, stößt er hervor und erntet überraschte Gesichter bei den beiden Betreuern, die ihn vor das Landgericht begleitet haben.

Richter Koerfers geht es darum, die Blockade bei Chrístos F. zu brechen: Er will, dass sich ein Psychologe den 34-Jährigen, der schon einmal vor Gericht stand, anschaut. Für so ein Gutachten braucht das Gericht aber die Einwilligung des Angeklagten: „Wir möchten ein bisschen mehr über Sie erfahren.“

Und Koerfers will, dass der mutmaßliche Mörder im Prozess so gut wie möglich vertreten wird: „Ich kann Ihnen nur raten, die Dienste Ihres Verteidigers in Anspruch zu nehmen.“ Den Antrag, Robert Stach zu entpflichten, hat die 5. Große Strafkammer ebenfalls abgelehnt. Drei Wochen hat der Angeklagte Zeit, seine Haltung zu überdenken. Der Prozess soll am Freitag, 10. Juli, fortgesetzt werden.