CO₂-Kosten beim HeizenMieter oder Vermieter: Wer künftig zahlen muss

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Heizen

Berlin/Frankfurt am Main – Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf schlägt ein Stufenmodell für die Aufteilung der CO₂-Kosten beim Heizen vor: „Von schlecht sanierten Wohnungen, wo die Vermieter einen hohen Kostenanteil tragen müssen, zu sanierten Wohnungen, wo der Kostenanteil für die Vermieter gen null geht“, so Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch.

Hintergrund ist die Anfang 2021 eingeführte Bepreisung für den Ausstoß des Klimakillergases Kohlendioxid auch beim Heizen mit Erdgas oder Heizöl. Für jede Tonne CO₂ müssen seit 1. Januar 2022 nun 30 Euro gezahlt werden. Das wird schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025 gesteigert. Diese Abgabe soll zu klimafreundlichem Verhalten führen. Genau das werde nun auch mit dem Stufenmodell erreicht, so Habeck. Es gehe darum, im Gebäudebereich die Sanierungsrate zu erhöhen.

Gerade bei Mietwohnungen hat sich in der Vergangenheit wenig getan. Jährlich wird nur gut ein Prozent der häufig uralten Gas- oder Ölbrenner durch moderne, erheblich sparsamere Aggregate ersetzt. Beim zweiten wichtigen Feld – der besseren Dämmung von Außenwänden und Dächern – tut sich auch wenig.

Ein Zehn-Stufen-Plan

Bislang können die Vermieter die CO₂-Abgabe komplett über die Nebenkosten auf die Mieter abwälzen. „Das wird sich ändern ab dem 1.1.23″, sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Und sie fügt hinzu: „Das ist eine gute Nachricht für die Mieter und Mieterinnen in Deutschland.“ Das Stufenmodell sieht vor, dass bei einem CO₂-Ausstoß eines Miethauses von 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr die Mieter 10 Prozent und die Vermieter 90 Prozent der Kosten für die Emissionen tragen müssen.

Über neun weitere Stufen wird mit sinkendem CO₂-Ausstoß der Anteil der Mieter an den Aufwendungen sukzessive erhöht. Bei der Endstufe (weniger als zwölf Kilogramm pro Quadratmeter) hält sich der Vermieter komplett schadlos und der Mieter muss alles berappen. „Das ist ökonomisch, aber auch ökologisch klug“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP) zu dem Gesetzentwurf mit dem Namen „CO₂-Kostenaufteilungsgesetz“. Der Freidemokrat betonte, dass die Ampelkoalitionäre ein Verfahren gefunden hätten, das einfach und eindeutig sei: „Wir haben einen Weg beschrieben, wie man aus der Verbrauchsabrechnung heraus mit einer Rechenoperation einen Wert ermittelt. Dann schaut man in eine Tabelle und dann hat man im Prinzip die Stufe ermittelt.“

Genau daran gibt es aber bereits Kritik von der Opposition. Marco Luczak, Bauexperte von der Unionsfraktion, hat den Vorschlag als Mogelpackung bezeichnet. Es sei ungerecht, dass zur Aufteilung der Kosten die Menge des verbrauchten Brennstoffs und nicht der energetische Zustand des Hauses zugrunde gelegt werde. Denn wie viel Heizöl oder Gas verfeuert werde, um es schön warm zu kriegen, hänge von vielen Faktoren ab. Nicht nur vom Wetter. Ältere Menschen und Familien mit vielen Kindern etwa würden in der Regel überdurchschnittlich viel heizen.

Mieter zahlen immer die Zeche

Geywitz widersprach am Mittwoch: „Der Energieverbrauch ist eindeutig verbunden mit dem Sanierungszustand, und deshalb geht diese Kritik fehl.“ Mietervertreter hatten bereits zuvor Bedenken deutlich gemacht: Nämlich, dass die Mieter und Mieterinnen immer einen gehörigen Teil der Zeche zahlen. Entweder über relativ hohe Zahlungen bei unsanierten Wohnungen oder über eine höhere Miete, die nach der energetischen Sanierung des Gebäudes anfalle. Zu Verzerrungen zu Ungunsten der Mieter kann es auch in Mehrfamilienhäusern kommen, wo mehrere Bewohner und Bewohnerinnen häufig unterwegs sind und deshalb die Thermostate seltener aufgedreht werden – so entsteht ein Heizprofil, das eine höhere energetische Qualität signalisiert als es tatsächlich der Fall ist.

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Nach Berechnungen des Verbraucherportals Verivox müssen die Mieter einer 100-Quadratmeter-Wohnung in der effizientesten Gebäudekategorie im Schnitt Mehrkosten von 33 Euro pro Jahr alleine tragen – wenn das Stufenmodell der Ampel beschlossen wird. In einer vergleichbaren Wohnung mit aber sehr hohem Heizenergieverbrauch würden nur 16 Euro pro Jahr an den Mietern hängen bleiben. Hier müsste der Hauseigentümer aber 140 Euro aufbringen.

Buschmann ließ indes durchblicken, dass er die Schwächen der Berechnungsmethode erkannt hat: „Wir werden darauf schauen, ob wir das in Zukunft womöglich noch einfacher gestalten.“ Möglich sei, dass „wir irgendwann mit Verbrauchsausweisen arbeiten können“. Also einem Zertifikat, das den energetischen Zustand des Gebäudes bescheinigt. In diese Richtung zielt auch ein Vorschlag von Luczak, der zugleich eine öffentliche Förderung für energetische Sanierungen fordert. Die Aufteilung der CO₂-Kosten hatte in der alten Bundesregierung für Ärger gesorgt. Die SPD wollte seinerzeit eine 50:50-Regelung. Die Union lehnte dies ab.

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