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Amtsgericht3000 Euro Strafe wegen Geldwäsche

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(Symbolbild)

Siegburg/Much – Das Amtsgericht Siegburg hat am Dienstag einen Mucher Rentner der Geldwäsche für schuldig befunden. 46 500 US-Dollar aus dubiosen Geschäften soll der 65-jährige Dieter L. (Name geändert) vor einem Jahr auf sein Konto geschleust haben. Dass diese Summe – umgerechnet rund 37 000 Euro – geflossen ist, steht außer Frage. Doch sechs Wochen nach Zahlungseingang verlangte eine Mittlerbank aus den USA das Geld zurück. Der Grund: Verdacht auf Überweisungsbetrug. Nur leider hatte Dieter L. die 37 000 Euro da schon ausgegeben. „Ich möchte Sie mal sehen, wenn Sie nichts haben und dann auf einmal so viel“, antwortet der Angeklagte auf die Vorhaltungen der Kammer.

Der Rentner lebt gemeinsam mit seiner Frau und einer studierenden Tochter in Much. Dem Paar stehen seine 961 Euro Rente und die Einkünfte aus ihrem 400-Euro-Job zur Verfügung. Wie kommt  so einer dazu, dubiose internationale Transaktionen zu tätigen? Er sei jahrelang in Saudi-Arabien im Ölhandel tätig gewesen, sagt L.   „Ich war im Management, durfte Rechnungen stellen.“   Im Auftrag der US-Regierung habe er auch dieses Ölgeschäft tätigen sollen.

Die 46 500 Dollar habe angeblich ein nigerianischer Banker von Italien aus über eine US-Bank angewiesen. Sozusagen als Vorauszahlung und  Anlaufhilfe für  ein richtig dickes Geschäft, das L. einstielen sollte: im Umfang von 6,5 Millionen Dollar. „Alles ganz legal“, beteuert der bescheiden gekleidete Senior.

Wegen Geldmangels, wie er sagt,  hat er vor Gericht  keinen anwaltlichen Beistand. L. schwenkt ein Porträtfoto des US-Finanzministers und weitere Farb-Ausdrucke in der Luft. „Gestern kam die Bestätigung vom US-Finanzministerium!“

Doch das Gericht interessiert sich nicht sonderlich für seine  „Dokumente“, nimmt sie gar nicht erst zur Prüfung an: Zwei Bankangestellte bezeugen, das US-Finanzinstitut „Standard Chartered“ hätte die Überweisung als gefälscht eingestuft und das Geld zurückverlangt. „Die Banker warteten darauf, geschmiert zu werden“, erklärt L. die Forderung. „Doch ich habe mich geweigert – deshalb kam die Rückforderung!“

Schon nach einer Stunde schließt Richterin Vera Reinart-Liskow  die Beweisaufnahme. Der Staatsanwalt fordert „noch“ nur eine Geldstrafe: 150 Tagessätze à 20 Euro. Da L. keinen Anwalt hat, plädiert er in eigener Sache. „Das Geld ist auf einem fälschungssicheren Weg überwiesen worden“, beharrt er und bedauert, dass er erneut „in die Fänge dieses Systems geraten“ sei.

„Ihre  Einlassung ist völlig unglaubhaft“, sagt  Richterin Reinart-Liskow bei der Urteilsverkündigung zum Angeklagten. „Wenn die US-Regierung Geschäfte über 6,5 Millionen Euro abwickeln will, findet sie dafür sicherlich andere,  direktere Wege.“ Wenn bei dem Geschäft alles mit rechten Dingen zugegangen sei, müssten doch die 6,5 Millionen aus Amerika schon längst  eingetroffen sein.  Dem Angeklagten hätte außerdem  klar sein müssen, dass das Geld aus illegalen Geschäften stammt.

Dieter L. ist beim Siegburger Amtsgericht kein Unbekannter: Schon  im vergangenen Herbst  wurde der Mucher  wegen Geldwäsche  und Veruntreuung verurteilt. Damals   wurden ihm  900 Euro  Strafe auferlegt.

Diesmal – wegen des Wiederholungsfalls und weil es um eine höhere Summe handelt – beträgt die Strafe  3000 Euro. Damit folgt die Richterin dem Antrag des Staatsanwalts. Dieter  L. will gegen das Urteil Revision einlegen. „Die Kammer hat nicht genügend Fachkenntnis, um wirklich beurteilen zu können, was passiert ist“, kommentiert er nach der Sitzung.