Verdacht auf mehr als 100 MordeErmittlungen gegen Ex-Krankenpfleger – vier Patienten in Köln exhumiert

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Gegen ihn wird weiter ermittelt: Ulrich S. kommt mit einem Aktenordner vor dem Gesicht im November vergangenen Jahres in den Gerichtssaal. Das Aachener Landgericht hat den Krankenpfleger wegen des Mordes an zehn Patienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Gegen ihn wird weiter ermittelt: Ulrich S. kommt mit einem Aktenordner vor dem Gesicht im November vergangenen Jahres in den Gerichtssaal. Das Aachener Landgericht hat den Krankenpfleger wegen des Mordes an zehn Patienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Krankenpfleger weiten sich aus. Bereits im November 2025 wurde Ulrich S. wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Ermittlungen gegen den früheren Krankenpfleger Ulrich S. nehmen auch in Köln ein immer größeres Ausmaß an. Vier Exhumierungen von verstorbenen Klinik-Patienten wegen Mordverdachts hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile schon durchführen lassen, etliche sollen folgen.

Die in den städtischen Kliniken im Stadtteil Merheim beschlagnahmten Unterlagen, wo S. vor seinem Wechsel ins Rhein-Maas-Klinikum Würselen beschäftigt war, würden weiter ausgewertet, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Behörde. Jetzt schon gebe es zahlreiche weitere Verdachtsfälle. Zusätzliche Exhumierungen seien in Planung.

Köln ist nicht mehr nur Randnotiz

Der Kölner Teilkomplex ist damit längst mehr als ein Randaspekt in einem Fall, der sich immer weiter ausdehnt. Denn während in Köln Gräber geöffnet werden, wächst in Aachen die Zahl der Verdachtsmomente ins Monströse – und mit ihr die Dimension dessen, was Ermittler inzwischen für möglich halten: Die Mordkommission der Aachener Polizei hat deutlich mehr als 100 potenzielle Opfer identifiziert, von denen etwa 40 bereits exhumiert wurden.

Aber auch das ist wahrscheinlich nur ein Zwischenstand, der sich noch nach oben bewegen könnte. Denn die Ermittler arbeiten sich rückwärts auf der Zeitleiste. Und die Untersuchungen seien noch nicht einmal für das komplette Jahr 2023 abgeschlossen, berichtet die „Aachener Zeitung“. Demnach fehlen also noch zwei Jahre, in denen Ulrich S. in Würselen gearbeitet hat. Insgesamt ist der Fall somit längst zu einer der größten Mordermittlungen der deutschen Nachkriegsgeschichte geworden.

Verurteilung in Aachen – Revision läuft

Anfang November vergangenen Jahres ist der beschuldigte Pfleger vom Landgericht Aachen bereits wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Begangen wurden die Taten zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 auf der Palliativstation in Würselen. Im Nachtdienst des Krankenhauses hat der heute 44-Jährige nach Überzeugung des Gerichts eigenmächtig überhöhte Mengen an Beruhigungsmitteln verabreicht, weil er seine Ruhe haben wollte.

Vor allem Midazolam soll der Mann verabreicht haben, ein Beruhigungs- und Narkosemittel, das in der Palliativversorgung überwiegend für Notfälle vorgesehen ist, sowie teils Morphin. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Die Verteidigung hat Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof muss sich damit befassen. Bis zu einer Entscheidung vergeht erfahrungsgemäß Zeit – in dieser Phase gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Durchsuchung in der städtischen Klinik Köln-Merheim

Für Köln ist entscheidend, was aus den Jahren vor Herbst 2020 herauszulesen ist. Nach KStA-Informationen war Ulrich S. etwa sieben Jahre in Köln-Merheim tätig und in mehreren Bereichen eingesetzt. In Merheim, in der städtischen Zentralverwaltung der Kliniken sowie bei einem IT-Dienstleister wurden im vergangenen Jahr bei Durchsuchungen Datenträger und Dokumente sichergestellt – Material, das nun helfen soll, Dienstzeiten, Medikationslisten und auffällige Verläufe zu rekonstruieren.

Die Exhumierungen sind dabei ein besonders drastisches – und zugleich kriminalistisch naheliegendes – Mittel: In Würselen hatten rechtsmedizinische Untersuchungen in früheren Fällen Hinweise auf Medikamentengaben kurz vor dem Tod geliefert, die sich nicht mit den Anordnungen in den Akten deckten. Genau solche Abgleiche sind nun wohl auch in Köln das Ziel.

Hinweise gab es schon in der Kölner Zeit

Schon in Köln-Merheim gab es Hinweise, dass mit Ulrich S. etwas nicht stimmte – lange bevor der Fall in Würselen aufflog. Eine ehemalige Pflegeschülerin berichtete dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, Ulrich S. habe sich extrem respektlos gegenüber Kollegen und Patienten verhalten sowie Medikamente verabreicht, die so wohl nicht angeordnet waren. Dies teilte sie auch der damaligen Klinikleitung mit.

Statt einer lückenlosen internen Aufklärung endete die Angelegenheit mit einer Trennung, die für den Beschuldigten eher wie eine geordnete Abwicklung wirkte als wie eine Warnung an nachfolgende Arbeitgeber – inklusive eines Arbeitszeugnisses, mit dem er sich dann in Würselen bewarb. Gegen weitere Mitarbeitende des Klinikums Merheim wird derzeit jedoch nicht ermittelt. Dies betrifft auch die Belegschaft in Würselen, wo offenbar niemand beispielsweise den exponentiellen Betäubungsmittelverbrauch in den Schichten von Ulrich S. bemerkt hat.

Strafrechtlich in Frage kämen unter anderem fahrlässige Tötung oder Körperverletzung sowie Verstöße gegen einschlägige Dokumentations- und Vergabevorschriften. Das Klinikum hat nach internen Untersuchungen sieben Abmahnungen ausgesprochen.