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MobilitätsausschussNeue Lösungen für Fahrräder und E-Roller in der Siegburger Fußgängerzone

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Verkehrsschilder an der Siegburger Fußgängerzone: Die große Tafel verdeckt das Verbot für E-Roller.

Verkehrsschilder an der Siegburger Fußgängerzone: Die große Tafel verdeckt das Verbot für E-Roller.

Verwaltung und Politik wollen E-Roller aus der Fußgängerzone heraushalten. Das aber könnte schwierig werden.

Die Freigabe der Fußgängerzone für Fahrräder kann nicht bleiben, wie sie ist. Das ist auch dem neuen Bündnis aus CDU und SPD im Stadtrat klar, das die Suche nach neuen Lösungen in seinen Koalitionsvertrag aufgenommen hat. Die derzeitige Regelung werde „kontrovers diskutiert“, heißt es in dem Papier. Im Wahlkampf wurden Politikerinnen und Politiker parteiübergreifend immer wieder auf das Thema angesprochen. Viele Passantinnen und Passanten fühlen sich unsicher, die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nehmen zu wenig Rücksicht aufeinander.

Jetzt wird die Frage noch virulenter: Der Mobilitätsausschuss beschäftigte sich mit anstehenden Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, der zufolge Regelungen für E-Roller weitgehend an die für Fahrräder angeglichen werden sollen. Sie sollen zum 1. März 2027 in Kraft treten. Dabei gehe es unter anderem um höhere Bußgelder für das Fahren auf Gehwegen und zu zweit, um die Nutzung von Grünpfeilen für den Radverkehr, um die Mitnutzung von Gehwegen, verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen, wenn diese mit „Radverkehr frei“ gekennzeichnet sind, und um Nebeneinanderfahren, soweit keine Behinderung entstehe.

Verschlechterungen für Radverkehr befürchtet

Seitens der Stadtverwaltung stößt das auf Kritik: „Die Novelle verursacht auf kommunaler Ebene demnach Verschlechterungen für den Radverkehr, sollten etablierte Radverkehrsfreigaben zurückgenommen werden, nur um E-Tretroller auszuschließen“, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss. Ein Ausschluss von Elektrokleinstfahrzeugen müsse seitens der Kommune begründet werden. Aber: „Hierzu reichen subjektive Einschätzungen meist nicht aus.“

Für die Fußgängerzone würde das ganz konkret bedeuten, dass, wenn Räder erlaubt blieben, auch die bislang verbotenen E-Roller zugelassen werden müssten. Die aber sind aus Sicht vieler Siegburgerinnen und Siegburger schon jetzt ein besonderes Ärgernis, da sich viele Rollerfahrerrinnen und Rollerfahrer nicht an das Verbot halten.

Keine nennenswerte Zunahme von Unfällen

Die Verwaltung hat allerdings immer wieder darauf hingewiesen, dass es seit der Freigabe keine nennenswerte Zunahme von Unfällen gegeben hat, weder mit Fahrrädern, noch mit Elektrorollern.

Die Ausschussmitglieder folgten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, „aufgrund der anstehenden Novellierung/Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die bestehende Verkehrsregelung in der Fußgängerzone zu prüfen und konzeptionelle Varianten zur Regelung zu erarbeiten“.

„Der Beschlussvorschlag geht in die richtige Richtung“, befand Jürgen Peter (CDU). Frank Trapp (Die Grünen) regte an, über neue Lösungen „völlig frei“ nachzudenken, losgelöst von bisherigen Beschlüssen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD sieht vor, zu prüfen, wie der Radverkehr in der Fußgängerzone gelenkt werden kann, etwa durch Radspuren und Querungen, und wie Umgehungsrouten geschaffen werden können. Geprüft werden soll auch ein Verbot für E-Roller, „auch für den Fall, dass Fahrräder und E-Tretroller gesetzlich gleichgestellt werden sollen“.