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Prozess um toten EhemannFrau (76) soll Mann erstochen haben – sie spricht von Unfall

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76-Jährige soll an Demenz erkrankten Ehemann erstochen haben

Eine 76-Jährige ist vor dem Landgericht in Köln angeklagt worden. (Illustration)

Eine 76-Jährige soll ihren demenzkranken Mann getötet haben. Vor Gericht spricht die Verteidigung von einem Unfall.

Kölner Prozess: Seniorin wegen Tötung ihres Ehemanns angeklagt – Verteidigung nennt es Unfall. In Köln wird einer 76-jährigen Frau der Prozess gemacht. Die Anklage lautet auf Totschlag an ihrem demenzkranken Gatten. Ihre Darstellung weicht davon stark ab.

Eine Seniorin im Alter von 76 Jahren steht unter dem Vorwurf, ihren 83 Jahre alten, an Demenz leidenden Gatten während einer Auseinandersetzung tödlich verletzt zu haben. Bei Verhandlungsbeginn am Freitag vor dem Kölner Landgericht trug der Anwalt der Beschuldigten allerdings eine abweichende Schilderung der Ereignisse vor. Demnach wollte sie ihrem Mann lediglich eine Stütze sein, als er sich ohne Gehhilfe erhob. Weil sie in diesem Moment ein Schneidewerkzeug hielt, habe sich die Tragödie ereignet.

Die Anklagebehörde vertritt demgegenüber die Auffassung, das eheliche Zusammenleben sei „in den letzten Jahren insbesondere durch die Demenz-Erkrankung des Geschädigten geprägt“ gewesen. Wiederholt habe es Auseinandersetzungen gegeben, in deren Verlauf die Beschuldigte sich „stets laut und aggressiv ihrem Ehemann gegenüber“ gezeigt haben soll. Im Gegensatz dazu wird sein Verhalten als „überwiegend passiv“ beschrieben.

Anklage: Zeugenaussagen belasten die 76-Jährige

Am Tag der Tat soll ebenfalls eine Auseinandersetzung zwischen der 76-Jährigen und dem 83-Jährigen stattgefunden haben. Im Zuge dessen soll die Beschuldigte nach Angaben von Zeugen zweifach ausgerufen haben: „Ich stech’ Dich gleich ab!“ Daraufhin habe sie gemäß der Anklageschrift einen „scharfkantigen Gegenstand“ genommen und ihrem Gatten in die Brust gestoßen.

Direkt im Anschluss an die Handlung hat die Beschuldigte eigenständig den Notruf verständigt. Der Mann erlag trotz eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen noch am Ort des Geschehens seinen Verletzungen.

Verteidiger plädiert auf „tragischen Unfall“

Durch ihren Rechtsbeistand ließ die Beschuldigte zugeben, dass sie „ursächlich für den Tod“ ihres Gatten sei, mit dem sie eine 46-jährige Ehe führte. Es habe sich jedoch um einen „tragischen Unfall“ gehandelt. Sie sei mit der Zubereitung einer Mahlzeit beschäftigt gewesen und habe geschnitten, als ihr Ehepartner sich ohne Unterstützung erhob. In der Befürchtung, er könnte zu Fall kommen, habe sie einen Stützversuch unternommen – mit dem Schneidewerkzeug weiterhin in der Hand.

„Dabei muss das Messer eingedrungen sein“, so die Ausführung des Rechtsbeistands. Sie habe danach an der Spitze des Messers eine kleine Menge Blut bemerkt und diese entfernt. Eine Erklärung für diese Handlung könne sie nicht mehr geben.

Für das Gerichtsverfahren sind drei zusätzliche Termine angesetzt; die Verkündung eines Urteils wird für den Beginn des Monats Juli prognostiziert. Seit Januar befindet sich die Rentnerin in Untersuchungshaft. Ihr Gesundheitszustand sei aufgrund der Nachwirkungen eines Herzinfarktes sowie einer überstandenen Krebserkrankung beeinträchtigt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.