27-Jährige muss in HaftOma, Mutter und Baby gehen in Siegburger Supermarkt auf Diebestour

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Frauen schieben Kinderwagen

Eine junge Frau ging mit einem Kinderwagen auf Diebestour. Jetzt stand sie vor dem Siegburger Schöffengericht. (Symbolbild)

Drei Generationen mit Kinderwagen auf Diebestour: Oma und Mutter und eine weitere Frau standen jetzt vor dem Siegburger Schöffengericht. 

Gleich zweimal innerhalb weniger Wochen gingen drei Frauen in einem Siegburger Supermarkt auf Diebestour. Sie hatten ein Baby in einem Kinderwagen dabei und nutzten das Vehikel sowie einen Trolley zum Abtransport der Beute. Die Mutter (47), ihre Tochter (27) und eine Bekannte (48) mussten sich wegen schweren Bandendiebstahls nun vor dem Schöffengericht verantworten.   

Bei der ersten Tat Ende Oktober 2022 erbeutete das Trio in dem Geschäft auf dem Stallberg einen Staubsauger für 99 Euro und Lebensmittel. Bei der zweiten Tat kurz vor Silvester 2022 hatten sie Feuerwerkskörper und Alkohol im Wert von knapp 300 Euro eingesackt, wurden jedoch diesmal von den Ladendetektiven wiedererkannt und auf dem Parkplatz gestellt.

Wenn der Staubsauger kaputt ist, kann man diese Tat verstehen
Strafverteidiger der 27-jährigen zweifachen Mutter vor dem Siegburger Schöffengericht

Die Rechtsanwälte der Angeklagten schilderten die prekäre Lage der Frauen: Diese hätten die serbische Staatsangehörigkeit, seien in Deutschland nur geduldet und dürften entweder nicht arbeiten beziehungsweise fänden aufgrund der jeweils nur drei- bis sechsmonatigen Duldung keinen Job. „Wenn der Staubsauger kaputt ist, kann man diese Tat verstehen, wenn auch nicht gutheißen“, argumentierte der Verteidiger der 27-Jährigen.

Der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Bluhm fragte die Angeklagten, warum sie nicht nach Serbien zurückkehrten. Die Antwort: Die ganze Familie sei hier, als Roma seien sie dort nicht gerade willkommen. Für den Lebensunterhalt kommt der deutsche Staat auf, zahlt Miete und Sozialleistungen.

Siegburger Richter verlas die langen Vorstrafenregister des Trios

Die Vorstrafenregister der Angeklagten, die kaum über Schulbildung verfügen, sind lang, sie reichen Jahrzehnte zurück und weisen meist Verurteilungen wegen Betrugs,  Wohnungseinbrüchen und Diebstahls auf, Opfer wurde unter anderem eine 90-Jährige mit einem Rollator. 

Die beiden Älteren waren mehrfach zur Bewährungsstrafen verurteilt worden und traten in der Bewährungszeit nicht strafrechtlich in Erscheinung. Das Siegburger Schöffengericht verhängte gegen die 47- und die 48-Jährige wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls jeweils acht Monate Haft, erneut zur Bewährung ausgesetzt.

Jeweils 60 Sozialstunden – keine Verabredung zu einer Bande

Als Auflage müssen sie jeweils 60 Sozialstunden leisten. Die Verabredung zu einer Bande, was eine höhere Strafe zur Folge gehabt hätte, sei den Frauen nicht nachzuweisen gewesen, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Älteren jeweils ein Jahr Haft ohne Bewährung gefordert, für die Jüngere eineinhalb Jahre; die Verteidiger für alle Bewährungsstrafen von unter einem Jahr, für die 27-Jährige zusätzlich 480 Sozialstunden.

Die jüngste Angeklagte, Mutter von zwei Kindern (vier und zwei Jahre alt), muss indes für ein Jahr ins Gefängnis. Sie stand während der Tat unter zweifacher laufender Bewährung. Ihr Bundeszentralregister weist bereits zwölf Eintragungen auf, darunter ein versuchter Betrug in einem Autohaus, wo sie mit einem gefälschten Ausweis eine „Probefahrt“ mit einem teuren Audi machen wollte. 

„Die laufende Bewährung hat Sie nicht interessiert“, konstatierte Bluhm. „Sie machen einfach weiter.“ Die junge Frau nahm den Urteilsspruch äußerlich regungslos auf, ihre Mutter brach in Tränen aus, die dritte Angeklagte schimpfte im Hinausgehen: „Das ist eine Unverschämtheit.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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