Sankt Augustiner zu Hause überfallen25-Jähriger muss für fünf Jahre in Haft

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Vor dem Bonner Landgericht wird ein Fall gefährlicher Körperverletzung in Sankt Augustin verhandelt.

Bonn/Sankt Augustin – Mit den Augen suchte der schmächtige Angeklagte verzweifelt Trost bei seiner Familie. Nach dem Urteil schien der 25-Jährige am Freitag wie erstarrt: Zu fünf Jahren und acht Monaten Haft hat die 2. Große Strafkammer den jungen Mann verurteilt – wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes in zwei Fällen, Diebstahls mit Waffen sowie gefährlicher Körperverletzung.

Nach 13 Vorstrafen, die der Intensivtäter seit seiner Strafmündigkeit bekommen hat, sei „die Zeit der Bonsai-Strafen“ endgültig vorbei, so Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen. Ohne Unterbrechung sei der Angeklagte seit seinem 14. Lebensjahr Jahr kriminell unterwegs: Rauben, Abzocken, Verletzen, Drohen und Beleidigen.

Ehemaligen Freund in Sankt Augustin zu Hause überfallen

Nicht mal Freunde oder Bekannte waren vor ihm sicher: So ein 27-Jähriger, bei dem er nachts um 4.30 Uhr klingelte, unter dem Vorwand, dass er seinen Personalausweis bräuchte, den er bei ihm als Pfand für geliehenes Geld hinterlassen hatte.

Tatsächlich hatte er mit einem 26-jährigen Kumpel geplant, den Ex-Freund fertig zu machen, ihn mit Cuttermessern zu bedrohen, zu schlagen, zu würgen und auszurauben. Dem Opfer war es schließlich gelungen, zu flüchten; die Täter verschwanden mit der Beute – einem Laptop sowie 430 Euro.

Angeklagter bedrohte 23-Jährigen an Bushaltestelle

Typisch für den Angeklagten, so Schmitz-Justen weiter, sei die perfide nächtliche Abzocke an einer Bushaltestelle in der City. Dort forderte er – wieder in Begleitung – einen 23-Jährigen auf, mit ihnen zu chillen: Der Angesprochene, der den Angeklagten kannte, wusste genau, was das bedeutete: „Wenn Du nicht was rausrückst, gibt es Schläge“, hatte er als Zeuge im Prozess erzählt.

Der Bedrohte ließ seine Jacke fallen, flüchtete in einen Garten, gefolgt vom Angeklagten, der ihn als „Hurensohn“ beleidigt und drohte, ihn abzustechen. Im Garten alarmierte der 23-Jährige schließlich per Handy die Polizei. Schutz bot ihm dabei eine Spaziergängerin mit einem „extra großen Schäferhund“. Die Beute aus der Jacke: 15 Euro.

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„Irgendwann ist die Geduld der Justiz abgelaufen. Und das ist heute“, so Schmitz-Justen. „Die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf, dass sie endlich von der Straße kommen.“ Denn keine Sanktion habe den jungen Angeklagten bislang stoppen können. Bei allen Straftaten stand der Vater von zwei Kindern zudem unter laufender Bewährung. Wenn er nicht ein Geständnis abgelegt und den Ex-Freund mit 2500 Euro Schmerzensgeld entschädigt hätte, wäre das Urteil um zwei Jahre höher ausgefallen, so der Kammervorsitzende.

Die Familie, die zunächst ebenfalls erstarrt war, gab dem Filius anschließend doch noch herzlichen Trost: Einer nach dem anderen durfte den Untröstlichen sprechen, auch die Mutter seiner Kinder war da.

Der ursprünglich mitangeklagte 26-jährige Kumpel muss sich im Januar vor dem Landgericht verantworten.

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