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Wasserrecht im KlimawandelTrinkwasser hat Vorrang - immer und uneingeschränkt

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Jeder Deutsche verbraucht 5000 Liter Wasser Tag.

Düsseldorf/Köln – Um das Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts war schon im Vorfeld der Beratungen im Landtag gestritten worden. Immerhin die Beschreibung des dramatisch-klimatischen Status quo in der Sitzungsvorlage dürfte unumstritten sein: „Die Trockenheit der letzten Jahre hat Konflikte zwischen Entnahmen zur öffentlichen Wasserversorgung, zur direkten Versorgung von Wirtschaft und Industrie sowie zur landwirtschaftlichen Bewässerung deutlich gemacht und verschärft“, heißt es da, „es ist nach den vorliegenden Prognosen zu erwarten, dass diese Konflikte in den nächsten Jahren wieder auftreten und möglicherweise schärfer werden: In heißen und trockenen Zeiten steigt der Wasserbedarf der öffentlichen und der nicht öffentlichen Wasserversorgung, insbesondere der Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft.“

Lehre aus den trockenen Jahren

Das ist der Konflikt. Und die Vorbereitungen auf den Klimawandel und seine Auswirkungen seien Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderungen, erklärte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) im Vorfeld der Beratungen. Nach „drei Jahren Trockenheit“ geht es inzwischen auch irgendwie um das große Ganze: „Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat immer und uneingeschränkt Vorrang“, sagte die Ministerin – „auch und gerade in langanhaltenden Trockenphasen, wie sie in den vergangene Jahren zu erleben waren.“

Ex-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU)

Bei dem Entwurf der Landesregierung gehe es um die Angleichung der Landesvorgaben an das Bundesrecht; es gehe um schlankere Verfahren. „Aber es geht nicht um weniger Schutz“, sagte Heinen-Esser, „sondern um effizientere Maßnahmen.“Die Änderungen im Bereich der Gewässerrandstreifen passten die NRW-Gesetzeslage an das Bundesrecht an und führten dazu, dass künftig bundesweit einheitliche Regelungen gelten. Regelungen dazu hätten auch bislang schon im Landeswassergesetz gestanden, räumte Heinen-Esser ein, es habe aber keine wirksame Verordnung dazu gegeben. Mit anderen Worten: „Die Regelung stand nur auf dem Papier“, sagte die Ministerin. Die Vorgaben würden nun nicht abgeschafft, sondern es werde nun – „im Gegenteil“ – ein Wirkungsbereich von 13800 Gewässerrand-Kilometern in NRW erschlossen.

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Ein weiterer strittiger Punkt war die Lage in den Wasserschutzgebieten – das grundsätzliche Verbot zur Entnahme von Bodenschätzen soll nach dem Willen der Landesregierung gekippt werden. Ministerin Heinen-Esser erklärte dazu: „Die Anzahl der Anfragen aus dem Baugewerbe steigt unaufhörlich – den Bauherren und -unternehmern gehen die Rohstoffe aus.“ Auch deshalb wolle man die Regelung künftig umdrehen: die Erschwerungen für den Rohstoffabbau im Wasserbereich sollten zurückgenommen – im Gegenzug werde die Einzelfallprüfung für Rohstoffgewinnung in Schutzzonen wieder zugelassen. Dies ist in den Augen der Ministerin das schärfere Schwert im Falle etwaiger Konflikte. Die Erfahrung habe aber ohnehin gelehrt, dass die absolute Mehrzahl der fraglichen Standorte vollständig unstrittig sei.

Kritik der SPD

In ihrem Antrag zeigte sich die SPD kritisch: „CDU und FDP stecken wasserpolitisch in den Neunzigern des letzten Jahrhunderts fest“, heißt es, „sie verabschieden sich in der Wasserpolitik aus dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip.“ CDU und FDP bedienten vor allem die Interessen und Wünsche der Landwirtschaft, der Kiesindustrie, IHK und von „Haus und Grund“.