Abo

Polizei stellte Täter auf ParkplatzProzess nach Verfolgungsjagd mit Tempo 100 durch Siegburger Innenstadt

3 min
Auf diesem Parkplatz am Anfang der Humperdinckstraße endete die Verfolgungsjagd durch die Siegburger Innenstadt.

Auf diesem Parkplatz am Anfang der Humperdinckstraße endete die Verfolgungsjagd durch die Siegburger Innenstadt. 

Auf der Flucht vor der Polizei raste der Mann mit 1,57 Promille im Blut gegen die Einbahnstraße, Fußgänger sprangen in letzter Sekunde zur Seite.

Der 1. Februar 2025 war ein Samstag. Der Angeklagte hatte sich mit Freunden in Siegburg getroffen. Er war niedergeschlagen, da ihn seine Verlobte betrogen hatte, so seine Aussage vor Richterin Julia Dibbert am Siegburger Amtsgericht. Der Vater von zwei Kindern ist geschieden, hatte sich auf ein Leben mit der neuen Partnerin gefreut. „Ich bin mit einem Freund in dessen Restaurant gefahren, damit ich auf andere Gedanken komme“, berichtete der 35-Jährige über den späteren Verlauf des Abends.

Gegen 22 Uhr fiel einer Polizeistreife auf der Wilhelmstraße auf, dass das Abblendlicht eines ihr entgegenkommenden Mercedes defekt war. „Wir haben unseren Wagen schnell gedreht und sind dem Auto nachgefahren, um es zu kontrollieren“, so der  Oberkommissar als Zeuge vor Gericht.

Zeitweise hatte der Mercedes über 100 Kilometer pro Stunde drauf
Polizist über die Verfolgungsjagd in der Siegburger Innenstadt

Als er das Polizeiauto im Rückspiegel sah, hätte der Fahrer des Mercedes plötzlich Vollgas gegeben, sagte der Beamte. Eine wilde Verfolgungsjagd begann. „Zeitweise hatte der Mercedes über 100 Kilometer pro Stunde drauf“, erinnerte sich der Polizist. Passanten, die an Überwegen die Straße überqueren wollten, konnten noch rechtzeitig zur Seite springen, so die Anklageschrift. Der Flüchtende bog in die Humperdinckstraße ein, missachtete ein Durchfahrtsverbotsschild, raste also gegen die Einbahnstraße.

Gegen die Einbahnstraße fuhr der Mercedes an dieser Stelle in die Humperdinckstraße ein.

Gegen die Einbahnstraße raste der Mercedes an dieser Stelle in die Humperdinckstraße ein.

Der Fahrer lenkte den Mercedes plötzlich rechts auf einen damals noch mit Schotter belegten Parkplatz und stoppte abrupt. „Ich habe genau gesehen, wie ein Mann mit weißem Mantel auf der Fahrerseite ausstieg und wegrannte“, so der Polizeibeamte. Ein Bauzaun stoppte die Flucht. Auf dem Beifahrersitz des Mercedes stellten die Polizeibeamten einen Telescopschlagstock sicher, im Fußraum lagen zwei leere Wodkaflaschen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,57 Promille bei dem Angeklagten.

Doch was der Festgenommene auf der Wache zu Protokoll gab, war eine ganz andere Version der Tat. Zusammen mit seinem Bruder hätte er im Auto gesessen. Dieser sei gefahren und auf dem Parkplatz nach dem Stopp schnell geflüchtet. Nur ihm sei dies nicht gelungen. Er sei zwar Halter des Autos, hätte aber gar keinen Führerschein. So kam es zum Prozess. Der Bruder konnte nicht als Zeuge vernommen werden, da er krank war und dem Gericht ein ärztliches Attest vorlegte. 

Sie ziehen da ihren kranken Bruder mit in eine Sache rein, die schwere Konsequenzen für ihn haben kann. Wollen sie das wirklich?
Richterin Julia Dibbert zum Angeklagten

Richterin Dibbert schien diese Version der Flucht wenig glaubhaft. Die Aussagen des Polizisten seien stichhaltig. Sie riet dem Angklagten, noch einmal genau zu überlegen, wie alles an dem Abend gewesen sei. „Sie ziehen da ihren kranken Bruder mit in eine Sache rein, die schwere Konsequenzen für ihn haben kann. Wollen sie das wirklich?“ Die Version des Angeklagten, der Flucht zu zweit sei insbesondere deswegen nicht nachvollziehbar, weil der Polizist keine zweite Person im Wagen gesehen hätte und sicher „niemand ungemütlich auf dem Beifahrersitz auf einem Teleskopschlagstock bei rasender Fahrt sitzt.“

Nach einer Besprechung mit seinem Anwalt rückte der Angeklagte von seiner Aussage ab und gab zu, gefahren zu sein. Durch die persönlichen Probleme sei er schwer belastet gewesen, der Alkoholkonsum hätte sein Verhalten ebenfalls beeinflusst. Ein Blick ins Vorstrafenregister zeigte, dass der Angklagte im Jahr 2023 durch überhöhte Geschwindigkeit einen Unfall mit Personenschaden verursacht hatte, im Oktober 2014 mit 1,1 Promille gegen einen Baum gerast war. Damals wurde sein Führerschein entzogen.

Sie sind wie ein Irrer durch Siegburg gerast und haben Glück gehabt, dass sie keinen Menschen oder sich selber verletzt haben
Richterin Julia Dibbert in der Urteilsbegründung

Wegen der Vorstrafen lautete das Urteil sechs Monate Haft auf zwei Jahre zur Bewährung. Der Führerschein darf erst in einem Jahr erneut beantragt werden. „Sie sind wie ein Irrer durch Siegburg gerast und haben Glück gehabt, dass sie keinen Menschen oder sich selber verletzt haben“, betonte die Richterin in der Urteilsbegründung. Sozialstunden zusätzlich müsse der Angeklagte nicht leisten, da er seit zehn Jahren fest als Schreiner angestellt sei und deswegen tagsüber arbeiten müsse, um den Unterhalt für seine beiden Kinder zu bezahlen.