„Rechtswidrig“Bezirksregierung widerspricht Gehaltserhöhung für Siegburger Stadtbetriebe-Vorstand

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André Kuchheuser, der Vorstand der Siegburger Stadtbetriebe, sitzt in einem Büro vor einem Architektur-Modell.

Die Beförderung von Siegburgs Stadtbetriebe-Vorstand André Kuchheuser ist nach Auffassung der Bezirksregierung Köln rechtswidrig.

Siegburgs Stadtbetriebe-Vorstand André Kuchheuser erhielt kürzlich eine Gehaltserhöhung – zu Unrecht, sagt jetzt die Bezirksregierung Köln.

Die Entscheidung des Verwaltungsbeirats der Stadtbetriebe Siegburg AöR (SBS), Vorstand André Kuchheuser in eine höhere Besoldungsgruppe zu befördern, ist nicht mit geltendem Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt die Bezirksregierung Köln.

Der Verwaltungsbeirat hatte kürzlich in nicht öffentlicher Sitzung auf Antrag von CDU und Grünen entschieden, Kuchheuser, der bislang nach Besoldungsgruppe 5 bezahlt wird (monatliches Gehalt rund 9733 Euro), in die Besoldungsgruppe 6 (rund 10 275 Euro Monatsgehalt) zu befördern. Das ist dieselbe Besoldungsgruppe, die auch für Bürgermeister Stefan Rosemann (SPD) gilt.

Kein finanzielles Risiko für einen Beamten auf Lebenszeit

„Nach Prüfung der mir vorgelegten Unterlagen halte ich eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe B6 für rechtswidrig“, heißt es in einem Schreiben der zuständigen Mitarbeiterin der Bezirksregierung an die Kommunalaufsicht in der Siegburger Kreisverwaltung. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. Bei der Bezirksregierung hat man demnach Zweifel, dass es bei den Stadtbetrieben überhaupt eine Einsatzmöglichkeit für einen Beamten in der Besoldungsgruppe B5 gibt.

Eine höhere Besoldung, so der Experte der Bezirksregierung, werde üblicherweise gewährt, wenn eine Funktion auf Zeit vergeben werde und der Funktionsinhaber oder die Funktionsinhaberin keine Garantie für eine Anschlussbeschäftigung habe. Kuchheuser trage dieses Risiko jedoch ausdrücklich nicht, da er Beamter auf Lebenszeit sei – mit einem Anspruch auf „amtsangemessene Beschäftigung und Alimentation“.

Kölner Behörde sieht keinen Grund für eine Höhergruppierung

Auch der Aufgabenzuwachs, den es in der Vergangenheit für den SBS-Vorstand gab, rechtfertigt nach Auffassung der Kölner Behörde keine Höhergruppierung. Weder die Einbindung der Stadtbetriebe in die kommunale Wärmeplanung, noch die Beteiligung der SBS an den Stadtwerken Siegburg mache diese Höhergruppierung erforderlich.

Es sei „nicht ersichtlich, dass hier ein wesentlicher Aufgabenzuwachs (auch im Sinne einer nochmals erhöhten Verantwortung des Vorstands) stattgefunden hat, der eine Beförderung rechtfertige würde“, heißt es in der Stellungnahme der Bezirksregierung.

Als weiteres Argument gegen eine Beförderung Kuchheusers führt die Kölner Aufsichtsbehörde das in der Landesbesoldungsordnung B festgeschriebene Abstandsgebot an. Demnach müsste zwischen der Besoldung von Bürgermeister Stefan Rosemann als Chef der Siegburger Stadtverwaltung und Kuchheuser als Vorstand der AöR eigentlich ein Abstand von drei Besoldungsgruppen bestehen. Folglich wäre für den SBS-Vorstand eigentlich nur eine Besoldungsgruppe B3 zulässig (rund 8658 Euro).

„Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Vorstand keine direkte Stellvertretung des Bürgermeisters ist und ein breites Themenspektrum abdeckt, könnte auch eine höhere Besoldungsgruppe gewährt werden“, heißt es in der Stellungnahme der Bezirksregierung. Keinesfalls sei jedoch die gleiche Besoldung wie die des Bürgermeisters zulässig, zumal dieser in einem Beamtenverhältnis auf Zeit stehe und seine Besoldung auch vor dem Hintergrund der nicht garantierten weiteren Beschäftigung zu sehen sei.

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