Siegburg – Der Park ist mit 18 500 Quadratmetern riesig, und doch sollen ihn die künftigen Bewohner nur zu einem kleinen Teil nutzen dürfen, wohl aber für jeden Quadratmeter die Pflegekosten bezahlen.
So sieht es das Konzept für die Wohnhäuser vor, die unter dem verheißungsvollen Titel „Wohnen am See“ auf dem sogenannten Stark’schen Park zwischen Bernhardstraße, Brungshof und Seewacholdern geplant sind. Gegen das Projekt hatte sich, wie mehrfach berichtet, die Bürgerinitiative „Biotoprettung Siegburg“ formiert, die unter anderem auf die ökologische und historische Bedeutung des Areals mit dem sogenannten „Himmelsteich“ aufmerksam machte. Mittlerweile, so erläuterte die Technische Beigeordnete Barbara Guckelsberger im Planungsausschuss, lägen alle geforderten Gutachten vor.
Das ökologische verweist auf eine Vielzahl geschützter Arten, die sich auf dem mittlerweile verwilderten Gelände tummeln, das der Investor von einer Erbengemeinschaft erworben hat. Auffällig sei vor allem die große Population von Kammmolchen.
Zum einen, um die Amphibien zu schützen, zum anderen für den gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Ausgleich soll das Grundstück aufgeteilt werden in einen kleinen Teil für die Wohnnutzung und einen großen für die Natur. Der dürfe dann auch von den Bewohnern nicht betreten werden, betonte Guckelsberger. Doch bezahlen sollen sie dafür und zwar für mindestens 30 Jahre die Pflegekosten. Denn wenn der Park noch mehr verwilderte, verschlechterten sich die Lebensbedingungen für den Kammmolch.
Die Erhaltung des Biotops ist nicht die einzige Sorge der überwiegend aus Anwohnern bestehenden Bürgerinitiative. Sie fürchtet unter anderem mehr Verkehrsbelastung. Weshalb das Projekt schon von ehemals fünf Mehrfamilienhäusern mit 29 Wohnungen auf vier Häuser mit 24 Wohnungen abgespeckt und die Ein- und Ausfahrt der geplanten Tiefgarage von den Seewacholdern in die Bernhardstraße verlegt wurde.
Ausschussmitglieder sprachen von einem „positiven Fortschritt“ der Planung, die Bürgerinitiative dürfte das skeptischer sehen. Sie wundert sich beispielsweise, dass für das ehemalige Gelände der Belgischen Schule, auf dem zwölf Einfamilienhäuser entstehen, wegen des schon jetzt großen Parkplatzdrucks zwei Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben seien, für den Stark’schen Park aber nur einer, obschon dort doppelt so viele Wohnungen entstehen.