Die 11. Große Strafkammer am Kölner Landgericht hat entschieden: Der 33-Jährige war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
„Sie sind krank“Angeklagter der Bluttat von Hoffnungsthal muss in die Psychiatrie

Als „krank“ beschrieb der Richter den Angeklagten im Fall der Bluttat von Hoffnungsthal. (l.)
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Mit einem Essen beging das Paar im Restaurant Fachwerk Hoffnungsthal seinen Jahrestag — beinahe wäre es der letzte gewesen. Im Restaurant hatte ein psychisch kranker 33-Jähriger dem 55-Jährigen und seiner Partnerin zunächst jovial zugeprostet, sie zur Wahl der Speisen beglückwünscht und sogar die Rechnung übernehmen wollen. Doch das Paar lehnte dankend ab.
Als der 55-Jährige und seine Lebensgefährtin gegen 21.10 Uhr am 17. März 2025 das Restaurant verließen und zum Auto der Frau gingen, tauchte der 33-Jährige plötzlich auf und stach hinterrücks mit einem Messer auf den 55-Jährigen ein, als dieser auf dem Beifahrersitz Platz nehmen wollte. Der 55-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt und überlebte nur nach Notoperationen im Klinikum Köln-Merheim. Bis heute ist er körperlich schwer von der Tat gezeichnet.
Die Tat wertete die Kammer als versuchten heimtückischen Mord
Am Dienstag ordnete die 11. Große Strafkammer am Kölner Landgericht nun die dauerhafte Unterbringung des 33-Jährigen an, der nach Überzeugung des Gerichts aufgrund einer wahnhaften paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Die Tat selbst wertete die Kammer als versuchten heimtückischen Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. „Der Fall ist eine Sache seltener Eindeutigkeit“, zeigte sich der Vorsitzende Prof. Jan Orth überzeugt. Der Beschuldigte habe unter dem Eindruck einer akuten Psychose aufgrund seiner Krankheit den „Geschädigten in sein Wahnvorstellungsbild aufgenommen und ihm mehrere Messerstiche zugefügt“, so Orth weiter.
Laut der Aussage des Opfers hatte der Beschuldigte bei dem Angriff versucht, in die Brust zu stechen: „Einen gefährlicheren Angriff mit einem Messer gibt es nicht“, sagte Orth. Einen von Verteidiger Thomas Düber in seinem Schlussvortrag ins Spiel gebrachten sogenannten Rücktritt vom Versuch, vermochte die Kammer nicht zu erkennen: „Von einem Rücktritt kann keine Rede sein, weil der Mordversuch aufgrund der Gegenwehr des Geschädigten fehlgeschlagen ist.“ Der aus seiner Jugend Kampfsport erfahrene 55-Jährige hatte sich mit allem gewehrt, was ihm zur Verfügung stand. Mit Schlägen, Tritten und lautem Schreien trat er dem Angreifer entgegen und schlug ihn schließlich erfolgreich in die Flucht.
Staatsanwaltschaft hat ein weiteres Verfahren eingeleitet
Der 55-Jährige hatte noch zur Verfolgung angesetzt, musste diese dann aber nach wenigen Schritten aufgrund mehrerer stark blutender Stichverletzungen, die zu einem Blutverlust von zwei Litern führten, abbrechen. Bei dem Angriff wurde der 55-Jährige unter anderem am linken Arm und der linken Hand schwer verletzt. Mehrere Sehnen waren von der Messerklinge durchtrennt worden, seine linke Hand ist bis heute nicht wieder voll funktionsfähig. Und auch die Partnerin, die keine körperlichen Verletzungen davongetragen hatte, ist bis heute schwer traumatisiert.
Aufgrund der bislang nicht behandelten Erkrankung des Beschuldigten bejahte die Kammer die Gefährlichkeit des 33-Jährigen für die Allgemeinheit. „Aus einem Zufall heraus könnte es jeden treffen, der dem Beschuldigten auf der Straße begegnet“, sagte Orth. Dem Beschuldigten gab der Richter mit auf den weg: „Sie sind krank und Sie müssen an sich arbeiten.“ Am Rande des Prozesses wurde zudem bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten eingeleitet hat, wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs auf seine Ex-Freundin (29). Diese hatte im Prozess als Zeugin ausgesagt und behauptet, vor Jahren von dem 33-Jährigen vergewaltigt worden sei.

