Ein Unfall auf einem Siegburger Parkplatz brachte eine Verkäuferin vor Gericht. Wer am Steuer des BMW saß, blieb allerdings im Dunkeln.
Piercing an der falschen StelleUnfallflucht in Siegburg – Gericht spricht Verkäuferin frei

Unfallflucht nach Blechschaden: Saß die Schwester der Halterin am Steuer? (Symbolbild)
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Es passierte am helllichten Tag auf einem Geschäftsparkplatz in der Siegburger Innenstadt: Eine Frau am Steuer eines dunklen BMW setzte rückwärts aus einer Parklücke und rammte dabei ein anderes Fahrzeug. Ein klarer Fall für die Versicherung sollte man meinen. Doch ohne auszusteigen und ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr sie davon. Wegen Unfallflucht musste sich jetzt die Halterin vor dem Amtsgericht verantworten.
Die Geschädigten hatten das Nummernschild fotografiert und konnten die Fahrerin beschreiben. Die Polizei ermittelte die Halterin, eine 28-jährige Verkäuferin, schlank und mit gebräunter Haut. Und mit einem Piercing, soweit die Übereinstimmungen. Der Schmuck befindet sich allerdings in der Nase – also an der falschen Stelle. Denn die Zeugen konnten sich nur an ein Piercing am Mund erinnern.
Verursacherin drehte auf dem Siegburger Parkplatz den Kopf weg
Der Chef der Angeklagten versicherte im Zeugenstand, diese habe nie einen Körperschmuck an der Lippe getragen: „Sonst hätte ich sie nicht eingestellt. Wir haben permanenten Kundenkontakt, ich bin da etwas altmodisch.“
Die Unfallgegnerin, die noch vor Ort Anzeige erstattet hatte, erkannte zwar eine auffallende Ähnlichkeit, war sich aber nicht zu 100 Prozent sicher, dass die Angeklagte am Steuer saß. „Sie könnte es gewesen sein.“ Die Unfallverursacherin hätte den Kopf weggedreht.
Richter Hauke Rudat sprach die 28-Jährige frei. Die Beweise reichten nicht für eine Verurteilung aus. „Es könnte auch ihre Schwester gefahren sein, die heute leider nicht erschienen ist. Oder eine andere Frau.“ Das Land trägt sowohl die Kosten des Verfahrens wie auch das Anwaltshonorar der Angeklagten und die Zeugengelder, der Beifahrer, war aus Holland angereist und bekommt seinen Aufwand ersetzt. Anders als im Polizeibericht vermerkt, hatte er die Fahrerin nicht gesehen, sondern nur das Kennzeichen abgelichtet.
Zumindest bleiben die Geschädigten nicht auf dem Schaden sitzen. Die gegnerische Versicherung hat die 900 Euro für die Reparatur gezahlt.