In Siegburg vor GerichtTrainer-Azubi stemmt Gewichte trotz Krankschreibung

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Ein angehender Fitnesstrainer ließ sich vor einer Prüfung krank schreiben, stemmte aber Gewichte. (Symbolbild)

Siegburg – So manchem hilft Sport vielleicht gegen seine Prüfungsangst. Bei einem angehenden Fitnesstrainer sorgte das Krafttraining aber für seine fristlose Kündigung. Und die war rechtens, urteilte jetzt das Siegburger Arbeitsgericht. Denn der 24-Jährige war in dieser Zeit krankgeschrieben – weil er nach Überzeugung des Gerichts die Prüfung in der Berufsschule schwänzen wollte.

Bei der ersten Prüfung durchgefallen

Der offenbar kerngesunde junge Mann habe durch die vorgetäuschte Krankheit eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begangen, urteilte die Kammer. Der Auszubildende zum Sport- und Gesundheitstrainer war bei einer regulären Prüfung durchgefallen, der Nachholtermin war für zwei Tage Anfang Oktober 2021 angesetzt.

Am 6. Oktober erschien der Azubi im Fitnessstudio, legte für den Zeitraum vom 5. bis 7. Oktober eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor und stemmte  anschließend Gewichte. Noch am selben Tag erfolgte die fristlose Kündigung.

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Hiergegen erhob der 24-Jährige Kündigungsschutzklage. Der Vortrag des Klägers in der Verhandlung, er sei erst krank gewesen und dann spontan genesen und habe auch gearbeitet, hielt das Gericht für nicht glaubwürdig. Ob es sich bei dem gelben Schein um eine Gefälligkeitsbescheinigung oder um eine erschlichene Bescheinigung gehandelt hat, sei in diesem Fall nicht entscheidend, eine Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten gewesen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (Aktenzeichen 5 Ca 1849/21)

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