Der psychisch kranke 36-Jährige hatte in Siegburg, Bonn und Troisdorf mehrfach Passanten angeriffen und verletzt. Er leidet unter Wahnvorstellungen.
Urteil des Bonner LandgerichtsSchläger wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht

Das Landgericht in Bonn.
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Wer wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt, kann nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Allerdings können Menschen, die mit „erheblichen Anlasstaten“ straffällig geworden sind, zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. So geschehen einmal mehr vor dem Bonner Landgericht: Vor der 10. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Marc Eumann wurde ein 36-jähriger Troisdorfer zwar vom Vorwurf der Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung freigesprochen. Die Kammer ordnete aber die unbefristete Unterbringung des Mannes, der unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Er hatte unter Wahnvorstellungen immer wieder Zufallsopfer geschlagen.
Zu Beginn hatte die Anklage auch mehrere Schwarzfahrten beinhaltet, die entsprechenden Anklagepunkte hatte das Gericht aber mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft bereits zu Prozessbeginn im April eingestellt. Insgesamt 23-mal war der Beschuldigte ohne Fahrschein erwischt worden. Im Gegensatz zu den übrigen Taten, war von vorneherein klar, dass das Erschleichen von Beförderungsleistungen keine Unterbringung rechtfertigt.
Passant inSiegburg zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen
Wer den Mann während des Verfahrens und auch bei der Urteilverkündung beobachtete, konnte nichts Ungewöhnliches feststellen: Der Zustand des Beschuldigten vor Gericht sei nicht mit jenem zur Zeit der Taten zu vergleichen, stellte denn Eumann auch in der Urteilsbegründung klar. „Damals waren Sie in einem ganz anderen, leider auch gefährlicheren Zustand“, sprach er den 36-Jährigen direkt an. Heute habe er dank einer funktionierenden Medikation eine Einsicht in seine Erkrankung.
Es gebe aber kein soziales Umfeld, und so sei nicht sichergestellt, dass er seine Medikamente regelmäßig nehme. Das sei aber unbedingt notwendig, um eine Gefahr für die Gesellschaft auszuschließen. Vier der letztlich noch verhandelten fünf Taten seien so erheblich gewesen, dass man die Allgemeinheit vor einer möglichen Wiederholung schützen müsse.
So hatte er beispielsweise am 24. September 2024 einem Passanten in Siegburg ohne jeden Anlass zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Mann hatte sich zuvor freundlich an ihn gewandt und ihm Unterstützung angeboten, weil er so hilflos gewirkt habe. Ein Autofahrer sah den Vorfall, hielt seinen Wagen an, um zu intervenieren, und wurde nun ebenfalls zum Ziel eines Faustangriffs. Weil der Mann aber geistesgegenwärtig den Kopf abwandte, wurde er von der Faust des 36-Jährigen nur leicht gestreift.
Drei weitere vergleichbare Angriffe beging der Troisdorfer bis Januar 2025 in Troisdorf und einmal in Bonn. „Er ist in seiner Welt gewesen“, kommentierte Eumann die Tatumstände. Alle Angriffe seien auf Halluzinationen zurückzuführen, in denen der Beschuldigte sich offenbar bedroht fühlte. Vor Gericht stritt der Angeklagte die Taten nicht ab, berief sich in einer von seinem Anwalt Max Ziemer vorgetragenen Erklärung aber auf Erinnerungslücken.