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Streit um Handy-DrosselungOVG stoppt Netzagentur – Fall geht nun zum EuGH

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Smartphone-Nutzung im Alltag

Um sogenannte Heavy User von Mobilfunkdaten gibt es einen juristischen Streit. (Symbolbild)

Ein Mobilfunkanbieter will Vielnutzer bei Netzengpässen drosseln. Ein Gericht hat das Verbot der Netzagentur nun ausgesetzt.

Daten-Priorisierung: OVG setzt Verbot der Netzagentur vorerst aus. Ein Mobilfunkanbieter will Vielnutzer bei Netzengpässen ausbremsen. Eine Behörde untersagte das. Ein Gerichtsurteil sorgt nun für eine Wende.

In der Auseinandersetzung um die Datenraten-Reduzierung für sogenannte „Heavy User“ hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen eine Verfügung der Bundesnetzagentur vorerst ausgesetzt. Die Regulierungsbehörde mit Sitz in Bonn hatte einem deutschlandweit operierenden Provider verboten, Vertragsinhaber mit unlimitierten oder sehr umfangreichen Datentarifen bei hoher Netzauslastung mit geringerer Priorität zu versorgen und somit deren Internetgeschwindigkeit zu drosseln.

Wie das OVG verlauten ließ, ist momentan unklar, ob die als „Depriorisierung“ bekannte Vertragspassage mit europäischem Recht konform geht. Gegen den im Eilverfahren ergangenen Beschluss können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

EuGH muss Vereinbarkeit der Klausel prüfen

Der 13. Senat ist der Auffassung, es müsse zunächst geprüft werden, ob die Vorgehensweise eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Kunden darstellt. Aus diesem Grund beabsichtigt das Gericht, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu ersuchen, bevor der Fall im Hauptsacheverfahren am OVG in Münster verhandelt wird.

Im Kern des Verfahrens steht die Frage, ob die Datenübertragung für datenintensive Anwendungen, beispielsweise hochauflösendes Videostreaming, während einer temporären Netzüberlastung gedrosselt werden darf. Der Mobilfunkanbieter hat dies in seinen Vertragsbedingungen verankert. Die Bundesnetzagentur verfügte allerdings, dass diese Bestimmung nicht zur Anwendung kommen darf.

Vorinstanz in Köln sah den Fall anders

Vor der unteren Instanz war die Bundesnetzagentur noch erfolgreich gewesen. Das OVG hat mit seiner jetzigen Verfügung die frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nun aber revidiert. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.