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75 Mal auf Haus geschossenTroisdorfer Schütze auf freiem Fuß

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Ein Mann hat in Troisdorf auf ein Wohnhaus geschossen.

Troisdorf/Bonn – Keine Psychose, kein versuchter Mord und auch keine versuchte gefährliche Körperverletzung. Am Ende einer außergewöhnlichen Neuverhandlung wurde ein heute 54 Jahre alter Optikermeister aus Troisdorf am Montag vom Landgericht allein wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Aus Rache hatte der Angeklagte am 2. September 2012 zur Mittagszeit mit mehreren Waffen insgesamt 75 Mal auf sein ehemaliges Haus am Niedersachsenring geschossen. In dem Mehrparteienhaus waren zu dem Zeitpunkt fünf Personen – verletzt wurde niemand. Der Grund für diese Tat soll ein Streit des Optikers mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin und deren Tochter gewesen sein. Seiner Ex-Freundin hatte der hoch verschuldete Mann das Haus verkauft, um es vor der Zwangsversteigerung zu bewahren. Doch nach einem Streit flog er aus der Wohnung, die Tochter und ihr Freund zogen ein.

Zwar wehrte sich der 54-Jährige mit juristischen Mitteln erfolgreich gegen den Rauswurf, doch fehlten ihm am Ende 6000 Euro, die er ans Gericht zahlen sollte, um den Titel durchzusetzen. Daraufhin lebte er im Keller seines Geschäfts und schmiedete Rachepläne. Schließlich wollte er das Haus möglichst stark beschädigen.

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Für die Tat voll verantwortlich

In einem ersten Prozess vor dem Landgericht im vergangenen Jahr wurde der zunächst wegen versuchten Mordes angeklagte Mann wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu drei Jahren Haft verurteilt. Zudem sahen die Richter eine eingeschränkte Schuldfähigkeit und wiesen ihn in die Psychiatrie ein. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, da in den Augen der Bundesrichter zuvor nicht ausreichend geprüft worden war, ob eine komplette Schuldunfähigkeit vorliegen könnte. Am Ende des zweiten Prozesses kamen die Richter allerdings zu dem „kuriosen Ergebnis“, so der Kammervorsitzende, dass der 54-Jährige für seine Tat voll verantwortlich ist.

Das vergangene Jahr, in dem der Optiker in der Essener Landesklinik untergebracht war, hat nach Ansicht des Oberarztes gezeigt, dass keine Psychose vorliegt. Seine besonderen Charaktereigenschaften würden den Angeklagten zwar vom Durchschnitt der Bevölkerung abheben. Dies sei jedoch nur eine „Persönlichkeitsakzentuierung“. Laut Urteil geht keine Gefahr für die Allgemeinheit von dem Optiker aus – zumal das Haus inzwischen verkauft wurde und die Tochter der früher Freundin nicht mehr dort lebt.

Am Montag verließ der Angeklagte das Gericht auf freiem Fuß. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird die verbleibende Reststrafe – 20 Monate, und damit zwei Drittel der Strafe, hat er in Untersuchungshaft und in der Psychiatrie bereits verbüßt – voraussichtlich zur Bewährung ausgesetzt.