Insgesamt zwei Jahre verbrachte ein 37-Jähriger schon in Haft. Nun muss er wieder sitzen, wegen teils „widerlicher Taten“, sagte der Vorsitzende Richter.
„Widerliche Tat“37-Jähriger muss für Angriffe gegen Polizisten in Siegburg in Haft

Nicht zum ersten Mal stand ein 37-Jähriger vor Gericht. Besonders oft wurden Polizisten Opfer seiner Straftaten.
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Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Amtspersonen: Die Vorstrafenliste des Angeklagten ist lang. Viermal saß er schon in Haft, insgesamt zwei Jahre, „doch in Ihrem Leben hat sich nichts geändert“, konstatierte die Staatsanwältin. Nun schickt ihn das Schöffengericht erneut hinter Gitter.
Der 37-Jährige hatte vor etwa einem Jahr im Troisdorfer Krankenhaus randaliert, die herbeigerufenen Polizeibeamten unflätig beleidigt und bespuckt. In Siegburg zettelte er in einem Backshop einen Streit an, spuckte einem Angestellten vor die Füße. Auch bei dieser Gelegenheit wehrte er sich mit Händen und Füßen gegen die Festnahme und auch mit Spucken, traf einen Polizisten im Gesicht, „eine widerliche Tat“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Prümper.
Die Taten in Troisdorf und in Siegburg geschahen unter Alkoholeinfluss
Alle Taten geschahen unter Alkoholeinfluss, erklärte seine Strafverteidigerin, die zugleich seine Betreuerin ist. Er habe eine schwere Kindheit gehabt, sei aus der Familie mit zehn Kindern herausgenommen worden und in einer Pflegefamilie aufgewachsen, begann mit 15, Bier und Schnaps zu konsumieren. Zwei Ausbildungen zum Koch und zum Fachlageristen brach er ab. „Wenn er trinkt, verliert er die Kontrolle.“
Ansonsten sei er „der liebste Mensch“. Sie versuche, ihm Halt zu geben, hat erreicht, dass er Leistungen vom Jobcenter erhält, „wenn er Geld bekommt, ist er ruhig“. Sie erwähnte auch eine Persönlichkeitsstörung und Depressionen. Der Angeklagte, der sich an seine Taten teils detailliert erinnerte, widersprach: „Ich bin nicht schizophren.“
Dass er den Willen habe, sich zu bessern, wie die Anwältin anführte, mochte das Gericht nicht so recht glauben. Es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine siebenmonatige Freiheitsstrafe. Man habe eine zwangsweise Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erwogen, für die ein medizinisches Gutachten benötigt würde, doch das hätte wegen mangelnder Erfolgsaussichten wohl nicht funktioniert, so Prümper.
Eine Therapie könne er auch auf anderem Wege machen. Wenn er wirklich wolle. In der Hauptverhandlung machte der Angeklagte, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, einen klaren Eindruck, bat auch eine Zeugin, die er auf einem Parkplatz in Troisdorf ohne Anlass ebenfalls wüst beleidigt und bedroht hatte, um Verzeihung. Gegenüber den drei Polizeibeamten im Zeugenstand fand er indes kein Wort der Entschuldigung.