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36-Jähriger vor GerichtPädophiler bot sich trotz Berufsverbots in Köln als Babysitter an

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Der Angeklagte mit Verteidiger Jan-Maximilian Zeller und Verteidigerin Stephanie Ablass beim ersten Prozess im Kölner Landgericht

Der Angeklagte mit Verteidiger Jan-Maximilian Zeller und Verteidigerin Stephanie Ablass beim ersten Prozess im Kölner Landgericht

Der frühere Sozialarbeiter verstieß gegen ein lebenslanges Berufsverbot zur Betreuung von Kindern.

Ein vorbestrafter Pädophiler erhielt vor Gericht ein lebenslanges Berufsverbot zur Betreuung von Kindern, bot sich dann aber in Köln als Babysitter an – und wurde erneut straffällig. Bei einem neuen Prozess am Landgericht wurde bekannt, wie die Polizei an entscheidende Beweise kam. Bei einer Hausdurchsuchung hatten die Ermittler die Hand des Verdächtigen ergriffen und dann per Fingerabdruck dessen Handy entsperrt. Zum Vorschein kamen Bilder von Kindern, die er betreute.

Köln: Lebenslanges Berufsverbot als Betreuer ausgesprochen

Der Angeklagte hatte in München Soziale Arbeit studiert, seine Diplom-Arbeit beschäftigte sich mit präventiven Handlungsansätzen gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Das sei natürlich bemerkenswert, sagte der Vorsitzende Richter. Der heute 36-jährige Beschuldigte räumte ein, schon damals ein pädophiles Interesse verspürt zu haben. Er wurde Erzieher in verschiedenen Tageseinrichtungen. Im Jahr 2017 verlor er seine Anstellung, nachdem er einer Kollegin von seiner Neigung erzählt hatte.

Es kam schnell zu polizeilichen Ermittlungen. Dabei kam raus, dass der Erzieher im Rahmen seiner Betreuungstätigkeit auf der Toilette den unbekleideten Genitalbereich eines zweijährigen Mädchens gefilmt hatte. Auch wurden bei dem Mann mehr als 2300 kinderpornographische Fotodateien auf verschiedenen Speichermedien gefunden. Das Landgericht München verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und einem Monat Haft, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zugleich sprach das Gericht gegen den Mann ein lebenslanges Verbot aus, als Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Erzieher, Pfleger und Betreuer von Kindern und Jugendlichen tätig zu sein. Daran hielt sich der Verurteilte nicht. Er zog nach Köln und nutzte wenige Monate nach Rechtskraft des Urteils die Not von Eltern aus, die in der Corona-Pandemie mit geschlossenen Schulen und Kitas eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder suchten. Der Angeklagte meldete sich auf Inserate im Internet.

Köln: Ermittler entsperrten Handy des Verdächtigen mit Zwang

Einige Kinder betreute der Mann an nur einem Tag, da die Eltern ein ungutes Gefühl entwickelt hatten. Zurecht, wie sie merkten, als sich eines Tages Kripobeamte bei ihnen meldeten. In einem Fall hatte der Babysitter bei einem Vater per E-Mail nachgehakt, wann es zu dem „heißersehnten Abendtermin“ komme. Im Laufe der Ermittlungen kam heraus, dass der Mann schon wieder nackte Kinder fotografiert hatte. Einen Jungen auf der Toilette sitzend und Mädchen in der Badewanne.

Gefunden wurden die Bilder bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes in Köln. Dabei kam es zu der Maßnahme der Beamten, mit leichter Gewalt und mit dem Finger des Beschuldigten dessen Handy zu entsperren. Ein IT-Fachmann war mit vor Ort und konnte die Daten direkt auslesen. Bereits bei einem ersten Prozess hatte Strafverteidiger Jan-Maximilian Zeller der Verwertung der so erhobenen Beweise widersprochen. Die polizeiliche Zwangsmaßnahme sei nicht rechtmäßig erfolgt.

Der Bundesgerichtshof billigte die Maßnahme jedoch. Das Auflegen des Fingers eines Beschuldigten auf den Sensor eines Mobiltelefons sei vergleichbar mit der Abnahme von Fingerabdrücken. Auch diese Maßnahme dürfe gewaltsam vorgenommen werden, sollten Verdächtige sich weigern. Nach Festnahmen würden ja auch Fotos von den Beschuldigten gemacht, führte das Gericht aus. Nach dieser Logik dürfen Ermittler neuere Handys wohl auch mit der Gesichtserkennung entsperren.

Bundesgerichtshof hob Schuldspruch vom ersten Prozess auf

In einem ersten Verfahren in Köln hatte der Babysitter wegen des Verstoßes gegen das Berufsverbot, des Herstellens kinderpornographischer Schriften und des Besitzes von Kinderpornos zwei Jahre und sechs Monate Haft erhalten. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof jedoch aufgehoben – so sei nicht klar, ob ein Teil der sichergestellten Aufnahmen nicht schon Thema im Münchner Verfahren gewesen war. Dann wären die Beweise doppelt verwertet worden – was nicht rechtmäßig ist.

Dass Verteidiger Zeller mit allen Tricks arbeitet, zeigte sich im ersten Verfahren. So hatte der Jurist eine Schöffin als befangen abgelehnt, weil sie als Therapeutin für traumatisierte Kinder arbeitete und ein Kopftuch trug, was für eine konservative Auslegung des Korans stehe. Der Angeklagte könnte als „Sünder“ angesehen werden, da die im Islam herrschenden Tabuthemen Homosexualität und außerehelicher Sex berührt seien. Der Befangenheitsantrag wurde später wieder zurückgenommen.

Köln: Angeklagter will in Zukunft als Berufskraftfahrer arbeiten

In der Neuauflage kämpft der Angeklagte nun um ein milderes Urteil. Er gab zu, schon früh in seinem Leben ein sexuelles Interesse an Kindern verspürt zu haben. Einen tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern mit körperlichem Übergriff, ein sogenanntes „Hands on“-Delikt, habe er aber nie in Betracht gezogen. „Es tut mir leid, noch einmal straffällig geworden zu sein. Zum Glück kann ich seit einigen Jahren wieder ein rechtstreues Leben aufweisen“, ließ der Angeklagte im Saal verlauten.

Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft sei er aus Köln weggezogen, lebe jetzt in einem beschaulichen Ort in Baden-Württemberg. Seinen Job als Paketzusteller habe er jedoch verloren, nachdem sein Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert und die Vorstrafe gesehen habe. Nun macht der 36-Jährige seinen LKW-Führerschein. Berufskraftfahrer würden händeringend gesucht, sagte er – verbunden mit der Hoffnung, dass sein Strafregister kein Thema mehr werde.