Corona-AuflagenWas sich ab heute in Ihrem Bundesland ändert

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Masken dpa

Mundschutzmasken aus weißem Stoff liegen auf einem Transportwagen. 

Berlin – Die Schulen öffnen langsam wieder, Masken werden zur Pflicht, Busse und Bahnen bereiten sich auf mehr Fahrgäste vor: Nach Wochen der Ausgangsbeschränkungen greifen ab Montag in den Bundesländern erneut Änderungen. Die wichtigsten davon lesen Sie hier im Überblick.

Niedersachsen

Maskenpflicht: Lange hatte sich die Landesregierung dagegen ausgesprochen, jetzt kommt sie doch: Die Maskenpflicht. Das Tragen einer “einfachen Mund-und-Nasen-Bedeckung” ist ab Montag im Nahverkehr und beim Einkaufen Pflicht. Allerdings muss sich niemand eine professionelle Atemschutzmaske kaufen. Mit der Maskenpflicht ist “ausdrücklich auch das Tragen eines Schals oder eines Tuchs gemeint”, betonte Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD). Schon damit könne man andere vor größeren Tröpfchen schützen. Die meisten Experten gehen davon aus, dass ein Stoffstück vor Mund und Nase vor allem ein Fremd- und kein Selbstschutz ist.

Ausgenommen von der Pflicht sind Verkäuferinnen und Verkäufer, Menschen mit schweren Herz- oder Lungenerkrankungen sowie Kinder unter 6 Jahren. Bei Verstößen droht kommende Woche zunächst weder in Niedersachsen noch in Bremen ein Bußgeld.

Schulbeginn: Für Abschlussklassen der Jahrgangsstufen 10 und 13 läuft ab Montag der Schulunterricht wieder an. Höchstens 16 Schülerinnen und Schüler sollen sich in einem Klassenzimmer aufhalten dürfen, wie aus einem Hygieneplan des Kultusministeriums hervorgeht. Im Unterricht müssen keine Masken getragen werden. In den Schulbussen gilt hingegen die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im Nahverkehr. An den Terminen für anstehende Abschlussprüfungen hält das Kultusministerium trotz Kritik fest.

In Bremen wird bereits das Abitur geschrieben. Den Schulbetrieb sollen ab Montag zunächst die zehnten Klassen vor der Mittleren Reife wieder aufnehmen. Ab 4. Mai folgen – wie in Niedersachsen auch – die vierten Klassen der Grundschulen.

Kontaktbeschränkungen: Von Montag an dürfen Ehegatten und Lebenspartner von Inselbewohnern wieder auf die niedersächsischen Inseln fahren. Auch Verwandte ersten Grades bekommen diese Möglichkeit, “soweit zwingende familiäre Gründe vorliegen”, wie aus einer aktualisierten Verordnung der Regierung hervorgeht. Das heißt: An der Beerdigung der Mutter könnte man teilnehmen, an der Beerdigung der Großmutter aber nicht, da das ein Verwandtschaftsverhältnis zweiten Grades wäre.

Wirtschaft: Nach fast eineinhalb Monaten Zwangspause fährt der VW-Konzern am Montag die Autoproduktion auch in der Wolfsburger Zentrale wieder langsam hoch. Auch in Hannover und Emden sowie an vielen weiteren Standorten in Europa werden die Bänder wieder angeschaltet.

Nordrhein-Westfalen

Maskenpflicht: In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen gilt von diesem Montag an in Nordrhein-Westfalen Maskenpflicht. Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren müssen Mund und Nase bedecken - wer keine professionelle Maske hat, kann anfangs auch noch ein Tuch oder einen Schal nutzen. Die Ordnungsämter wollen die Maskenpflicht überprüfen. Das Tragen einer Maske entbindet allerdings nicht von der Regel, in der Öffentlichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand von anderen Menschen außerhalb der Familie zu halten. Kann man aus bestimmten Gründen den Mindestabstand nicht einhalten, gilt die Schutzmaskenpflicht.

Ob Schüler in Schulkorridoren und Klassenzimmern eine Maske tragen müssen, entscheidet die jeweilige Schulleitung. Das Land hat auch bewusst keine Bußgelder festgelegt, die bei Verstößen fällig werden. Die NRW-Regierung überlässt die Höhe der Strafe den Ordnungsämtern der Kommunen. Das Bußgeld soll auch nicht sofort angeordnet werden, sondern erst, wenn sich Betroffene nach einem entsprechenden Hinweis weigern, Masken aufzusetzen.

Notbetreuung: Alleinerziehende dürfen an diesem Montag erstmals ihre Kinder in die Notbetreuung von Kitas und Schulen bringen. Das gilt auch für Alleinerziehende, die selbst noch Schüler sind und kurz vor Abschlussprüfungen stehen sowie für Studierende in der gleichen Situation. Bislang galt die Notbetreuung in NRW nur für Kinder von Arbeitnehmern und Selbstständigen, die in „systemrelevanten Berufsgruppen“ arbeiten.

Wirtschaft: Mit der neuen Woche dürfen auch die größeren Geschäfte im Land wieder öffnen, wenn sie die zugängliche Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren. Bislang durften nur kleinere Läden öffnen, die maximal 800 Quadratmeter groß sind. NRW schließt sich damit den Regelungen in anderen Bundesländern an.

Weiterhin auf ihrer kompletten Fläche verkaufen dürfen Bau- und Gartenmärkte, Autohäuser, Möbelhändler und Babymärkte. Auch für Fahrradhändler und Buchhandlungen gibt es keine Einschränkungen bei der Größe der geöffneten Verkaufsfläche. Für alle Läden gilt aber, dass die Zahl der gleichzeitig im Geschäft anwesenden Kunden eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht überschreiten darf.

Bayern

Maskenpflicht: Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr müssen Erwachsene und Kinder ab dem siebten Lebensjahr Mund und Nase bedecken – also überall dort, wo die 1,5 Meter Mindestabstand nicht immer eingehalten werden können. Das gilt übrigens für den gesamten Nahverkehr, also auch in Taxis und bei Fahrten mit Fahrdienstleistern.

Auch beim Warten an überdachten Haltestellen oder an Bahnhöfen müssen nach Angaben des Verkehrsministeriums Mund und Nase bedeckt sein. Das kann durch eine selbst genähte Maske passieren, es reicht aber auch ein Schal, der über Mund und Nase gezogen wird. Solche Community-Masken oder Schals schützten einen selbst zwar nicht vor einer Ansteckung – aber davor, andere womöglich zu infizieren.

Wie auch bei den bestehenden Ausgangsbeschränkungen wird von Polizei und Sicherheitsdiensten kontrolliert, dass sich jeder an die Pflicht hält. Wer dagegen verstößt, muss laut Bußgeldkatalog 150 Euro zahlen. Wenn Mitarbeiter eines Geschäfts keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, werden sogar 5000 Euro fällig.

Trotz Maskenpflicht sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern dringend eingehalten werden. Die Masken stellen einen zusätzlichen aber keinen ausschließlichen Schutz dar.

Schulbeginn: Der Schulbetrieb soll in Stufen wieder aufgenommen werden. Das heißt, dass ab Montag zunächst die Abschlussklassen wieder zurück an die Schulen dürfen. Frühestens am 11. Mai sollen dann diejenigen Jahrgänge folgen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Für alle anderen Jahrgangsstufen einschließlich der Grundschulklassen bleiben die Schulen zunächst geschlossen.

Allen Lehrern und auch möglichst allen Schülern sollen vom Kultusministerium Alltagsmasken zur Verfügung gestellt werden, sofern diese keine haben. Es gibt zwar keine generelle Pflicht, dennoch hält Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) Masken in bestimmten Situationen für angemessen – etwa bei der Ankunft im Schulgebäude oder dem Toilettengang.

Wirtschaft: Alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab Montag wieder öffnen – wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen können. Das betrifft laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gut 80 Prozent der Geschäfte in Bayern. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von der Quadratmetergrenze ausgenommen. Seit Montag haben außerdem Bau- und Gartenmärkte wieder geöffnet.

Definitiv geschlossen bleiben allerdings etwa große Möbelhäuser, Kaufhäuser und Shopping-Malls. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) rechtfertigte dies mit dem andernfalls drohenden Kundenverkehr sowie Menschenballungen in den Innenstädten. In anderen Bundesländern dürfen Kaufhäuser ihre Waren auf einer reduzierten Fläche anbieten – das ist in Bayern nicht vorgesehen.

Baden-Württemberg

Maskenpflicht: In Bussen, Bahnen und beim Einkaufen heißt es von Montag an: Maske auf. Mit einer per Zeitung verbreiteten Botschaft rief Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Wochenende noch einmal dazu auf, sich an die Maskenpflicht zu halten. „Aber bitte mit Maske!“, heißt es in einer Anzeige, die am Samstag landesweit in den Zeitungen erschien. Bislang galt nur der dringende Appell, eine Maske aufzusetzen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Von Montag an gilt nun: Wer Bus oder Bahn fährt oder einkauft, muss eine tragen. Selbstgemachte Modelle sowie Tücher oder Schals, die Mund und Nase bedecken, sind ausreichend.

Kitas: In Baden-Württemberg zum Beispiel sollen ab 27. April grundsätzlich Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben, „bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten“, heißt es aus dem Kultusministerium. Künftig sollen zudem auch Kinder bis zur siebten Klasse betreut werden. Bislang gilt die Notbetreuung für Kinder bis zur sechsten Klasse, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten.

Berlin

Maskenpflicht: Ab Montag gilt außerdem für alle Berlinerinnen und Berliner eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, die der Senat in der vergangenen Woche beschlossen hat. Verpflichtend sind allerdings nicht medizinische Schutzmasken. Als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung gelten einfache OP-Masken und selbstgenähte Modelle, aber auch ein Tuch oder ein Schal. Zugleich ist eine Debatte entbrannt, dies im Einzelhandel ebenfalls einzuführen. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), hat angekündigt, dass bei Verstößen gegen die Maskenpflicht zunächst kein Bußgeld droht. Es soll auch keine Kontrollen geben, wie sie die Berliner CDU inzwischen gefordert hat.

Schulen: Berlins Schulen öffnen ab Montag wieder. Aber so wie vor der Schließung Mitte März wird es nicht mehr sein. Den Auftakt bei der Rückkehr in die Schule machen die Zehntklässler. Erst in der Woche darauf sollen dann auch andere Jahrgangsstufen wieder unterrichtet werden. Sie alle müssen sich umgewöhnen: Klassen werden geteilt unterrichtet, Schülerinnen und Schüler müssen Abstandsregeln einhalten - auf dem Pausenhof genau wie im Klassenzimmer.

An den Schulen dürfte Unterricht im Schichtsystem für längere Zeit zum Normalfall werden. Die bisherigen Klassen werden dann geteilt und die Gruppen entweder räumlich oder zeitlich getrennt unterrichtet. Das stellt viele Schulen vor erhebliche organisatorische Probleme. Denn je nach Modell nimmt der Bedarf an Klassenräumen und betreuenden Lehrern erheblich zu.

Brandenburg

Maskenpflicht: Welche Masken müssen wo getragen werden? Es geht um Alltagsmasken – also nicht die Masken, die für Krankenhäuser vorgesehen sind. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte das am vergangenen Freitag so: “Ganz einfach ein Stück Stoff, gefaltet oder nicht gefaltet – das ist dann Geschmackssache. Hauptsache, Mund und Nase sind bedeckt.” Er betonte: “Selbst wenn es den anderen hilft und nicht mir selber, ist es ein guter Schritt.” Die Masken sollen die Ausbreitung des Coronavirus über Tröpfchenpartikel beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen verringern.

Alle, die mindestens sechs Jahre alt sind, sollen die Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel benutzen. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung sieht die Kontrolle der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bei den Betreibern. Strafen drohen aber nicht: Es gibt keinen Bußgeldkatalog hierfür – anders als für das Übertreten der Regeln für Abstände oder Versammlungen.

Schulbeginn: Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr eine Fachoberschulreife oder Erweiterte Berufsbildungsreife machen wollen, können wieder in die Schule. Das sind die zehnten Klassen an Ober- und Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen. Auch für die Prüfungsvorbereitung mehrerer Bildungsgänge an Oberstufenzentren und Fachschulen geht der Unterricht wieder los. Am 4. Mai starten die Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr einen Schulabschluss planen, sowie die Sechstklässler; und am 11. Mai dann die Fünftklässler.

Für den Schulunterricht müssen umfangreiche Hygieneregeln beachtet werden: mindestens 1,50 Meter Abstand, regelmäßiges Händewaschen mit Seife, Husten und Niesen in Taschentuch oder Armbeuge, kein Tauschen von Gegenständen oder Essen.

Eine Lerngruppe soll möglichst immer in demselben Raum unterrichtet werden, Gruppenarbeit ist verboten. An weiterführenden Schulen besucht die eine Hälfte am Montag, Mittwoch und Freitag die Schule, die andere Hälfte am Dienstag und Donnerstag, dann wird für eine Woche getauscht. In Grundschulen sollen die Gruppen in der Regel auf zwei Räume verteilt werden.

Kita-Notbetreuung: Die Notbetreuung in Kitas wird ab Montag ausgeweitet. Alleinerziehende können ihr Kind ebenfalls betreuen lassen. Die Regelung, dass die Notbetreuung möglich ist, wenn schon ein Elternteil in einem für die Corona-Krise wichtigen Beruf arbeitet, wird etwa auf Polizei und Feuerwehr ausgedehnt.

Bremen

Maskenpflicht: Auch in Bremen gilt ab Montag eine Maskenpflicht. Bei Verstößen droht aber kein Bußgeld. Die Pflicht gilt für den Nahverkehr und den Einzelhandel. Genutzt werden könnten auch selbst genähte sogenannte Alltagsmasken sowie Tücher und Schals, die Mund und Nase bedeckten - „man muss nicht unbedingt gekaufte Masken haben“. Von der Verpflichtung ausgenommen seien Kinder unter sieben Jahren und Menschen mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen. Eine Maskenpflicht an Schulen ist in der Rechtsverordnung, die am Freitag verabschiedet werden soll, nicht vorgesehen.

Schulen: In Bremen wird bereits das Abitur geschrieben. Den Schulbetrieb sollen ab Montag zunächst die zehnten Klassen vor der Mittleren Reife wieder aufnehmen. Ab 4. Mai folgen die vierten Klassen der Grundschulen.

Hamburg

Maskenpflicht: In Hamburg gilt nun beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr Maskenpflicht. Die Regelung gilt der Stadt Hamburg zufolge auch für öffentlich zugängliche Flächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen. Für die genannten Zwecke reichen sogenannte Alltagsmasken aus Stoff oder im Notfall auch ein Schal aus. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder, die jünger als sieben Jahre alt sind. Auch Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder einer Behinderung keine Maske tragen können, brauchen keine Nasen- und Mundbedeckung zu tragen. Trotz der Masken müssen weiterhin der Sicherheitsabstand von mindestens eineinhalb Metern sowie die Hygiene-, Hust- und Niesregeln eingehalten werden.

Enzelhändler sollen Menschen ohne Maske der Geschäfte verweisen. In der neuen Verordnung der Stadt ist festgelegt, dass bei Nichtbeachtung die Geschäftsinhaber Bußgelder in Höhe von 500 bis 1000 Euro zahlen müssen.

Schulen: Zudem sollte am Morgen zumindest für Schüler der Abschlussklassen wieder der Unterricht starten. Damit soll der Schulbetrieb in Hamburg zunächst langsam wieder hochgefahren werden. Damit folgt Hamburg dem Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin. Ab dem 4. Mai sollen die 4. Klassen der Grundschulen, die 6. Klassen der Gymnasien sowie die Oberstufen von Stadtteilschule und Gymnasium folgen. Die Klassen werden in kleinere Lerngruppen aufgeteilt, die einen reduzierten Unterricht bekommen, der durch Fernunterricht zu Hause ergänzt wird. Eine Maskenpflicht gibt es für Schüler nicht, das Tragen von Masken werde lediglich für den Schulweg und die Pausen empfohlen.

Hessen

Schulbeginn: Nach sechs Wochen ohne Schulunterricht in Klassenzimmern kehren am Montag die ersten Schüler zurück. Dies betrifft allerdings nur die Schüler von Abschlussklassen. Einen Schulstart der Viertklässler hatte am Freitag die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs verhindert. Es gelten strenge Hygienemaßnahmen. Unter anderem muss ein Mindestabstand von eineinhalb Metern auch an den Tischen eingehalten werden.

Maskenpflicht: Ein Schutz über Mund und Nase gehört künftig zum Alltag in Hessen – zumindest beim Einkauf und bei Bus- und Bahnfahrten. Die Regelung gilt zudem für Bank- und Postfilialen sowie in Taxis. Masken können auch aus Stoff und selber genäht sein. Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die wegen einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben, müssen keine Maske tragen. Wiederholte Verstöße können mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft werden.

Kinderbetreuung: Für die Mehrheit der Kinder bleiben die Kitas zu. Das Land hat allerdings die Notbetreuung ausgebaut. Auch für Kinder von Lehrern dürfen sie in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern wieder an den Schulen unterrichten. Bislang gibt es die Notbetreuung für Kita-Kinder sowie Schüler der Klassen 1 bis 6, wenn deren Eltern arbeiten gehen und bestimmten Berufsgruppen angehören. Dazu zählen etwa Polizisten, Altenpfleger, Feuerwehrleute oder Richter. Außerdem können Alleinerziehende ihre Kinder betreuen lassen – unabhängig vom Beruf.

Bus und Bahn: Viele Verkehrsunternehmen kehren ab Montag schrittweise zum regulären Fahrtenangebot zurück. Wegen der Corona-Pandemie hatten viele Anbieter die Zahl der Fahrten reduziert.

Kontaktbeschränkungen: Mindestabstand und die Begrenzung der Personenzahl bei Treffen sind bis zum 3. Mai weiter gültig. Menschen dürfen nur alleine oder zu zweit aus dem Haus gehen. Ausnahmen gelten für Familien und häusliche Gemeinschaften.

Wirtschaft: Zahlreiche Läden, die wegen des Coronavirus schließen müssten, sind mittlerweile wieder auf – sofern sie eine Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter haben. Unabhängig davon sind auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen geöffnet. Friseure bleiben noch geschlossen.

Mecklenburg-Vorpommern

Maskenppflicht: Von Montag an gilt wegen der Corona-Epidemie in Mecklenburg-Vorpommern Maskenpflicht. Eine von der Landesregierung erlassene Verordnung schreibt das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung beim Einkaufen und bei Fahrten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr vor. Neben Bussen und Straßenbahnen bezieht sich die Vorschrift auch auf Taxifahrten. Akzeptiert werden Stoffmasken, alternativ aber auch umgebundene Tücher oder Schals. Bei Nichtbefolgen droht ein Bußgeld von 25 Euro. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder, die noch nicht im Schulalter sind, und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Maske tragen können.

Schulen: Am Montag öffnen erstmals wieder die Schulen. Zuerst sollen die Klassen 10 und 12 zurückkehren, weil für diese Schüler die Abschlussprüfungen anstehen. Gleiches gilt für Berufsschüler im letzten Lehrjahr.

Notfallbetreuung: Es tritt eine erweiterte Notfallbetreuung in Kraft. In Kitas und Schulen werden auch Kinder aufgenommen, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Zuvor mussten beide systemrelevanten Berufen angehören.

Rheinland-Pfalz

Schulbeginn: Nach sechswöchiger Schließung fängt am kommenden Montag für zunächst 35.000 Jugendliche in Rheinland-Pfalz der Schulunterricht wieder an. In dieser ersten Öffnungsphase starten nach Angaben des Bildungsministeriums rund 35.000 Jugendliche – zumeist Berufsschüler, die vor einer Prüfung stehen, und Abiturienten der Gymnasien mit achtjähriger Schulzeit (G8). Dabei gelten strenge Hygieneauflagen.

Maskenpflicht: Auch Rheinland-Pfalz macht das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wegen der Corona-Pandemie zur Pflicht. Vom Montag an müssen sogenannte Alltagsmasken oder auch andere Abdeckungen wie Schals im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften getragen werden. In Rheinland-Pfalz soll es bei Verstößen zunächst bei einer Ermahnung bleiben, ab der zweiten Woche kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig werden.

Bus und Bahn: Verkehrsbetriebe in Rheinland-Pfalz bereiten sich auf mehr Fahrgäste in Bussen und Bahnen vor, auch wegen der Öffnung von Schulen. Das Angebot werde schrittweise hochgefahren, wie die Mainzer und Trierer Stadtwerke sowie der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) mitteilten.

Saarland

Maskenpflicht: Auch im Saarland gilt eine Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen. Bußgelder beim Verstoß gegen die Maskenpflicht soll es nicht geben.

Schulen: Im Saarland werden die Schulen erst ab dem 4. Mai schrittweise wieder geöffnet.

Sachsen Maskenpflicht: Sachsen war Vorreiter, dort gilt die Maskenpflicht schon ein paar Tage länger.

Schulen: Auch die ersten Schüler waren bereits in der vergangenen Woche an die Schulen zurückgekehrt.

Sachsen-Anhalt

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt bereits seit vergangenem Donnerstag. Es gibt keine Maskenpflicht an Schulen, für die Rückkehrer gelten allerdings viele Auflagen zu Abstand und Hygiene. Aus Sachsen-Anhalt etwa heißt es, Strafen drohten keine, die Einhaltung der Maskenpflicht werde nicht kontrolliert.

Schleswig-Holstein

Maskenpflicht: Während in vielen Bundesländern von Montag an die Maskenpflicht beim Einkaufen und im Nahverkehr besteht, wird diese Pflicht in Schleswig-Holstein erst am Mittwoch eingeführt. Verkäufer, Bus- und Taxifahrer, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Kinder unter sechs müssen Mund und Nase dagegen nicht verdecken. Für die anderen reichen sogenannte Alltagsmasken aus Stoff oder im Notfall auch ein Schal aus. Die Verordnung gilt im Land zunächst bis Ende Mai. Die Maskenpflicht ersetze nicht das Einhalten des Abstands und der Hygieneregeln, hieß es dazu von der Regierung.

In Schleswig-Holstein soll es nach dpa-Informationen keine Maskenpflicht an Schulen geben. Aber wenn Schüler mit dem Bus zur Schule fahren, werde für sie ab Mittwoch auch die Maskenpflicht im ÖPNV gelten, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums.

Schulen: In dieser Woche sollen zudem an den 34 beruflichen Schulen im Land verschiedene Prüfungen in über 240 Ausbildungsberufen starten. In der vergangenen Woche gingen im Land die ersten Abiturprüfungen über die Bühne. Dabei hatten nicht mehr Schüler gefehlt als sonst. Zudem hatten die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und Mittleren Schulabschluss (MSA) begonnen.

Thüringen

Maskenpflicht: Auch in Thüringen gilt die Maskenpflicht bereits seit vergangener Woche. Schülerinnen und Schüler sollen in den Pausen und wenn sie den Raum wechseln, Masken tragen, während des Unterrichts aber nicht. Die Maskenpflicht gilt auch in den Schulbussen. Die Stadt Gera macht das Tragen von Gesichtsschutz auch in Parks zur Pflicht.

Wirtschaft: Viele Geschäfte haben bereits am Freitag wieder geöffnet. Wieder Kunden empfangen können Läden bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern, aber auch Geschäfte in großen Einkaufszentren - wenn die Auflagen eingehalten werden.

(dpa, RND)

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