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In Siegburg vor GerichtAutoverkäufer aus Hennef manipuliert Tacho von Schrottfahrzeug

Lesezeit 2 Minuten

Die Justitia (Symbolbild) 

Siegburg – Als „Top-Angebot“ und „blaues Monster“ pries ein Mann aus Hennef seinen alten, aufpolierten Benz an, ganz unten in der Kleinanzeige stand aber „Bastlerfahrzeug“ und „Keine Garantie“. Tatsächlich kamen die neuen Besitzer, die 1850 Euro gezahlt hatten, nur bis nach Hause, dann verreckte das Schätzchen. Der Verkäufer musste sich jetzt wegen Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten.

Tacho zeigte 140.000 Kilometer zu wenig an

Zum Verhängnis wurden ihm allerdings nicht die blumigen Anpreisungen, sondern falsche Angaben über den Tachostand. Der zeigte 191.264 Kilometer an, in Wirklichkeit war der Mercedes CLK 320, Baujahr 1999, schon mehr als 330.000 Kilometer gelaufen. Das hatten die Betrogenen, ein Ehepaar aus Hessen, beim Vorvorbesitzer erfragt.

Er habe wohl „vergessen“, die Käufer über den Tachowechsel zu informieren, sagte der 32-jährige Angeklagte. Im Kaufvertrag, der auf dem heimischen Sofa geschlossen wurde, hatte er dieses Feld nicht ausgefüllt, seine Ausrede: „Ich weiß die Zahl nicht genau.“ Im Gerichtssaal wollte er mit einem Geständnis und einem Versprechen die Kurve noch kriegen und eine Verurteilung abwenden: Er sei bereit, den Wagen abzuholen und den Kaufpreis zurückzuerstatten.

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Nur wenige Wochen hatte er den Benz, für 600 Euro als Bastlerfahrzeug erstanden, in Besitz. Nach seinen Angaben steckte er mehrere Hundert Euro hinein, konnte aber keine Rechnungen vorlegen. Beim Weiterverkauf prangte auf dem Nummernschild ein frisches Tüv-Siegel, erstaunlich, meinte der Zeuge aus Hessen: „Das Auto ist nicht verkehrstüchtig. In meiner Werkstatt haben sie den Kopf geschüttelt.“

Richterin Alexandra Pohl wunderte sich ebenfalls über den „windigen Verkauf“, zumal der Angeklagte zahlreiche einschlägige Vorstrafen hat und auch schon im Gefängnis saß. Zuletzt stand er 2013 vor Gericht. Sie folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den dreifachen arbeitslosen Vater zu einer milden Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze à zehn Euro). Einen Betrag von 1850 Euro werde die Staatsanwaltschaft einziehen und an die Geschädigten auszahlen. Falls er das Geld direkt an die Geprellten überweist, werde das hinfällig.