Zeuge beteuert, bei der Polizei gelogen zu haben. Gericht vermutet eine Gefälligkeit.
Richter hat ZweifelSagt der Bruder im Wiehler Betrugsprozess die Wahrheit?

Die Angeklagten stehen vor dem Kölner Landgericht.
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Die Beziehung zwischen Brüdern muss nicht unbedingt von Brüderlichkeit geprägt sein. Spätestens seit Kain und Abel ist bekannt, dass es zwischen Brüdern auch durchaus handfest zugehen kann. Im November 2025 hatte ein Siegener (39) seinen ganz persönlichen Kains-Moment, als er bei einer Wohnungsdurchsuchung in seinem Haus die Polizei anlog. Denn mit der angeblichen Lüge, sein Bruder (35) würde nicht bei ihm wohnen, brachte er diesen hinter Gitter in Untersuchungshaft. Hätte er hingegen gesagt, sein Bruder habe bei ihm seinen festen Wohnsitz, das Gericht hätte vermutlich keine Fluchtgefahr angenommen und der 35-Jährige wäre von U-Haft verschont geblieben. Seit Mitte August steht der 35-Jährige mit einem 40-Jährigen wegen Bandenbetrugs zu Lasten älterer Menschen unter anderem in Wiehl und Overath vor dem Landgericht.
Polizei hatte die Beschuldigten auf frischer Tat ertappt
Laut Anklage und Aussage des 35-Jährigen war er als Abholer für eine Trickbetrüger-Bande tätig, die Senioren mit der Masche „falscher Bankmitarbeiter am Telefon“ ausnahm. Aufgrund eines Hinweises von Kollegen aus Offenbach, die den Anschluss der Telefonbetrüger überwachten, hatten Beamte aus Oberberg den 35-Jährigen und seinen mutmaßlichen Komplizen im November in Wiehl auf frischer Tat ertappen können. Bei der Wohnungsdurchsuchung an der von dem 35-Jährigen als seine Heimadresse angegebenen Haus, log der 39-Jährige, wie er am Donnerstag vor dem Landgericht einräumte. „Wir hatten damals ein bisschen Streit“, begründete der 39-Jährige seine angebliche Lüge von damals. „Außerdem wusste ich ja nicht, dass das dann so ein Ausmaß hat.“
Der Vorsitzende Michael Greve sagte: „Das finde ich ganz schön abgebrüht, die Polizei einfach so anzulügen.“ Woher er denn nun wissen solle, ob der Zeuge „heute Lüge oder die Wahrheit“ sage, wollte Greve wissen. Der 39-Jährige sagte, er bereue es, der Polizei nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Darum sei er ja da, um die Sache geradezurücken. Greve: „Sehen Sie, und genau das macht mich eben stutzig“, womit Greve durchblicken ließ, dass es sich bei der Aussage des 39-Jährigen auch um eine Gefälligkeit zur Wiedergutmachung des Kains-Moments handeln könne. Überzeugt war die Kammer hinterher nicht. Der 35-Jährige blieb in U-Haft. Der Prozess wird fortgesetzt. (bks)
