War der Gastronom generös, oder hat er seiner Freundin das Geld für eine Schönheits-OP nur geliehen? Darum geht es vor dem Zivilgericht.
Zivilklage in SiegburgGastronom will nach Trennung Geld für die Brust-OP zurück

War es eine Schenkung oder ein Privatkredit? Das Geld für eine Schönheitsoperation verlangt ein Mann von seiner früheren Partnerin zurück.
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Drei Jahre lang waren sie ein Paar, der Gastronom und die alleinerziehende Mutter. Nach einem Jahr ließ sie sich die Brüste vergrößern – auch, weil er das attraktiv fand. Die Schönheits-OP habe er ihr geschenkt, sagt sie. Doch nach der Trennung forderte er die 3500 Euro zurück, er habe es seiner Ex damals nur geliehen, sagt er. Der Streit landete nun vor dem Siegburger Zivilgericht.
Richterin Leonie Merten ließ sich den Sachverhalt vom Kläger und von der Beklagten schildern. Für ihre Urteilsfindung muss sie die Aussagen bewerten; es gibt weder ein Schriftstück, das die eine oder die andere Version bestätigt – also Schenkungsvereinbarung oder Privatkreditvertrag –, noch gibt es unbeteiligte Zeugen für den Vorgang. Grundsätzlich muss ein Kläger im Zivilverfahren stichhaltige Beweise für seine Behauptungen vorlegen.
Das Paar fuhr zusammen zur Schönheitsklinik nach Düsseldorf
Das Thema, „was sie an ihren Körpern machen lassen würden“, sei in lauschiger Zweisamkeit im April 2021 auf ihrem Balkon aufgekommen, erzählte die Beklagte. Er habe ihr gestanden, dass er an eine Haartransplantation denke, sie ihren Traum von einer größeren Oberweite, doch eine OP sei ihr viel zu teuer.
Daraufhin habe er ihr angeboten, das zu bezahlen, denn „er habe ja auch einen Nutzen davon“. Er habe sie nicht gedrängt, stellte sie klar, sondern sie in ihrer Entscheidung bestärkt, ihre Bedenken ausgeräumt. Eine frühere Freundin von ihm habe das auch machen lassen. „Er fand das gut.“ Und es sei unkompliziert verlaufen.
Schon zwei Wochen später hatte sie ein Beratungsgespräch, im Juli 2021 den Operationstermin. Man sei zusammen nach Düsseldorf gefahren, er habe ihr vor der Klinik einen Umschlag mit der Summe in bar überreicht. Die Abrechnung kam zwei Jahre danach, nach der Trennung. Er forderte die 3500 Euro zurück, sie habe zunächst eingewilligt, „unter Druck, er erzählte überall herum, dass ich eine Hochstaplerin sei, die ihn nur ausgenommen habe“.
Das hätten Bekannte und Mitarbeiter des Mannes ihr zugetragen. Sie habe ja selbst für ihn gearbeitet, „ein Jahr lang unentgeltlich“. Als sie doch nicht zahlte, sei ihr der Mahnbescheid ins Haus geflattert. Im Vorfeld der Zivilverhandlung reichte der Gastronom zudem eine Liste zu Protokoll mit all den Summen, die ihm seine Ex angeblich noch schuldet.
Die Frau sagte am Rande, sie finde das Gebaren des früher so generösen Partners „lächerlich“. Und auf Nachfrage der Richterin: „Wir hatten eine normale Beziehung, mal hat der eine bezahlt, mal der andere.“ Weil er mehr Geld gehabt habe, habe das Verhältnis bei 70:30 gelegen, „er hat aber nicht mein Leben finanziert“.
Das Urteil wird Ende August gesprochen.
