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SchöffengerichtTroisdorfer Wiederholungstäter muss in Sexualtherapie

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Ein Mann vor einem Computerbildschirm

Wegen sexualisierter Gewaltdarstellungen, die er sich im Internet anschaute, musste sich ein Troisdorfer vor dem Amtsgericht verantworten.(Symbolbild)

Aus Langeweile will sich ein 34-Jähriger Fotos und Videos mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder angeschaut haben. Pädophil sei er nicht, sagte er vor Gericht.

Die Bilder auf dem Handy zeigten Kuscheltiere, Puppen und nackte Kinder, denen Gewalt übelster Sorte angetan wurde. Im Gesetz werden solche Darstellungen als „Kinderpornografie“ bezeichnet, ein in Fachkreisen umstrittener, weil verharmlosender Begriff. Nicht besonders schlimm empfand der Angeklagte vor dem Schöffengericht sein Vergehen: Die Fotos und Videos habe er aus reiner Langeweile angeschaut.

Er sei nicht pädophil, versicherte der 34-Jährige, und brauche daher auch keine Therapie. Diese Seiten seien, als er allgemein nach Pornografie gesucht habe, automatisch aufgeploppt. Die Vorsitzende Richterin Julia Dibbert und die beiden Schöffinnen glaubten indes nicht an einen Zufall. Denn der Troisdorfer, der noch bei seiner Mutter lebt, war den Ermittlern bereits bekannt.        

Troisdorfer ist seit 2022 einschlägig vorbestraft

Bei einer ersten Hausdurchsuchung im Jahr 2018 hatten sie auf einem Notebook 112 inkriminierte Fotos und 70 Videos gefunden. Eine Datei hatte er auf seinem Internetaccount für andere Nutzer zur Verfügung gestellt. 2022 war er dafür zu einer Geldstrafe von 5200 Euro (130 Tagessätze à 40 Euro) verurteilt worden.  

Rund zwei Jahre später stand erneut die Polizei vor der Tür und fand knapp 170 heruntergeladene Abbildungen aus den Jahren 2023 und 2024, die Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter sowie Jugendliche mit Männern in eindeutigen Situationen zeigten.     

Man müsse dem Angeklagten vor Augen führen, dass er mit seinem Konsum diesen Markt erst schaffe, sagte der Staatsanwalt. Er forderte eine Strafe von einem Jahr Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da dies die erste Freiheitsstrafe für den 34-Jährigen sei.

Die Pflichtverteidigerin erklärte, dass der Angeklagte früh einen Schicksalsschlag erlitten habe, seine Freundin war durch einen Unfall zu Tode gekommen. Er habe daraufhin seine Ausbildung als Gärtner abgebrochen und schlage sich mit Gelegenheitsjobs durch, zuletzt als Dachdeckergehilfe.

Seit einem Jahr lebe er von Krankengeld, eine Schulteroperation stehe bevor. „Er will unbedingt wieder arbeiten.“ Die Taten seien „unüberlegt und unreflektiert“ geschehen, sagte die Anwältin, „eine Form der Ablenkung“. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten, auch wegen der geringen Anzahl der Bilder, in anderen Fällen seien Tausende Fotos gefunden worden.

Das Schöffengericht wertete das umfängliche Geständnis als strafmildernd, „so mussten wir uns diese Bilder nicht ansehen“, sagte Richterin Dibbert. Sie verhängte ein Jahr Freiheitsstrafe, die der Troisdorfer allerdings in Freiheit verbringen kann, wenn er sich an die Auflagen hält. Dazu zählt zum einen, nicht mehr straffällig zu werden.

Zum anderen muss er in der dreijährigen Bewährungszeit eine Sexualtherapie absolvieren, die er nicht ohne oder gegen therapeutischen Rat beenden darf. Zehn Monate hat er Zeit, sich einen Therapeuten zu suchen. Die Vorsitzende Richterin riet ihm, das nicht auf die lange Bank zu schieben, auch wenn glaube, kein Problem mit Pädophilie zu haben: „Es ist nicht einfach, einen Therapieplatz in diesem Bereich zu finden.“