Im Frisiersalon hat eine 88-jährige Kundin Verbrennungen dritten Grades erlitten. Jetzt steht ihre Friseurin in Siegburg vor Gericht.
KörperverletzungKundin erleidet schwere Verbrennungen – Friseurin in Siegburg vor Gericht

Eine Kundin sitzt in einem Friseursalon unter einem Trockengerät. In Siegburg hatte sich eine 88-Jährige dabei schwerste Verbrennungen zugezogen. (Symbolfoto)
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Höllenqualen hat eine 88-jährige Seniorin aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis nach einem Friseurbesuch erlitten: Unter der Trockenhaube erlitt sie Verbrennungen dritten Grades an den Ohren und am Nacken, nachdem sie entweder bewusstlos geworden oder eingeschlafen war. Jetzt steht die 62-jährige Friseurin, die die alte Dame bedient hatte, in Siegburg wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Die Angestellte hatte ihre Kundin nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu lange aus den Augen gelassen.
Da die Frau aber im Prozess angab, sich keiner Schuld bewusst zu sein, vertagte Richter Hauke Rudat den Prozess: Nun soll ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Das Opfer starb sechs Wochen nach dem Zwischenfall
Die alte Dame, die infolge der fehlerhaften Friseur-Behandlung schier unerträgliche Schmerzen erlitten hatte und nach mehreren Tagen ihres Leidens sogar in einer Spezialklinik behandelt worden war, wird den Prozess-Ausgang nicht mehr erleben: Sie starb nach Angaben ihrer Familie sechs Wochen nach dem Zwischenfall vom 1. Dezember 2025. Dagegen verfolgen ihre beiden Töchter den Strafprozess aufmerksam. Auch sie waren dort anwaltlich vertreten, denn sie haben einen Adhäsionsantrag gestellt, bei dem es um eine Zahlung von 5000 Euro geht.
Tatort der mutmaßlichen Körperverletzung war ein kleiner Friseursalon mit vier Plätzen in einer christlich geführten Seniorenresidenz. Eine Pflegerin brachte die Stammkundin in den Salon. Haare anfeuchten und trocknen war nach den Worten der Angeklagten angesagt, für eine aufwendigere Sitzung mit Waschen und Schneiden hätte die alte Dame nach Auskunft der Altenheim-Pflegerin nicht lange genug sitzen können. Während die 88-Jährige unter der Haube saß, wusch die Friseurin einer anderen Kundin die Haare: „Aber meine Kollegin war direkt bei ihr.“
Friseurin: Wir bedienen im Salon nur Kunden, die fit genug dazu sind
Der Kollegin sei schließlich auch aufgefallen, dass etwas nicht in Ordnung war: Der alten Dame sei das Gebiss aus dem Mund gerutscht. In der Folge, so die Angeklagte, hätten die beiden Friseurinnen direkt gehandelt, die Haube abgenommen, die Lockenwickler entfernt und eine Pflegerin auf dem Gang alarmiert.
„Wir haben sofort reagiert“, versicherte die Angeklagte auf die Nachfrage von Richter Rudat, wie viel Zeit denn zwischen dem Auf- und dem Absetzen der Haube vergangen sei. Ein ums andere Mal bekundete die Angeklagte, dass sie nichts verkehrt gemacht habe. Ihre Chefin, die am Tag des Zwischenfalls nicht vor Ort anwesende Besitzerin des Friseursalons, bestehe ohnehin darauf, dass nur solche Kundinnen und Kunden im Salon bedient würden, die dazu auch in der Lage seien. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geeignet sei, der werde in seinem eigenen Zimmer in Anwesenheit einer Pflegekraft frisiert.
Wo fängt denn die Verletzung der Sorgfaltspflicht an? Nach zwei Minuten?
Ihr Verteidiger fragte rhetorisch in den Raum: „Wo fängt denn die Verletzung der Sorgfaltspflicht an? Nach zwei Minuten?“ Hätte es ein bekanntes Problem mit dem Gesundheitszustand der alten Dame gegeben, hätte das Altenheim darauf hinweisen müssen.
Nach rund 40-minütiger Verhandlung unterbrach Richter Rudat die Sitzung für ein Rechtsgespräch. Aber weder dieses Gespräch hinter verschlossenen Türen noch der vorangegangene richterliche Hinweis, dass die milde Geldforderung von 5000 Euro angesichts der schweren Verletzungen der alten Dame geradezu ein „Geschenk des Himmels“ sei, brachte die Angeklagte zu einem Schuldeingeständnis. Stattdessen übergab der Zeugenbeistand der noch gar nicht als Zeugin aufgerufenen Salon-Chefin vorsorglich eine Bescheinigung, dass mit der Trockenhaube technisch alles in Ordnung gewesen sei.
Nun soll ein medizinischer Gutachter klären, inwieweit die schweren Verletzungen vermeidbar gewesen wären, wenn die Friseurin früher gehandelt hätte. Zudem soll die Pflegeakte der alten Dame hinzugezogen werden. Wann das Gutachten fertig sein wird und der Prozess neu starten kann, ist noch offen. Ebenso bleibt zunächst offen, wer die Kosten für das Gutachten trägt: die Landeskasse oder, im Fall einer Verurteilung, die Friseurin.
