Amtsgericht SiegburgEinbrecher drangen in Supermarkt ein und fanden nicht mehr heraus

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Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg/Troisdorf – Mit diesen Einbrechern hatte die Polizei leichtes Spiel: Die 44 und 48 Jahre alten Brüder drangen zwar in einen Supermarkt in Sieglar ein, fanden aber nicht mehr heraus. Vor dem Schöffengericht erhielten die beiden „Dilettanten“, so nannte sie der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand, nun die Quittung.

Die fällt trotz der vielen Vorstrafen nicht allzu saftig aus. Der Jüngere, zuletzt 2015 wegen Körperverletzung vor dem Kadi, erhielt eineinhalb Jahre auf Bewährung, der Ältere, der schon 15-mal verurteilt wurde und einige Jahre hinter Gittern verbracht hat, zwei Jahre auf Bewährung.

Die Täter stiegen in berauschtem Zustand in den Supermarkt ein

Ihr Geständnis und ihr Zustand – beide hatten vor dem Einbruch am 15. November 2020 Amphetamine genommen und nach eigenen Angaben drei Tage nicht geschlafen – wirkten sich strafmildernd aus. Auch, dass die Beute, Zigaretten und Tabak im geschätzten Wert von 2500 Euro, im Laden verblieben war und dass sie kaum Schaden angerichtet hatten.

Der Gebäudekomplex war nicht besonders gesichert, der Zaun hatte wohl ein Loch, das nicht abgeschlossene Tor konnten die Täter aufdrücken. Auch das Gitter an der Kasse, das die Tabakwaren eigentlich schützen sollte, sei nicht heruntergelassen gewesen, berichteten die Ermittler.

Lautloser Alarm führte die Polizisten zu den Tätern

Im Inneren mussten die Brüder lediglich einen Turm aus leeren Pfandkisten überklettern. Sie packten gerade ihre Beute in mitgebrachte große Säcke, als sie von der Polizei überrascht wurden. Der Alarm war lautlos ausgelöst worden. Ohne Widerstand ließen sie sich abführen.

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Der Lebensweg der Brüder verlief von Anfang an nicht gerade: Beide waren schon in ihrer Jugend straffällig geworden, verbrachten einige Zeit im Heim. Beide sind geschieden, die beiden Kinder des Älteren leben bei der Kindesmutter, die drei Kinder des Jüngeren bei Pflegeeltern. Der gelernte Kfz-Mechaniker und der gelernte Schreiner leben von Hartz IV, sie wohnen zusammen.

Die Bewährungszeit beträgt jeweils vier Jahre, ein Bewährungshelfer soll sie unterstützen, beide müssen dem Gericht auf eigene Kosten regelmäßige Drogenscreenings vorlegen. Ob der Ältere nicht doch wieder in Haft muss, ist allerdings noch offen. Gegen ihn läuft ein derzeit weiteres Verfahren vor dem Amtsgericht Köln.

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