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Reue und EinsichtAmphetamin im Eisfach: Bewährung für Sankt Augustiner

Das Amtsgericht Siegburg stuft den Fall als minder schwer ein: vier Monate auf Bewährung und 500 Euro Auflage für einen 45-Jährigen.

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Das Amtsgericht.

Die Polizistinnen klingelten morgens um halb sieben an der Wohnungstür des Versicherungsvertreters aus Sankt Augustin und fanden, wonach sie gesucht hatten: im Eisfach mehr als 70 Gramm Amphetamine. Der Wirkstoffgehalt lag knapp über der Schwelle, die den kleinen Drogenverstoß vom großen Verbrechen unterscheidet. Für das Verbrechen sieht das Gesetz ein bis zehn Jahre Haft vor.

Der kleine Vertreter ein großer Verbrecher? So schlimm wurde es am Ende nicht. Bis dahin musste der nicht vorbestrafte 45-Jährige, geschiedener Vater einer erwachsenen Tochter, unangenehme Fragen beantworten.

Der Angeklagte räumt ein

„Warum haben Sie das gemacht?“, fragte Schöffenrichter Ulrich Wilbrand, Dienstältester der 30 Siegburger Richterinnen und Richter, den Angeklagten. Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger ein: Er habe, als sich ihm die Gelegenheit bot, 70 Gramm der synthetischen Partydroge zum Schnäppchenpreis von 500 Euro gekauft – zum Eigenkonsum, aber auch, um sie an den einen oder anderen weiterzugeben.

Auf Partys sei er mit den aufputschenden Mitteln in Kontakt gekommen, was den Richter aus der Generation Ü-60 ein wenig erstaunte: „Wie machen Sie mit 45 Jahren auf Partys? Ich komme demnächst mit!“ Wieder ernst bohrte er nach: „War es Einsamkeit? Oder hatten Sie Stress im Beruf?“ Der introvertiert wirkende Angeklagte antwortete: „Ich hatte einfach Spaß daran.“

Fragen zu Familie und Finanzen

Am 25. November vergangenen Jahres war der Spaß vorbei. Ermittlungen in einem anderen Fall hatten die Polizistinnen auf seine Spur gebracht. Richter Wilbrand fragte weiter: „Sind Sie eigentlich schon Opa?“ „Nein, Gott sei Dank“, antwortete der früh Vater gewordene Angeklagte. Seine Tochter sei psychisch krank; er kümmere sich nach seinen Möglichkeiten um sie, finanziell.

„Mit 1700 Euro ist man, selbst wenn man in Sankt Augustin wohnt, nicht unbedingt auf Rosen gebettet“, sagte der Richter. Er wohne sehr günstig, antwortete er leise. Auf die Frage, ob er aus dem Vorfall etwas gelernt habe, sagte der Sankt Augustiner kurz und klar: „Mit Amphetaminen ist nichts mehr. Das ist für mich erledigt.“

Strafrahmen

Nach so viel Reue und Einsicht – der Richter hielt ihn nicht für die „Speerspitze“ des organisierten Drogenhandels – ging es um die angemessene Strafe. Für die Teenager im Zuschauerraum fasste der Richter den Rahmen zusammen: Bis zu zehn Gramm Wirkstoffgehalt wäre es eine „geringe Menge“ nach Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes gewesen. Mit den nachgewiesenen 10,5 Gramm liege der Sankt Augustiner aber darüber, was nach Paragraf 29a eine Haftstrafe von einem bis zu 15 Jahren bedeute. Immerhin habe der Gesetzgeber für Fälle wie diesen einen Notausgang geschaffen, „eine Art vier minus mit Rücksicht auf die Eltern“: Absatz 2 sieht für den minder schweren Fall drei Monate bis fünf Jahre Haft vor.

Mit dieser Einstufung, die die bürgerliche Existenz des Angeklagten rettete, war auch die Staatsanwältin einverstanden. Sie forderte vier Monate Haft auf Bewährung sowie 1000 Euro Geldauflage an die Staatskasse. Der Verteidiger bat ausdrücklich darum, eine kleine Freiheitsstrafe zur Bewährung zu verhängen und sie, anders als üblich, nicht in eine Geldstrafe umzuwandeln.

So kam es: vier Monate auf Bewährung sowie 500 Euro Geldauflage, die der Sankt Augustiner in Raten zu je 50 Euro abstottern darf. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Die als Zeuginnen wartenden Polizistinnen mussten nicht aussagen. (sev)