Bundestags-JuristenGeplante Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht

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Cannabis Symbolbild

Eine Person zündet sich einen Joint an. (Symbolbild)

Berlin – Die von der Ampelkoalition geplante Legalisierung von Cannabis verstößt nach einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Montag) vorliegt, nennen die Juristen des Bundestags zwei europäische Verträge, an die Deutschland gebunden ist und die einer Legalisierung entgegen stehen.

Laut den Bundestags-Juristen schreibt der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass Herstellung, Anbau, Verkauf, Transport, Versand oder Ein- und Ausfuhr von Drogen in jedem Mitgliedsland unter Strafe gestellt werden müssen. Der Beschluss bezieht sich der Darstellung zufolge auf alle Drogen, die im Wiener Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe aufgeführt sind, wozu auch Cannabis gehöre. Der Rahmenbeschluss schreibe vor, dass jedes Mitgliedsland Verstöße mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen“ ahnden müsse.

Experten verweisen auf „Schengen Protokoll“

Die Experten verweisen zudem auf das „Schengen Protokoll“. Darin verpflichteten sich die Vertragsländer, zu denen auch Deutschland gehört, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkte sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.

In einer weiteren Ausarbeitung für die Union weisen die Parlaments-Juristen darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für die in Deutschland geplante Legalisierung dienen kann. So gelte dort nach wie vor das „Opiumgesetz“, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen „de facto entkriminalisiert“, schreibt der Wissenschaftliche Dienst. Beim Besitz von bis zu fünf Gramm und maximal fünf Cannabispflanzen werde von einer Strafverfolgung abgesehen.

Verkauf von Cannabis ist „formalrechtlich illegal“

In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen werde, würden diese aber konfisziert – auch bei geringen Mengen. Der Verkauf von Cannabis ist laut den Juristen ebenso „formalrechtlich illegal“, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt. Anbau und Erwerb größerer Cannabis-Mengen seien dagegen weiterhin vollständig kriminalisiert.

Im Ampel-Koalitionsvertrag ist zwar von einer Legalisierung nicht direkt die Rede. Dort heißt es: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein“. Allerdings gibt es entsprechende Äußerungen aus der Koalition. So stellte zum Beispiel der Drogenbeauftragte der Regierung, Burkhard Blienert (SPD) klar: „Mir reicht eine reine Entkriminalisierung nicht aus. Ich möchte den regulierten Markt.“

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Pilsinger sagte dem RND: „Die Cannabislegalisierung zu Genusszwecken - so wie es die Ampelregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hat - ist gescheitert, bevor sie überhaupt begonnen hat.“ Wenn Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine „so oder so gesundheitsgefährdende Cannabislegalisierung“ durchziehen wolle, dann müsse er dafür wenigstens eine rechtlich korrekte gesamteuropäische Lösung in Brüssel finden. „Eine reine Duldung wie in den Niederlanden kann für Deutschland kein Vorbild sein, da diese keinerlei Jugendschutz gewährleistet und eine Ausweitung des Schwarzmarkts bewirkt“, mahnte der CSU-Politiker. (rnd)

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