MissbrauchsfotosAmtsgericht verurteilt Wiederholungstäter zu Haft auf Bewährung

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Amtsgericht_Siegburg_Eingang

Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Ein Klick, und die Fotos und Videos mit Fotos von Kindesmissbrauch ploppten auf dem Handy des Angeklagten auf. Diese Demonstration im Gerichtssaal führte zur Verurteilung eines 65-jährigen. Der Wiederholungstäter, der bis zuletzt seine Unschuld beteuert hat, erhielt wegen Besitzes und Verbreitung der illegalen Dateien eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte von „Stalking“ gesprochen, Unbekannte hätten sich Zugriff auf sein E-Mail-Konto verschafft. Der Kommissar, der das Handy ausgewertet hatte, legte indes dar, dass der Angeklagte selbst die 60 strafbaren Dateien von November 2019 bis Juni 2020 aus dem Internet heruntergeladen haben müsse. Und demonstrierte beim zweiten Prozesstermin, wie einfach diese Dateien auf dem Smartphone zu finden waren. Es sei unwahrscheinlich, dass der Angeklagte hiervon keine Kenntnis gehabt habe, urteilte die Richterin Alexandra Pohl.

Hinweis aus den USA brachte Ermittlungen in Gang

Die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte ein Hinweis aus den USA. Daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung des Troisdorfers und beschlagnahmte das Handy. Die fragliche Online-Plattform kannte der Rentner.

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Dort habe er sich aber zum letzten Mal vor zehn Jahren eingeloggt, er sei „nie mehr“ rückfällig geworden. Die Einwahldaten aus jüngerer Zeit sind aber protokolliert, die Prüfung der IP-Adresse führte zu dem Angeklagten. Der steht jetzt seitens der Polizei unter besonderer Beobachtung.

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