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1.950 Euro GeldstrafeLohmarer droht Wohlfahrtsverband am Telefon mit Bombe

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Enkeltrick

Betrüger erreichen ihre Opfer oft über das Telefon. (Symbolbild) 

Siegburg – Der Zorn über vermeintliche Corona-Maßnahmen ließ einen Mann aus Lohmar zum Handy greifen: „In zwei Stunden geht bei euch eine Bombe los“, soll er einem Empfangsmitarbeiter eines Wohlfahrtsverbandes gedroht haben. Der notierte die Telefonnummer und informierte die Geschäftsleitung, die die Polizei alarmierte. Der Anrufer musste sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.

Er habe nicht mit einer Bombe gedroht, sagte der Angeklagte. Auch habe er entgegen der Anklage niemanden mit Hitler- und DDR-Vergleichen beleidigt. „Das Gespräch war kurz und sachlich.“

Bombendrohung „wohl im Affekt“

Er habe nur nach einer Stellenanzeige gefragt, mit der Kinderbetreuungskräfte gesucht wurden. Darin sei die Rede davon gewesen, dass Kinder zwangsweise aus ihren Familien entfernt und eingesperrt werden sollen, empörte sich der 50-Jährige, der geschieden ist und kinderlos: „Das ist Folter.“

Der Empfangsmitarbeiter erinnerte sich daran, dass der Anrufer zunächst ruhig blieb und dann nach dem Einwand, er habe wohl etwas falsch verstanden, explodierte. Die Bombendrohung habe er indes nicht ernst genommen, schilderte der Zeuge: „Das war wohl im Affekt.“

Viele Beschwerden

Offenbar war der selbstständige Handwerksmeister nicht der einzige, den die Formulierungen auf die Palme brachte. Schon in den Tagen zuvor hatte es zahlreiche Beschwerden gegeben, „zu 95 Prozent von Frauen“. Viele hätten nur ins Telefon gebrüllt. Die Geschäftsleitung habe daraufhin in den sozialen Medien eine Klarstellung veröffentlicht und die Order an die Mitarbeiter ausgegeben, alle Beleidigungen zu notieren, um diese zur Anzeige zu bringen. An diesem Tag, dem 11. August 2020, habe nur einer seine Telefonnummer nicht unterdrückt: der Angeklagte.

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Der Verteidiger wandte ein, dass der dreiminütige Anruf um 12 Uhr erfolgte und nicht gegen 12.15 Uhr, wie der Zeuge zu Protokoll gegeben hatte. Die Wortwahl passe nicht zu seinem Mandanten. Diesem gehe es um die Gerechtigkeit, deshalb habe er den verhängten Strafbefehl in Höhe von 450 Euro nicht bezahlt, sondern Widerspruch eingelegt.

Deshalb wurde der Fall nun vor dem Siegburger Amtsgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine hohe Geldstrafe von 5850 Euro (90 Tagessätze à 65 Euro). Richter Dr. Alexander Bluhm blieb jedoch mit seinem Strafmaß weit darunter und verhängte eine Geldstrafe von 1950 Euro (30 Tagessätze à 65 Euro). Der Angeklagte schüttelte den Kopf und verließ den Saal: „Ich war das nicht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.