Kommentar zum RundfunkbeitragEin klares Bekenntnis aus Karlsruhe

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Rundfunkgebühr

Rundfunkbeitrag (Symbolbild)

Das Bundesverfassungsgericht hat sich erneut als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwiesen. Das Gericht hat nicht nur festgestellt, dass Sachsen-Anhalt zu Unrecht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockierte. Es hat die Regeln auch so verändert, dass ein einzelnes Bundesland künftig kein Vetorecht mehr hat.

Zunächst betonten die Richter, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk trotz der unübersehbaren Meinungsvielfalt, die das Internet mit sich brachte, weiterhin zwingend notwendig ist: als besonnener Gegenpol zu Falschnachrichten und einseitigen Aufgeregtheiten.

Bundesland muss andere Länder überzeugen

Die Richter bestätigten auch das von ihnen vor Jahrzehnten erfundene Verfahren, dass die unabhängige Kommission KEF den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender feststellt und die Anstalten dann grundsätzlich einen Anspruch haben, dass die Länder die empfohlene Erhöhung des Beitrags auch beschließen.

Ist ein Bundesland dagegen, muss es alle Länder überzeugen – eine sehr, sehr hohe Hürde. Das ist das eigentlich Neue an der Karlsruher Entscheidung. Und schließlich sorgen die Richter dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk das benötigte Geld schnell bekommt. Die Erhöhung soll schon ab Juli rückwirkend gelten.

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Klarer hätte das Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk kaum ausfallen können. Aber angesichts der Akzeptanzprobleme in Teilen der Bevölkerung und der Politik (insbesondere bei der AfD) ist dieser eindeutige Rückhalt notwendig.

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