Das mehrere Jahre laufende Verfahren hatte verstörende Details hervorgebracht.
Studierter SozialarbeiterVorbestrafter Pädophiler bot sich in Köln als Babysitter an – Urteil gefallen

Der Angeklagte beim ersten Prozess im Kölner Landgericht
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Ein gerichtliches Verbot ignorierte er und suchte immer wieder die Nähe zu Familien mit kleinen Kindern. Als Babysitter bot sich der Pädophile aus Humboldt/Gremberg über Internetportale an. Eltern, die wegen der damaligen Corona-Situation mit Schul- und Kitaschließungen dringend auf eine Betreuung angewiesen waren, holten sich den Vorbestraften nichtsahnend in die eigene Wohnung. Nach einem ersten Urteil, das der Bundesgerichtshof aufgehoben hatte, entschied das Landgericht nun erneut auf Haft. Die Entscheidung fiel mit einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis milder aus.
Köln: Vorbestrafter Pädophiler verstieß gegen Berufsverbot
Die 2. Große Strafkammer stellte fest, dass der heute 36-jährige Angeklagte gegen das Berufsverbot verstoßen – so hatte der Mann mehrfach Geld für seine Betreuung erhalten – und gleichzeitig auch kinderpornografische Inhalte erstellt habe. So hatte der Mann bei einem seiner Tätigkeiten als Babysitter zwei Mädchen fotografiert, die in der Badewanne lagen. Der Fokus hatte bei den Bildern laut Gericht auf den Geschlechtsteilen der Kinder gelegen. Nicht überschritten wurde hingegen die Schwelle zur Kinderpornografie durch das Fotografieren eines Jungen auf der Toilette sitzend.
Mit einer ähnlichen Tat war der studierte Sozialpädagoge bereits im Jahr 2017 als Erzieher einer Kindertageseinrichtung in Bayern aufgefallen. Nachdem er einer Kollegin von seiner pädophilen Neigung berichtet und die Frau daraufhin Alarm geschlagen hatte, kam es zur Durchsuchung durch die Polizei. Dabei kam heraus, dass der Mann im Rahmen seiner Kita-Betreuungstätigkeit auf der Toilette den unbekleideten Genitalbereich eines zweijährigen Mädchens gefilmt hatte. Auch wurden bei ihm etwa 2300 kinderpornografische Fotodateien auf verschiedenen Speichermedien gefunden.
Erneut ins Visier der Ermittler geriet der nach Köln umgezogene Beschuldigte durch einen Internet-Chat. Mit einem etwa 20 Jahre alten Mann aus Gelsenkirchen hatte sich der Angeklagte über einen möglichen Missbrauch dessen kleiner Schwester unterhalten. Die Polizei führte Razzien durch, beide Männer wurden verhaftet. Die Anklage sprach ursprünglich davon, dass ein konkretes Treffen zum Missbrauch verhindert worden sei. In einem ersten Prozess konnte das Landgericht die „Verabredung zu einem Verbrechen“ aber nicht bestätigen, sprach von lediglich ausgetauschten Fantasien.
Köln: Ermittler entsperrten Handy des Beschuldigten mit Zwang
Zugriff auf das Handy des Angeklagten hatten die Ermittler erhalten, indem sie dessen Finger gewaltsam auf den Fingerabdrucksensor des Smartphones hielten. Die Verteidigung hatte dieses Verhalten gerügt. Kein Beschuldigter müsse sich selbst belasten – durch die Zwangsmaßnahme sei dieses Recht ausgehebelt worden. Der Bundesgerichtshof billigte die Maßnahme jedoch. Das Auflegen des Fingers eines Beschuldigten auf den Sensor eines Mobiltelefons sei vergleichbar mit der Abnahme von Fingerabdrücken. Auch diese Maßnahme dürfe gewaltsam vorgenommen werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden auch Bilder aus der damaligen verschmutzten Wohnung des Angeklagten gezeigt. In der Küche stapelte sich Geschirr, Pizzakartons und Essensreste lagen herum und überall zerstreut schmutzige Kleidung. An der Wand hing eine Collage mit Familienbildern, Fotos zeigen den Angeklagten in verschiedenen Freizeitparks. Die Ermittler fotografierten in der Wohnung Kindersocken, einige noch im verschlossenen Dreierpack. Es wurde ein aufgeklappter Laptop entdeckt, auf dem ein Browser geöffnet war, der mit anonymem Surfen im Internet warb.
Auch fotografierten die Polizisten bei der Razzia in der Wohnung verschiedene Sexspielzeuge und eine Tube mit Gleitgel. Beim aktuellen Prozess hatte der Angeklagte betont, gegenüber Kindern noch nie körperlich übergriffig geworden zu sein. Das gelte auch für alte Einträge in ein Tagebuch, die anderes nahelegten. Auch hier habe es sich lediglich um geäußerte Fantasien gehandelt. „Es tut mir leid, noch einmal straffällig geworden zu sein“, hatte der Angeklagte im Gericht geäußert. Er lebe seit der Entlassung aus der Untersuchungshaft in Baden-Württemberg, wolle Berufskraftfahrer werden.
Köln: Bundesgerichtshof hob ein erstes Gefängnisurteil auf
Im Januar 2024 hatte das Landgericht den Pädophilen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung ging in Revision und rügte, dass der Mandant auch für den Besitz von Kinderpornografie verurteilt wurde. Die in Rede stehenden Speichermedien seien schon bei dessen erster Verurteilung in München Gegenstand gewesen. Daher liege ein Verwertungsverbot vor. Der Meinung hatte sich der Bundesgerichtshof angeschlossen und den Fall zur erneuten Verhandlung nach Köln zurückverwiesen. Auch deshalb wurden diesmal acht Monate weniger ausgeurteilt.
Der Vorsitzende Richter Niklas Gräbener und seine Kammer folgten mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hingegen hatte lediglich ein Jahr Haft für den Angeklagten gefordert, mit Aussetzung zur Bewährung. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste der Mann jedoch nur noch kurze Zeit hinter Gitter – durch die Untersuchungshaft wurde bereits einiges an Strafe verbüßt. Möglich scheint auch, dass das Hafturteil erneut von der Verteidigung angegriffen wird. Dann muss der in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof den Babysitter-Fall erneut prüfen.

