In Siegburg vor GerichtFeuerwehr entdeckt illegale Waffensammlung in Hennef

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Amtsgericht_Siegburg_Eingang

Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg (Symbolbild)

Hennef/Siegburg – Schreck für die Feuerwehr: Alarmiert zu einem Kaminbrand, entdeckten die Einsatzkräfte im Mai 2021 unterm Dach eines Einfamilienhauses teils scharfe Gewehre und funktionsfähige Munition. Wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz stand jetzt ein 66-Jähriger vor dem Schöffengericht.

Benutzen wollte er die Schrotflinten und Weltkriegskarabiner nicht, versicherte der gelernte Schreiner, der die letzten 20 Jahre bis zur Frührente als Hausmeister tätig war. „Es war einfach nur Sammelleidenschaft.“ Die erstreckte sich wohl auch auf andere Dinge: Die Polizei hatte laut eigener Aussage Mühe, in dem „Messie-Haushalt“ in einem Hennefer Außenort den Weg zum Spitzboden zu finden.

Vier Patronen waren panzerbrechende Munition

Dort lagen die Flinten und Weltkriegskarabiner in einer mit einer Schiebetür abgetrennten Kammer, fast 100 Patronen befanden sich in einem roten Schuhkarton.

Vier davon hatten schwarze Spitzen, Hinweis auf eine spezielle Metalllegierung so genannter „panzerbrechender“ Munition. Die fällt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Allerdings sei das ein „Vorsatzdelikt“, erläuterte der Vorsitzende Richter Herbert Prümper. Da der Angeklagte offenbar gar nicht wusste, was genau in der Kiste lag und diese besonderen Patronen nur für Profis erkennbar seien, wirke sich der Besitz nicht strafschärfend aus.

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Glaubhaft sei auch die Erklärung des Angeklagten, Waffen und Munition vor Jahrzehnten von einem Schwager und einem bekannten Jäger geschenkt bekommen und sie seit Jahren nicht mehr angeschaut zu haben. Laut Einlassung des Angeklagten habe seine Ehefrau nichts von diesen Sammelstücken gewusst.

Sein Mandant habe sich bereits bei der polizeilichen Durchsuchung kooperativ gezeigt und die illegalen Gegenstände hervorgeholt, sagte Strafverteidiger Dr. René Gülpen. Der nicht vorbestrafte 66-Jährige habe zudem direkt ein vollumfängliches Geständnis abgelegt.

Das Schöffengericht wertete die Tat als „minderschweren Fall“ und verhängte eine Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze à 30 Euro). Die Tagessatzhöhe bemisst sich nach dem Einkommen, der Angeklagte, der knapp 1000 Euro Rente bezieht, kann die Strafe in Raten abstottern.

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