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27.500 Schaden in SiegburgWarum die Versicherung trotz Vollkasko nicht zahlt

Lesezeit 3 Minuten
Autos, die vor dem Aldi in Kaldauen parken, müssen nach dem Einkauf auf die  Hauptstraße zurücksetzen

Auf dem Aldi-Parkplatz in Kaldauen soll ein Auto beschädigt worden sein. Eine laut Anklage frei erfundene Geschichte. (Archivbild)

Ein Siegburger Autofahrer blieb trotz Vollkasko-Versicherung auf einem Unfallschaden von 27.500 Euro hängen. Stattdessen landete er vor Gericht.

Man sollte meinen, dass eine Kasko-Kfz-Versicherung alle Unfallschäden abdeckt, auch die selbst verursachten. Doch im Falle eines Siegburgers weigerte sich die Assekuranz, den gemeldeten Schaden von 27.500 Euro zu begleichen. Und nicht nur das: Der Mann landete wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Betrugs auf der Anklagebank.

Offensichtlich fühlt sich der 53-Jährige zu Unrecht beschuldigt, er reagierte mehrfach aufbrausend auf die Nachfragen von Richterin Julia Dibbert und die Erklärungen der Staatsanwaltschaft. Dabei erzählte er nachweislich drei verschiedene Geschichten: kurz nach dem Unfall am 21. Juni vergangenen Jahres den ermittelnden Polizeibeamten, ein paar Wochen später seiner Versicherung und nun dem Gericht.

Angeklagter Siegburger tischte drei unterschiedliche Geschichten auf

Version eins: Ein Mann, mit dem er Streit auf dem Aldi-Parkplatz in Kaldauen hatte, soll seinen Wagen beschädigt haben, währenddessen er einkaufte. Das habe er aber erst am nächsten Tag zu Hause entdeckt und die Polizei verständigt. Diese nahm Ermittlungen auf. Doch die Unfallspuren, die ganze Beifahrerseite war verkratzt, Seitenspiegel, Reifen und Felgen beschädigt, konnten nicht zu einem Ausparkvorgang verursacht worden sein. Rätsel gab zudem die Zeitanzeige der elektronischen Parkscheibe auf, die nicht zu den Angaben passte.

Version zwei: Im ersten Telefonat mit seiner Versicherung hatte er noch von Fremdverschulden gesprochen, als die Ermittlungen das nicht bestätigten, steuerte er um und gab an, vermutlich in einer engen Baustelle eine Leitplanke touchiert zu haben. Er habe das einfach nicht bemerkt. Später sprach er von einem „Schock“.

Version drei: In der Hauptverhandlung gab er an, noch am selben Tag die Polizei gerufen zu haben. Es sei bloß seine Annahme gewesen, dass der Kontrahent sein Auto beschädigt hatte. Es sei nie seine Absicht gewesen, eine Falschaussage zu tätigen. Die Richterin hielt ihm vor, gegenüber der Polizei aber nicht von einer Annahme gesprochen zu haben.      

Gutachter soll beurteilen, ob Fahrer Schaden bemerkt haben muss

Wer unnötig die Ermittlungsbehörden mit erfundenen Geschichten beschäftigt, gehöre bestraft, erklärte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe laut Gutachten keine Leitplanke touchiert, sondern eher eine Mauer oder einen Zaun. Und zudem Unfallflucht begangen – in diesem Fall zahle die Vollkasko nicht.

An diesem Verhandlungstag erging noch kein Urteil. Weil der Angeklagte dabei blieb, von dem Alleinunfall nichts mitbekommen zu haben, schaltet das Gericht erneut einen Gutachter ein. Dieser müsse anhand der Aktenlage beurteilen, ob der Fahrer einen solchen Schaden bemerkt haben müsse.

Auf den Reparaturkosten bleibt er Siegburger aller Voraussicht nach sitzen. Wenn er verurteilt wird, muss er auch das Gutachten, üblicherweise mehrere hundert bis über tausend Euro, bezahlen. Ihm droht zudem eine Geldstrafe. Der Prozess wird neu angesetzt.