Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, 15.000 Euro Tatertrag müssen sie aber zurückzahlen.
Acht AngeklagteTroisdorfer Brüder wegen Versicherungsetrugs verurteilt

Vermeintliche Glasbruchschäden an Autos ließen sich die beiden nun verurteilten Brüder von der Versicherung erstatten.
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Insgesamt acht Mitglieder einer Familie aus Troisdorf saßen seit Anfang Oktober auf der Anklagebank der Siegburger Außenstelle des Bonner Landgerichts. Nun wurden von den vier Brüdern, ihrer Mutter sowie zwei Partnerinnen samt einer deren Mütter zwei Angeklagte verurteilt: Zwei 36 und 33 Jahre alte Brüder erhielten wegen Betrugs und Urkundenfälschung Bewährungsstrafen von anderthalb Jahren beziehungsweise neun Monaten.
Brüder fingierten Rechnungen von Werkstätten in Hennef, Troisdorf und Köln
Außerdem müssen sie rund 15.000 Euro an Taterträgen zurückzahlen. Fünf Familienmitglieder wurden freigesprochen; das Verfahren gegen die Mutter einer der beiden mit den Brüdern liierten jungen Frauen war bereits am ersten Verhandlungstag von der Kammer abgetrennt worden. Die beiden jetzt Verurteilten hatten bereits zu Beginn des Verfahrens ein Geständnis abgelegt, in dem sie die übrigen angeklagten Familienmitglieder entlasteten.
Sie hatten gefälschte Rechnungen für vermeintliche Glasbrüche an ihren Autos bei mehreren Versicherungsgesellschaften eingereicht und dabei auch die Namen der mitangeklagten Familienmitglieder verwendet. Dazu hatten sich die beiden Verurteilten jeweils ein Blanko-Blatt mit dem Briefkopf mehrerer Autoglas-Werkstätten aus Köln, Troisdorf und Hennef besorgt und die Originale in ausreichender Zahl fotokopiert. Das hatten die Brüder im Verfahren ausgesagt.
Auf dem gefälschten Geschäftspapier hätten sie dann fiktive Rechnungen erstellt und mit der Schilderung ausgedachter Schadensfälle bei den Versicherungsgesellschaften eingereicht. Die Frauen hätten von den Straftaten aber nichts geahnt, und auch ihre beiden 43 und 39 Jahre alten Brüder seien nicht in die Straftaten eingeweiht gewesen. Die Frauen hätten ohnehin keinen Zugang zu den Konten gehabt, Geldsachen hätten die Männer beziehungsweise Söhne für sie abgewickelt.
Die Mehrzahl der angeklagten Fälle war bereits verjährt
Nur einmal sei einem der älteren Brüder eine Zahlung aufgefallen, die man aber mit einer erwarteten Erstattung eines Schadensfalles mühelos habe erklären können. Einige Fälle waren mittlerweile bereits verjährt, daher wurde der ältere Bruder für neun und der Jüngere für drei der ursprünglich angeklagten 29 Fälle verurteilt. Auf das Strafmaß hatten die Einstellungen letztlich aber nur geringen Einfluss.
Ob sich die Frau, deren Verfahren zu Beginn abgetrennt wurde, nun überhaupt noch vor Gericht verantworten muss, steht noch nicht fest. Sie sollte sich getrennt verantworten, da zum Verfahrensauftakt kein Gebärdendolmetscher für die gehörlose Frau zur Verfügung stand. Nach dem Urteil ist es aber auch denkbar, dass in ihrem Fall das Verfahren eingestellt werden könnte.

