Unentschuldigtes Fehlen beschert Schülern einen Eintrag ins Klassenbuch, vor Gericht kann es Angeklagte eine fünfstellige Summe kosten.
Fehlen vor GerichtAngeklagter wurde im Schlafanzug ins Siegburger Gericht gebracht

Vor Justitia sind alle gleich, auch die Anzugsordnung spielt keine Rolle, das erfuhr ein Angeklagter, der im Schlafanzug ins Siegburger Amtsgericht gebracht wurde.(Symbolbild)
Copyright: Arne Dedert/dpa
Es sind alle da: Der Vorsitzende Richter, die Schöffen, die Gerichtsschreiberin, die Staatsanwaltschaft, die Zeugen, der Sachverständige – nur ein Platz bleibt frei. In etwa zehn Prozent aller Fälle fehlen im Amtsgericht Siegburg die Angeklagten. Was Schülern lediglich einen Eintrag ins Klassenbuch beschert, kann vor Gericht sehr teuer werden.
Bleibt der Angeklagte der Hauptverhandlung unentschuldigt fern, müsse er mit einer Zahlungsaufforderung rechnen, bei aufwendiger Beweiserhebung zum Beispiel mit medizinischem Gutachten, Zeugen mit weiter Anreise und Dolmetscher könne dies zu einem fünfstelligen Betrag anwachsen, berichten Richter Ulrich Wilbrand (64) und Richterin Julia Dibbert (36) im Gespräch mit unserer Redaktion.
AU hat vor dem Amtsgericht Siegburg keine Gültigkeit
„Wenn ich nicht komme, kann man mich auch nicht verurteilen“ - diese Annahme sei irrig, zumindest in den meisten Fällen, erläutert der erfahrene Ermittlungs- und Haftrichter. In fast allen Fällen sei persönliches Erscheinen Pflicht. Nur nicht so schwerwiegende Vergehen könnten auch mit einem Strafbefehl in Abwesenheit erledigt werden, so Wilbrand.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Gesetz der Straße Radfahrerin fordert Schmerzensgeld: Gericht weist Klage ab
- Messer-Attentat auf Kölner Überraschend hohe Strafe für Auftraggeberin – „Sie ist fix und fertig“
- Bergisch Gladbach 91-Jährige vom Nachbar eingesperrt – Notärztin kämpft sich durchs Gebüsch
- Rätselhafter Tod Lügendetektor im Mordprozess gegen Odenthalerin eingesetzt
- Fehlen vor Gericht Angeklagter wurde im Schlafanzug ins Siegburger Gericht gebracht
- Rechtsstreit Gericht gibt Leichlinger Therapieburg recht – LBB legt Einspruch ein
Bei Ordnungswidrigkeiten reiche es, wenn der Anwalt erscheine, der bei Rechtsschutzversicherten ohnehin immer mit im Boot sei. Bei regulären Strafverfahren vor Einzelrichtern oder dem Schöffengericht würden hingegen keine Kosten übernommen, und auch gegen die Folgen unentschuldigten Fehlens kann man sich nicht versichern.
Nun bekommt so mancher urplötzlich Bauchgrimmen bei der Vorstellung, sich für seine Taten, so sie ihm denn nachgewiesen werden können, verantworten zu müssen. „Wer nicht gerne zu Gericht geht, geht gerne zum Arzt“, das weiß Richter und Amtsgerichtssprecher Dr. Daniel Hahn aus Erfahrung. Nur: Der gelbe AU-Zettel, der für den Arbeitgeber ausreicht, wird von der Justiz nicht anerkannt. Wer arbeitsunfähig geschrieben ist, muss nicht verhandlungsunfähig sein.
Wir wissen ja nicht, ist es Fußpilz oder 200er Blutdruck
Diese Fälle nähmen ärgerlicherweise zu, die Richter sehen hier vor allem die Mediziner in der Verantwortung. „Wir wissen ja nicht, ist es Fußpilz oder 200er Blutdruck“, scherzt Hahn. Und auch mit Bauchweh sei es einem Angeklagten zuzumuten, zur Hauptverhandlung zu erscheinen.
Dass Delinquenten den Wecker nicht hörten, auch das komme vor. Die schnellste Lösung: Die Polizei hole den Angeklagten aus dem Bett und führe ihn vor. Skurril: Einer saß gar im Schlafanzug im Gerichtssaal. Getreu dem Grundsatz, dass das Gericht ohne Ansehen der Person urteilen muss, darf sich das nicht negativ aufs Urteil auswirken. Das „Taxi mit Blaulicht“ sei kein Gratistransport auf Staatskosten, die Chauffeurdienste würden auf die Verfahrenskosten draufgeschlagen.
Seltener wird ein Haftbefehl erlassen, meist im Wiederholungsfall und wenn die Gefahr des Untertauchens besteht. In diesem Fall sei das Erscheinen gesichert, schildert Wilbrand, da die JVA-Bediensteten den Angeklagten frühzeitig ins Amtsgericht bringen, wo er unter Umständen ein Stündchen oder mehr in der Zelle im Keller warten müsse.
Jede Verzögerung im Ablauf bedeute, dass der Aktenberg auf dem Schreibtisch weiter wachse, sagt Julia Dibbert. Einzelrichter bearbeiteten etwa 200 Fälle pro Jahr, bis zu 15 Prozent müssten neu terminiert werden, weil Angeklagte säumig sind. Der Trick: einfach mehr Verhandlungen auf einen Tag legen, als machbar seien. „Es gibt höchstens ein, zwei Tage im Jahr, an denen das nicht aufgeht“, sagt die 34-Jährige.
Rund 50 größere Verfahren betreue jeder Vorsitzende Richter, vor dem Schöffengericht landen die Fälle, in denen Haftstrafen von mehr als zwei Jahren zu erwarten sind. Von diesen Prozessen fielen nur etwa fünf Prozent aus.
Häufig sei weniger der böse Wille oder mangelnder Respekt vor der Justiz der Grund, das treffe nur auf die sogenannten Reichsbürger zu, die die Bundesrepublik und ihre Rechtsordnung nicht anerkennen, schildert Wilbrand, und stattdessen Ämter, Polizei und Justiz mit seitenlangen Schreiben bombardierten.
Siegburger Richter rief die Mutter eines Angeklagten an
Zumeist seien eher die persönlichen Lebensumstände entscheidend: Angeklagte seien drogen- oder alkoholsüchtig, litten unter seelischen Erkrankungen, hätten keinen geregelten Alltag. Für viele dieser Kleinkriminellen bedeute die Verhandlung das Ende eines langen Prozesses mit Vernehmungen und Ermittlungen, das Urteil könne als erleichternder Schlusspunkt empfunden werden, sagt der 64-Jährige. „Bei uns geht es immer um die Frage: Wie kann es weitergehen?“
Das Nichterscheinen sei immer die schlechteste Lösung. Das machte Wilbrand auch einer Mutter klar, deren Sohn nicht pünktlich zum Prozesstermin auftauchte. Er rief die Frau an, die machte dem jungen Mann Beine.

Richter Ulrich Wilbrand
Copyright: Quentin Bröhl
Auf der Anklagebank saß er schließlich wie ein Häufchen Elend. Er hatte aus Liebeskummer einen Carport in Lohmar angezündet, das Feuer brannte ein Einfamilienhaus nieder. Die befürchtete Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Schadensersatz in sechsstelliger Höhe wird ihn sein Leben lang begleiten.

