Mehr Schutz für RadlerDas sind die neuen Verkehrsregeln und Bußgelder

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Zukünftig gelten beispielsweise neue Abstandsregeln für Überholmanöver von Radlern - und auch die Bußgelder werden erhöht.

Berlin – Für Autofahrer gelten ab Dienstag (28.4.) strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Denn dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer der Deutschen Presse-Agentur sagte.

"Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte der CSU-Politiker. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.

Neue Abstandsregeln zum Überholen von Radlern

Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in "Flensburg", bestraft werden. Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bis mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

Neue Regeln für Verhalten in Staus

Wer in einem Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, wird mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in „Flensburg“, bestraft.

Überschreiten des Tempolimits kann teuer werden

Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu wird ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften verhängt. Darüber hinaus hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher: Denn zusätzlich zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Raser mit Blick auf die neue Regelung ein einmonatiges Fahrverbot.

Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Tempoüberschreitung von 26 km/h. Damit wird auch die bisher geltende Regelung hinfällig, nach der zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer, die zweimal innerhalb von zwölf Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.

Strengere Regeln fürs Parken

Auch in Sachen Parken gelten ab dem 28. April neue und vor allem strengere Regeln: Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle abstellt, zahlt mit der neuen Regelung inzwischen 35 statt 15 Euro. Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt, muss 55 statt bisher 35 Euro bezahlen.

Auch die Behinderung von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen durch Falschparken erhöht sich auf 100 Euro. Darüber hinaus muss der Fahrer mit einem Punkt rechnen. Das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehenen Parkplätzen kostet mit Eintreten der neuen Regeln 55 Euro. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird außerdem mit einem Betrag von mindestens 55 Euro geahndet. (RND)

KStA abonnieren