Agierte die 28-Jährige allein oder war sie Teil eines Betrüger-Netzwerks? Die städtische Angestellte muss nach der Verurteilung um ihren Job fürchten.
Betrug im TestzentrumStadt-Angestellte aus Troisdorf muss 171.000 Euro zurückzahlen

Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest. (Symbolbild)
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Die Corona-Pandemie ist aus dem öffentlichen Bewusstsein weitgehend verschwunden. Doch noch Jahre danach beschäftigen Betrügereien mit öffentlichen Geldern die Gerichte, wie im Fall einer Frau aus Troisdorf. Die heute 28-Jährige hat als Betreiberin eines Testzentrums in rund zwei Jahren einen Schaden von 171.116,65 Euro verursacht.
Diese Summe ist eine Schätzung, räumte der Vertreter der Staatsanwaltschaft ein. Sie liege aber am untersten Rand, vermutlich war der Reibach der städtischen Angestellten noch viel größer. Die Vollzeitbeschäftigte hatte in einem anderen Bundesland im März 2022 ein Testzentrum eröffnet, diese Nebentätigkeit bei ihrem Arbeitgeber auch ordnungsgemäß angemeldet.
Mindestens zwei Drittel der Testpersonen waren frei erfunden
Ab April 2022 rechnete sie innerhalb eines Jahres zehntausende Corona-Tests bei der kassenärztlichen Vereinigung ab, die niemals durchgeführt wurden. Nur ein Drittel wurden nach Schätzung der Ermittler von ihr und ihren beiden Angestellten durchgeführt, zwei Drittel waren frei erfunden. So tauchen in den Unterlagen Verwandte und Leute aus ihrem Wohnumfeld auf, die bis zu 50 Kilometer entfernt wohnten.
200 Mal in Folge erschien derselbe Name. Andere Personen waren nachweislich frei erfunden. Die Polizei hatte die Daten einer Firma ausgewertet, die die Testergebnisse den Probanden online zur Verfügung stellte. Das Interesse - bin ich positiv getestet oder negativ? - war auffallend gering: 70 Prozent davon wurden nicht abgerufen.
Zu diesem Zeitpunkt habe es keine allgemeine Testpflicht mehr gegeben, nur Besucher und Personal von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen brauchten eine offizielle Negativbescheinigung. Auf die Spur gekommen war man der Troisdorferin durch die auffällig hohen Testzahlen im Vergleich zu den umliegenden Coronatest-Zentren.
Zunächst wollte die Angeklagte sich nicht zur Sache äußern, ihr Strafverteidiger äußerte Zweifel an den Ermittlungsergebnissen. Erst der Hinweis der Richterin Julia Dibbert, dass sie zur Aufklärung jeden einzelnen der existierenden Zeugen laden würde, brachte die Wende. Denn im Fall einer Verurteilung, das machte Dibbert klar, müsste die Angeklagte die immensen Kosten für die Anreise der Vorgeladenen aus ganz Deutschland und deren Aufwandsentschädigungen bezahlen.
Mehrfache Fragen zu möglichen Hintermännern verneinte die 28-Jährige. Auch über ihr Motiv war wenig zu erfahren: „Ich war jung und dumm“, sagte sie. Wo ist das Geld geblieben? Sie habe Rechnungen bezahlt und etwas zur Seite gelegt. Ansonsten: Achselzucken.
Das Verfahren schwebt seit vier Jahren über Ihnen
Sie wolle das Ganze hinter sich bringen, sagte die Angeklagte, mittlerweile verheiratet und Mutter, mit Tränen in den Augen. Die Richterin nickte zustimmend: „Das Verfahren schwebt seit vier Jahren über Ihnen.“
Die Staatsanwaltschaft attestierte der bislang nicht Vorbestraften eine „hohe kriminelle Energie“, sie habe „die Notlage des Staates ausgenutzt“. Der Verteidiger wiegelte ab: „Von Tat zu Tat sinkt die Hemmschwelle.“ Richterin Julia Dibbert verhängte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zusätzlich müsse die Angestellte nach Ende der Erziehungszeit 2000 Euro in monatlichen 100-Euro-Raten an die Staatskasse zahlen.
Erheblich schwerer wiegt die sogenannte Einziehung des Wertersatzes: Sie muss ihren geschätzten, kriminell erlangten Gewinn von rund 170.000 Euro zurückzahlen. Ihr drohen zudem dienstrechtliche Konsequenzen. Als städtische Angestellte muss sie mit nun mit der Kündigung rechnen.
